Hi, wie bereits Mustangero schreibt, geht eigentlich kein Fahrzeug aus den Staaten ohne den US-Title raus...(frag den Importeur nochmal),
ansonsten gehst du zu deiner Zulassungsstelle und stellst einen Antrag auf Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 12 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
U.u. kann die Behörde im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug verlangen.
Das kann beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (US-Title, den du aber nicht hast, dafür aber das Ownwership Zertifikat), Originalrechnungen oder Zollquittungen sein.
Früher musste man beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, dass braucht man aber nicht mehr. Die Zulassungsstelle kann das nun, falls erforderlich selbst machen.
Evtl. musst du dann noch auf Verlangen eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kost dich auch Kohle).
Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine Zulassungsbescheinigung auszustellen, bitte um einen schriftlichen Bescheid.
Gegen diesen kannst du dann Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen, dass wäre aber ein worst case scenario.
Andere Lösungen ... den Vorgesetzten verlangen bei der Zulassungsstelle...oder bei einer anderen Zulassungsstelle versuchen...oder falls Mitglied im ADAC, dort das Problem schildern...oder wenn du weisst aus welchem Staat der Mustang her ist, einen Antrag auf den US-Title stellen, aber ich glaube das geht nur von einem der örtlich zugegen ist...für Florida wäre es hier das
http://www.flhsmv.gov/html/forms.html...aber die sind derzeit alle im Zwangsurlaub
Viel Erfolg wünsch ich dir