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Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 18:59
von Mustang1965-GT350
Hallo liebe Gemeinde, hätte da mal eine Frage, ob jemand Erfahrung damit hat....
Ich habe eine 1965 Mustang GT-350 Hertz Replik, die hatte Haubenschnellverschlüsse, würde ich gerne nachrüsten, warte noch auf Antwort vom TÜV, wegen Fußgängerschutz könnte es Probleme genen, hat jemand diesbezüglich mit dem TÜV schon Erfahrungen sammeln können?
Virlen Dank gür Infos !!
Viele Grüße Otto Plach

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 19:12
von stang-fan69
Hi

Wenn man es genau nimmt sind nur die Twistlocks ab Bj. 70 zulässig, die älteren Varianten mit Stift / Splint eigentlich nicht.


... Wie gesagt eigentlich, gibt natürlich viele die damit unbehelligt rumfahren. ;)

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 19:12
von Schraubaer
Kann Er sich querstellen! Versuch Ihn im Vorfeld mit Literatur zu überzeugen.
Ansonsten, halt weglassen, oder was "ungefährliches" installieren.

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 19:44
von schuschi
Hi,

ich hab mit einem TÜV-Prüfer wegen meiner Umbauerei telefoniert, der meinte, dass ich die Dinger zwar angebaut lassen kann wenn ich zu Vollabnahme komme aber eintragen wir er sie nicht. War aber nur mal eine Auskunft am Telefon, dass kann noch alles ganz anders kommen wenn er es in Augenschein nimmt.

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 20:12
von Fixelpehler
Hab solche Teile an meinem Ring Tool verbaut. Carbon Haube ;-)

Haubenverschlüsse mit Stift. Fahre damit jedes Mal so zum TÜV. Juckte bisher niemanden..

Gruß Björn

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Di 22. Mär 2016, 08:26
von Buiaka
Wenns original so war, wieso eintragen?
Ich muß an meinem Mach1 ja auch nicht alles extra eintragen lassen (Spoiler vorne, Heckspoiler, Hutze auf der Motorhaube, Heckscheibenlamellen, hoodpins). War ja ab Werk bzw. Dealer schon so.

Grüße

Christopher

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Di 22. Mär 2016, 11:05
von stang-fan69
Buiaka hat geschrieben:Wenns original so war, wieso eintragen?
Ich muß an meinem Mach1 ja auch nicht alles extra eintragen lassen (Spoiler vorne, Heckspoiler, Hutze auf der Motorhaube, Heckscheibenlamellen, hoodpins). War ja ab Werk bzw. Dealer schon so.

Grüße

Christopher
... In USA schon, hier nicht, zumindest hab ich bisher nix gegenteiliges rausgefunden.

Wenn man einen Mach 1 - T5 mit ab Werk (!) verbauten Hoodpins recherchieren könnte, wär das natürlich entkräftet.

Ähnlich verhält es sich wohl mit den Spinner-Radkappen von den frühen Modellen. Alle Pressefotos von 65/66 T5ern, die ich bisher gesehen habe, hatten glatte Radkappen, ohne Spinner, obwohl bei den US-Modellen original mit Spinner.

Etwas ähnliches gibt es ja bei den aktuellen Euro-Modellen des S550: Die Ami-Version hat Domstebe vorn und Ventilationsöffnungen in der Haube, die Euro (oder D-version) nicht, obwohl die Teile beim US-Modelle Serie sind.

... Wie gesagt, ich spreche davon, was offiziell, bei den damaligen Export-Modellen verbaut war, und nicht was ein wohlgesonnener TÜV-Mann hierzulande bei einem US-Grauimport "Übersieht" oder nicht.

Wie schon oben gesagt, sind (nach meinem Wissensstand) die Stift-Hoodpins in D-Land nicht offiziell erlaubt, auch wenn beim US-Modell ab Werk verbaut.

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mi 23. Mär 2016, 17:07
von Mustang1965-GT350
Alsoooo,
ich hab jetzt in München mit einem Spezialisten vom TÜV gesprochen, der für solche Sachen zuständig ist...
Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
Es ist nicht Möglich, Haubenverschlüsse mit Stift und Splintring eintragen zu lassen, selbst wenn es sich um keine Replik handelt, sondern um ein Originalfahrzeug, das in USA so vom Werk ausgerüstet war.
Kommt so eines nach Deutschland, so müssen die Verschlüsse entfernt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob es das Auto so in USA gab.
Wegen dem Fußgängerschutz sind die immer verboten, wer " mit" fährt , fährt ohne Versicherungsschutz !!!
Und macht sich strafbar nach StvzO.
Ich hab mir die Dinger jetzt ins Regal gelegt....
Viele Grüße
Otto

