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Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 08:44
von Duck
Hi Frank,

ich freue mich immer über Mustangliebhaber die dem Reiz der Modelle
zur abschließenden Baureihe der ersten Generation verfallen.

Nach meiner Einschätzung ist der Convertible die bessere Wahl, zum
einen handelt es sich um einen Q-Code, zum anderen hebt er sich
gegenüber dem Mach 1 durch seine sehr viel bessere Originalität ab.

Immerfernweh hat ja bereits technische Vor-/Nachteile bzw. kritische
Stellen aufgeführt die vorm Kauf beachtet oder geprüft werden sollten.

Abschließend kann ich noch sagen, für mich mit ein Grund einen 73ér zu
kaufen, war die Tatsache dass die vierte Baureihe um ein vieles weniger
produziert wurde und somit im Staßenbild und bei Meeting sehr viel rarer
vertreten ist. Schon das macht Laune :-) vom offenen cruisen ganz zu
schweigen :D

Offensichtlich ist aber auch, dass das Interesse an dieser Baureihe
stätig wächst. Dies spieglet sich mittlerweile merkbar an den Preisen.

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 10:31
von Schraubaer
BadBorze hat geschrieben:moin,

zu beiden fahrzeugen:

"US Title und eu einfuhr doku, MwSt. nicht ausweisbar"
siehe hierzu: § 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“
Baron Rothschild

:lol:

grüße,

chris

????????????

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 12:35
von BadBorze
Schraubaer hat geschrieben: ????????????
"US Title und eu einfuhr doku, MwSt. nicht ausweisbar"

innengemeinschaftlicher erwerb und das beliebte einbringen in ein zolllager
unterliegen als erwerb des gegenstandes beim abnehmer in deutschland
den vorschriften der umsatzbesteuerung (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG).

d.h. der gegenstand ist dann entweder nur verzollt und nicht besteuert worden,
oder beides nicht in der regel.
erkennen kann man(n) das an den zollunterlagen und des
darin deklarierten zollcodex, z.b innengemeinschaftliche lieferung 4200.
auch der kaufvertrag lässt hier rückschlüsse ziehen,
z.b. wenn dann auf einmal eine holländische B.V der verkäufer ist,
obwohl der wagen bereits in deutschland steht.
und/oder im kleingedruckten dann irgendwo steht: "käufer handelt als unternehmer" o.ä.

preis sieht dann erst mal günstig aus
im vergleich zu einem beim händler der verzollt und versteuert hat,
doch handelt es sich ganz einfach um einen netto-kaufpreis,
mit möglichen rechtsfolgend für den käufer.

sehr beliebt im nahen grenzland deutschland, belgien und holland.

chris

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 13:12
von Schraubaer
Ja, die Regeln sind bekannt. Aber, wo stehen in den Inseraten Hinweise zu einer evt. nachfolgenden Abgabenpflicht durch einen Käufer?
Brauch ich 'ne neue Brille? :shock:

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 14:00
von BadBorze
Schraubaer hat geschrieben: wo stehen in den Inseraten Hinweise zu einer evt. nachfolgenden Abgabenpflicht durch einen Käufer?
beim "Ford Mustang Mach 1 351 Cleveland Neulack"-"MwSt. nicht ausweisbar":
Preis versteht sich incl. US-.Title und => Unbedenklichkeit des Zolls, Abnahme, ... können sie gern in unserem Haus aufpreispflichtig durchführen lassen ...

d.h. preis ist auto plus us-title, rest wie verzollung und sonstiges kostet.
wenn unbedenklichkeit des zolls incl. wäre, dann müsste der händler
doch mwst. ausweisen, sonst geht dem fiskus die einfuhrabgabe flöten,
da der händler die steuerabgabe nicht an den kunden weitergeleitet hat.

chris

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 15:13
von BadBorze
BadBorze hat geschrieben:
Schraubaer hat geschrieben: wo stehen in den Inseraten Hinweise zu einer evt. nachfolgenden Abgabenpflicht durch einen Käufer?
beim "Ford Mustang Mach 1 351 Cleveland Neulack"-"MwSt. nicht ausweisbar":
Preis versteht sich incl. US-.Title und => Unbedenklichkeit des Zolls, Abnahme, ... können sie gern in unserem Haus aufpreispflichtig durchführen lassen ...

d.h. preis ist auto plus us-title, rest wie verzollung und sonstiges kostet.
wenn unbedenklichkeit des zolls incl. wäre, dann müsste der händler
doch mwst. ausweisen, sonst geht dem fiskus die einfuhrabgabe flöten,
da der händler die steuerabgabe nicht an den kunden weitergeleitet hat.

chris
zusatz:

falls der händler meint:
Preis versteht sich incl. US-.Title und Unbedenklichkeit des Zolls.
dann wurde der wagen wahrscheinlich bereits in rotterdam oder sonstiger eu verzollt und einfuhrabgabe entrichtet.
dann wird natürlich nichts mehr erhoben.
ist anhand der aufzählung nach dem und für mich nicht so klar nachzuvollziehen!

chris

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: So 24. Apr 2016, 15:38
von Schraubaer
Ohne Einfuhrabgaben bekommst Du den Ofen nicht vom Hafengelände runter, oder hast ratzfatz Beamte auf der Fussmatte!

Re: Meinungen zu 2 Fahrzeugen

Verfasst: Mo 25. Apr 2016, 23:03
von phudecek
Denke, nicht ausweißbar bedeutet Privatkauf, also Händler der wie immer im Kundenauftrag (seiner Tante/ Onkel etc.) verkauft, um die 12 Monate Gewährleistung zu umgehen.