unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
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Beachte bitte, je genauer Du dein Problem beschreibst, umso weniger Rückfragen wird es geben, bis Dir vielleicht jemand helfen kann. Vergiss nicht zuzufügen, welche Schritte zur Problemlösung Du bisher schon unternommen hast.
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- GTfastbacker
- Beiträge: 2152
- Registriert: Do 28. Jan 2010, 23:33
unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Hallo,
ich habe vor, mir unterschiedliche Reifengrößen aufzuziehen.
Gibt es da aus Erfahrung Probleme mit der Zulassung/ Eintragung?
Wunsch:
vorn 215/65 R15
hinten245/60 R15
Danke
Joe
ich habe vor, mir unterschiedliche Reifengrößen aufzuziehen.
Gibt es da aus Erfahrung Probleme mit der Zulassung/ Eintragung?
Wunsch:
vorn 215/65 R15
hinten245/60 R15
Danke
Joe
Wenn du dagegen bist, geh dich irgendwo festkleben!
Sigurd Kopischke, Bürgermeister von Pünchwitz-Kleinpockau
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- Schraubaer
- Beiträge: 12678
- Registriert: Mo 14. Feb 2011, 15:59
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- Fuhrpark: `71 Dodge Challenger RT 383,`69 Mercury Cougar 393W(RIP), '69 Sportsroof 351W(RIP), Alltagsknechte:`11er Coyote 5.0 und Dodge Durango SLT für's Grobe
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Vielerorts, ja.
-
- Beiträge: 217
- Registriert: So 23. Jan 2011, 12:30
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- Fuhrpark: '67er Fastback
BMW E 30 325i
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Wird sicher nicht so einfach. Zumal strafverschärfend noch 245er hinten drauf sollen.
Über welches Baujahr reden wir denn hier? Oder habe ich etwas übersehen?
Gruß Christoph
Über welches Baujahr reden wir denn hier? Oder habe ich etwas übersehen?
Gruß Christoph
- red.mustang68
- Beiträge: 644
- Registriert: Sa 23. Mai 2015, 17:04
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 67er Convertible
68er Coupe (RIP)
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Hallo, nur mal so zur Info, ich hab bei meinem 67er Cabrio vorn 225/60/15 und hinten 255/60/15 eingetragen...
Gruß Volker
Gruß Volker
- Schraubaer
- Beiträge: 12678
- Registriert: Mo 14. Feb 2011, 15:59
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Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Is' ja nett, aber sowas hilft bei sperrigen Sackverständigen nicht!
Abnahmestellen VORAB abklappern und erst terminieren, wenn nicht ablehnend reagiert wird!
Abnahmestellen VORAB abklappern und erst terminieren, wenn nicht ablehnend reagiert wird!
- UsV8power
- Beiträge: 44
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- Fuhrpark: 1966 Mustang Coupe, 1980 Mustang 2.3 L turbo Fließheck, 1979 Mustang 5.0 L Fließheck , 1968 Camaro SS/RS Cabrio , 1989 Corvette C4 Cabrio, 1985 Mazda RX7 FB Rotary , 1985 Opel Monza GSE 3.0
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Hallo, die Felgenbreite ist ja auch wichtig !
Gruess , saim
Gruess , saim
- AchimSabi
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- Registriert: Mo 29. Jun 2015, 15:44
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- Fuhrpark: Mustang 1968
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Hallo zusammen,
auch wenn es mich (eventuell noch) nicht betrifft, interessiert es mich trotzdem und hilft eventuell anderen:
Ich finde auch auf einschlägigen Infoseiten (zB. Allianz, ADAC, etc.), dass die Bereifung mit unterschiedliche Reifengrößen unzulässig ist.
Allerdings finde ich keinen gesetzlichen Hintergrund dazu.
Das Einzige was ich finden konnte, ist § 36 der StVZO, in der die unterschiedliche Reifengröße auf VA/HA aber nicht ausdrücklich verboten ist. Lediglich Bauartsunterschiede (entweder nur Radialreifen oder Diagonalreifen) sind verboten.
Einziger Hinweis auf größe in Absatz 1:
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Naja- wenn vorne keine Breiten reinpassen, hinten aber schon, dann ist das bauartsbedingt, oder?
Hat also jemand eventuell eine Gesetzesgrundlage zur Hand, nach welcher das verboten ist?
LG Achim
auch wenn es mich (eventuell noch) nicht betrifft, interessiert es mich trotzdem und hilft eventuell anderen:
Ich finde auch auf einschlägigen Infoseiten (zB. Allianz, ADAC, etc.), dass die Bereifung mit unterschiedliche Reifengrößen unzulässig ist.
Allerdings finde ich keinen gesetzlichen Hintergrund dazu.
Das Einzige was ich finden konnte, ist § 36 der StVZO, in der die unterschiedliche Reifengröße auf VA/HA aber nicht ausdrücklich verboten ist. Lediglich Bauartsunterschiede (entweder nur Radialreifen oder Diagonalreifen) sind verboten.
Einziger Hinweis auf größe in Absatz 1:
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Naja- wenn vorne keine Breiten reinpassen, hinten aber schon, dann ist das bauartsbedingt, oder?
Hat also jemand eventuell eine Gesetzesgrundlage zur Hand, nach welcher das verboten ist?
LG Achim
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- UsV8power
- Beiträge: 44
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Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Schau mal da rein, reifensuchmaschine.ch Reifenumfang/ Geschwindigkeits Umrechner, toleranz für CH aber spielt ja keine rolle , so lange der Umfang/ Geschwindigkeit nähe orginal Grösse ist [emoji106]
- Donna66
- Beiträge: 38
- Registriert: Do 11. Jun 2015, 20:43
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- Fuhrpark: 1966er Mustang A-Code Cabrio
1962er Zündapp Super Combinette (von Opa) in Arbeit
1995er Etap 23iL mit E-Motor aber schwimmt und segelt
2003er Ducato Womo
2017er GLC
Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Gesetzt kann das eigentlich nicht sein, mein Mercedes GLK hatte ab Werk hinten breitere als vorne.
Gruss Mario
1966 Mustang Convertible


1966 Mustang Convertible



Re: unterschiedliche Reifengrößen vo/ hi - Problem?
Hi,
früher ging es recht einfach mit der Mischbereifung.
Zur Zeit ist das nicht so.
Insbesondere wenn der Wagen ab Werk NICHT mit Mischbereifung kam.
Ein guter Freund hat Mischbereifung eingetragen bekommen, aber nur weil sein AAR Cuda dies auch ab Werk hatte.
Bei der Erstabnahme (Vollabnahme= §21)schon schwierig gilt zur Zeit das eine Folgeeintragung angeblich nahezu unmöglich ist.
Zur Zeit kenne ich keinen Prüfer dersoetwas durchwinkt bzw einträgt.
Gruß
Carsten
früher ging es recht einfach mit der Mischbereifung.
Zur Zeit ist das nicht so.
Insbesondere wenn der Wagen ab Werk NICHT mit Mischbereifung kam.
Ein guter Freund hat Mischbereifung eingetragen bekommen, aber nur weil sein AAR Cuda dies auch ab Werk hatte.
Bei der Erstabnahme (Vollabnahme= §21)schon schwierig gilt zur Zeit das eine Folgeeintragung angeblich nahezu unmöglich ist.
Zur Zeit kenne ich keinen Prüfer dersoetwas durchwinkt bzw einträgt.
Gruß
Carsten