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mi 23. Mär 2016, 17:26
von stang-fan69
Mustang1965-GT350 hat geschrieben:Alsoooo,
ich hab jetzt in München mit einem Spezialisten vom TÜV gesprochen, der für solche Sachen zuständig ist...
Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
Es ist nicht Möglich, Haubenverschlüsse mit Stift und Splintring eintragen zu lassen, selbst wenn es sich um keine Replik handelt, sondern um ein Originalfahrzeug, das in USA so vom Werk ausgerüstet war.
Kommt so eines nach Deutschland, so müssen die Verschlüsse entfernt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob es das Auto so in USA gab.
Wegen dem Fußgängerschutz sind die immer verboten, wer " mit" fährt , fährt ohne Versicherungsschutz !!!
Und macht sich strafbar nach StvzO.
Ich hab mir die Dinger jetzt ins Regal gelegt....
Viele Grüße
Otto
Genau so hab ich mir das gedacht.... ;)

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mi 23. Mär 2016, 22:22
von immerfernweh
Mustang1965-GT350 hat geschrieben:Alsoooo,
ich hab jetzt in München mit einem Spezialisten vom TÜV gesprochen, der für solche Sachen zuständig ist...
Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
Es ist nicht Möglich, Haubenverschlüsse mit Stift und Splintring eintragen zu lassen, selbst wenn es sich um keine Replik handelt, sondern um ein Originalfahrzeug, das in USA so vom Werk ausgerüstet war.
Kommt so eines nach Deutschland, so müssen die Verschlüsse entfernt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob es das Auto so in USA gab.
Wegen dem Fußgängerschutz sind die immer verboten, wer " mit" fährt , fährt ohne Versicherungsschutz !!!
Und macht sich strafbar nach StvzO.
Ich hab mir die Dinger jetzt ins Regal gelegt....
Viele Grüße
Otto
Sorry Otto, dass ich mich hier mal einklinke, aber:

genau solche unnötigen Fragen an die Halbgötter der Prüfstellen sorgen doch dafür, dass irgendwann jeder, in einer versteckten Hirnwindung noch überlebende, gesunde Menschenverstand von der allgemeinen Regulierungswut dahingerafft wird. :evil:

Beim nächsten Jahrestreffen erzählt doch dieser Spezialist bei Bier, Sekt und Häppchen seinen Spezialisten-Kollegen tränenlachend, wie er einem Mustangfahrer weismachen konnte, dass die Hoodpins oder die dazu notwendigen Splinte mindestens mit einem Mordversuch gleichgestellt werden müssen, da in den letzten 50 Jahren damit mindestens einem Fußgänger ein Auge ausgestochen wurde. Dass der Fußgänger den Unfall vermutlich auch ohne die Hoodpins nicht überlebt hätte, hat er leider vergessen zu erwähnen. :o

Die gleichen Spezialisten fordern dann auch Traglastgutachten für Stahlfelgen, stromtechnisch getrennte Brems- und Blinkleuchten, eine blaue Fernlichtkontrollleuchte anstatt einer roten, Kennzeichen in Tortenplattengröße usw. Auch eine Nachrüstung von Abschlepphaken oder die Umrüstung auf gelbe Blickleuchten wird immer wieder gern genommen. :cry:

Wann hören wir endlich auf, den Spezialisten Löcher in den Bauch zu fragen über Dinge, die bislang wirklich keinen interessierten? Wenn ihr bei einem Spezialisten von TÜV, Dekra, GTü oder sonstwo bei der Abnahme oder Kontrolle gegen eine Wand lauft, dann sucht euch einen anderen, bei dem es funktioniert. :idea:

Hoffentlich kommt nicht irgendwann mal einer auf die glorreiche Idee, beim TÜV nachzufragen, ob denn die Hooker oder Doug Headers zulassungskonform sind oder ob man einen Holley bzw. Edelbrock-Vergaser eintragen lassen muss. :roll:

Und bitte hört endlich auf, mit "Beweisbildern" von anderen Autos bei den Behörden und deren Vertretern Ausnahmen einzuklagen, die ihr auch gerne an euren Fahrzeugen hättet. Ausnahmen sind nun mal das, was das Wort in seinem Ursprung bedeutet, eben Ausnahmen, und wenn jeder einzelne meint, dass auch ihm persönlich diese Ausnahmen zustehen, dann wird der Begriff Ausnahmen ad absurdum geführt. Zu was das führt, davon können einige Kollegen aus Bayern ein Lied singen, deren vordere Kennzeichen in LKR-Größe zwangsentsiegelt wurden, weil irgendein Vollpfosten für sich ein kleines Nummernschild für vorne einklagen wollte. Die Entscheidung der Behörde für eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen kann ich nachvollziehen, für die Ursache fehlen mir die Worte. :!:

Einerseits fahren wir einen Klassiker um uns von der gesichtslosen Masse der Alltagsautos abzuheben, andererseits soll wieder alles bis ins letzte Detail geregelt sein. Wo bleibt da noch Platz für den vielbeschworenen Individualismus?

mit kopfschüttelnden Grüßen
Frank

ps: ach ja!
Mustang1965-GT350 hat geschrieben: Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
ich nicht! :!:
das wäre mir zu langweilig! :lol: