Kaufberatung gesucht, generelle Tips für die Suche nach einen 1965er?

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torf
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Re: Kaufberatung gesucht, generelle Tips für die Suche nach einen 1965er?

Beitrag von torf »

Gewährleistung bei einem 60 Jahre alten Fahrzeug? :lol: - Da sind Händler "mit allen Wassern gewaschen"....

Deshalb ist es wichtig sich in die Thematik des Gebrauchtkaufs einzuarbeiten und eine sachkundige Begleitung an der Seite zu haben.
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf

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Red Convertible
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Re: Kaufberatung gesucht, generelle Tips für die Suche nach einen 1965er?

Beitrag von Red Convertible »

Nichtschwimmer hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 08:26 Es wird beschissen, nicht nur bei Händlern sondern und vor allem auch bei Privatleuten. Bei Händlern hat man wenigstens den Vorteil der Gewährleistung, wenn nicht mim Auftrag verkauft.

Grüsse Udo
Hi,
selbst Händler spielen häufig nicht mit offenem Karten, sondern überlassen dem Käufer die Bewertung des Fahrzeugs.
Verkauf erfolgt in 99% der Fälle im Kundenauftrag, also unter Ausschluss der Gewährleistung.
Selbst hinter privaten Angeboten verstecken sich gelegentlich gewerbliche Anbieter, oder Privatleute, die sich mit dem Oldtimerhandel etwas nebenbei verdienen.
Bei mir läuten immer die Alarmglocken, wenn ein privater Verkäufer mehrere Fahrzeuge gleicher Marke und Typ im Angebot hat, oder Verkaufsgespräche auf Parkplätzen o.ä. stattfinden.
Jemand der nichts zu verbergen hat, hat auch kein Problem damit, das ein Interessent zu ihm nach Hause kommt und sich in aller Ruhe das Fahrzeug und die Unterlagen anschaut.
LG
Mario
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Nichtschwimmer
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Re: Kaufberatung gesucht, generelle Tips für die Suche nach einen 1965er?

Beitrag von Nichtschwimmer »

torf hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 09:45 Gewährleistung bei einem 60 Jahre alten Fahrzeug? :lol: - Da sind Händler "mit allen Wassern gewaschen"....

Deshalb ist es wichtig sich in die Thematik des Gebrauchtkaufs einzuarbeiten und eine sachkundige Begleitung an der Seite zu haben.
Richtig, man sollte sich einarbeiten. Aber auch bei 60 Jahre alten KFZ besteht die Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) die der gewerbliche Verkäufer im Gegensatz zum privaten nicht ausschließen kann. Ein Händler der nicht im Auftrag verkauft ist bei Mängeln rechtlich in einer ungünstigen Position. Deshalb verkaufen die meisten im Auftrag, der Kaufvertrag kommt zwischem dem ursprünglichen Besitzer (privat) und dem Käufer zustande. Es ist mir hier und in anderen Oldtimerforen aufgefallen, dass neue Oldtimerbesitzer über Mängel klagen ohne ihre Käuferrecht zu kennen. Meist wird vor dem Kauf zwar das Auto gecheckt, nicht aber der Verkäufer.

Grüße Udo
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SpyderRyder
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Re: Kaufberatung gesucht, generelle Tips für die Suche nach einen 1965er?

Beitrag von SpyderRyder »

Man muss als Kunde / Käufer aber auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht jeder Defekt im rechtlichen Sinne ein Mangel ist. Bei einem 60 Jahre alten Gebrauchtwagen wird es auf das Gesamtpaket, auf die gegebenen Zusicherungen zum Zustand und auf die Art des Defekts ankommen, ob man das als Verschleiß oder als Sachmangel werten muss. Bei einer zugesicherten Zustandsnote "1 minus" wird ein nach 3 Monaten defekter Wandler sicher anders gewertet als bei einer noch fahrfähigen Zustand-4-Schlurre. Schwierig für alle, und darum sicher nachvollziehbar, dass Händler da Auswege suchen. Manchmal legitim, manchmal fadenscheinig.
Sende freundliche Grüße aus Småland
Olli
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