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Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:52
von V289H
Moin in die Runde,
das habe ich gerade bei FB gefunden, vll. ist es ja für den ein oder anderen interessant, je nachdem ob er Käufer oder Verkäufer ist. Wir wissen ja, das eine Menge Fahrzeuge verkauft werden bei denen in der Beschreibung steht "H-Zulassung möglich ect. .."

Link: http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp

Gruß Torsten

Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:06
von MustangBS
:lol: Wollte ich auch grade posten.

Das Urteil finde ich durchaus interessant. .

Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:31
von V289H
MustangBS hat geschrieben::lol: Wollte ich auch grade posten.

Das Urteil finde ich durchaus interessant. .
;) dieses Mal war ich schneller :lol:

finde ich auch, als Verkäufer wird man besonders vorsichtig sein müssen, wenn man ein Auto verkauft......gerade vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Länder und ihrer Prüfer und dem ständigen verschärfen der Richtlinien für die H-Zulassung, die ja auch beim normalen TÜV mitgeprüft werden sollten.
Hier bei uns in MV hätte ich nicht mal mit 15" Felgen eine H-Zulassung bekommen, wäre mal interessant zu erfahren was in so einem Fall passiert......

Aber die "Händler" werden schnell einen Weg finden um auch das auszuschließen....Papier ist geduldig....

Gruß Torsten

Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"

Verfasst: Mo 30. Nov 2015, 19:08
von Flydoc65
Hi Torsten, hab zwar (noch) nicht vor zu verkaufen, ist aber nice to know um auch beim Privatverkauf aus dem Landkreis heraus den Verkaufstext zum Gewährleistungssauschluß anzupassen. Die spinnen halt die Römer, wusst ich schon immer :mrgreen: