Moin in die Runde,
das habe ich gerade bei FB gefunden, vll. ist es ja für den ein oder anderen interessant, je nachdem ob er Käufer oder Verkäufer ist. Wir wissen ja, das eine Menge Fahrzeuge verkauft werden bei denen in der Beschreibung steht "H-Zulassung möglich ect. .."
Link: http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp
Gruß Torsten
Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"
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Achtet bitte darauf, das Eure Beiträge einer Tatsachenbehauptung entsprechen oder Fakten aufzeigen.
Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, deren Beweise zugänglich sind,
Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.
In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung.
Verzichtet auf Meinungsäußerungen zum Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung und dem unlauteren Wettbewerb durch Diskreditierung von Ware oder Dienstleistung.
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- V289H
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Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"
Torsten mit 66er Mustang

- MustangBS
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Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"

Das Urteil finde ich durchaus interessant. .
Man könnte viele Beispiele für unsinnige Ausgaben nennen, aber keines ist treffender als die Errichtung einer Friedhofsmauer. Die, die drinnen sind, können sowieso nicht hinaus, und die, die draußen sind, wollen nicht hinein.
- V289H
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Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"
MustangBS hat geschrieben:Wollte ich auch grade posten.
Das Urteil finde ich durchaus interessant. .


finde ich auch, als Verkäufer wird man besonders vorsichtig sein müssen, wenn man ein Auto verkauft......gerade vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Länder und ihrer Prüfer und dem ständigen verschärfen der Richtlinien für die H-Zulassung, die ja auch beim normalen TÜV mitgeprüft werden sollten.
Hier bei uns in MV hätte ich nicht mal mit 15" Felgen eine H-Zulassung bekommen, wäre mal interessant zu erfahren was in so einem Fall passiert......
Aber die "Händler" werden schnell einen Weg finden um auch das auszuschließen....Papier ist geduldig....
Gruß Torsten
Torsten mit 66er Mustang

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Re: Oldtimerverkauf mit "H-Zulassung"
Hi Torsten, hab zwar (noch) nicht vor zu verkaufen, ist aber nice to know um auch beim Privatverkauf aus dem Landkreis heraus den Verkaufstext zum Gewährleistungssauschluß anzupassen. Die spinnen halt die Römer, wusst ich schon immer 

LG Viktor