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Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mi 23. Mär 2016, 22:34
von tofado
Wahre Worte!!!! 8-)

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Do 24. Mär 2016, 06:57
von 68jan
@Frank: großartig

Das "obrigkeitshörige" Deutschland reguliert sich irgendwann kaputt...
Jan ;)

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Do 24. Mär 2016, 08:16
von Braunschweiger
Du sprichst mir aus der Seele.
Gruß Harald

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Do 24. Mär 2016, 09:25
von Whity71
Genau so ist das.....von wegen keine Versicherung.
Da must du schon mächtig Pech haben, wenn du einen Unfall hast und die Rennleitung der Versicherung steckt das du Hood Pins verbaut hattest und deswegen dein Versicherungsschutz erloschen ist.

Macht doch nicht aus allem ein Drama!

Gruß Markus

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 14:01
von stang66
Sorry Otto, dass ich mich hier mal einklinke, aber:

genau solche unnötigen Fragen an die Halbgötter der Prüfstellen sorgen doch dafür, dass irgendwann jeder, in einer versteckten Hirnwindung noch überlebende, gesunde Menschenverstand von der allgemeinen Regulierungswut dahingerafft wird.
Danke!
Wer viel fragt bekommt viele Antworten... (in der Regel nicht die erhoffte).

Re: Haubenschnellverschlüsse und TÜV ?

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 16:29
von sally67
immerfernweh hat geschrieben:
Mustang1965-GT350 hat geschrieben:Alsoooo,
ich hab jetzt in München mit einem Spezialisten vom TÜV gesprochen, der für solche Sachen zuständig ist...
Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
Es ist nicht Möglich, Haubenverschlüsse mit Stift und Splintring eintragen zu lassen, selbst wenn es sich um keine Replik handelt, sondern um ein Originalfahrzeug, das in USA so vom Werk ausgerüstet war.
Kommt so eines nach Deutschland, so müssen die Verschlüsse entfernt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob es das Auto so in USA gab.
Wegen dem Fußgängerschutz sind die immer verboten, wer " mit" fährt , fährt ohne Versicherungsschutz !!!
Und macht sich strafbar nach StvzO.
Ich hab mir die Dinger jetzt ins Regal gelegt....
Viele Grüße
Otto
Sorry Otto, dass ich mich hier mal einklinke, aber:

genau solche unnötigen Fragen an die Halbgötter der Prüfstellen sorgen doch dafür, dass irgendwann jeder, in einer versteckten Hirnwindung noch überlebende, gesunde Menschenverstand von der allgemeinen Regulierungswut dahingerafft wird. :evil:

Beim nächsten Jahrestreffen erzählt doch dieser Spezialist bei Bier, Sekt und Häppchen seinen Spezialisten-Kollegen tränenlachend, wie er einem Mustangfahrer weismachen konnte, dass die Hoodpins oder die dazu notwendigen Splinte mindestens mit einem Mordversuch gleichgestellt werden müssen, da in den letzten 50 Jahren damit mindestens einem Fußgänger ein Auge ausgestochen wurde. Dass der Fußgänger den Unfall vermutlich auch ohne die Hoodpins nicht überlebt hätte, hat er leider vergessen zu erwähnen. :o

Die gleichen Spezialisten fordern dann auch Traglastgutachten für Stahlfelgen, stromtechnisch getrennte Brems- und Blinkleuchten, eine blaue Fernlichtkontrollleuchte anstatt einer roten, Kennzeichen in Tortenplattengröße usw. Auch eine Nachrüstung von Abschlepphaken oder die Umrüstung auf gelbe Blickleuchten wird immer wieder gern genommen. :cry:

Wann hören wir endlich auf, den Spezialisten Löcher in den Bauch zu fragen über Dinge, die bislang wirklich keinen interessierten? Wenn ihr bei einem Spezialisten von TÜV, Dekra, GTü oder sonstwo bei der Abnahme oder Kontrolle gegen eine Wand lauft, dann sucht euch einen anderen, bei dem es funktioniert. :idea:

Hoffentlich kommt nicht irgendwann mal einer auf die glorreiche Idee, beim TÜV nachzufragen, ob denn die Hooker oder Doug Headers zulassungskonform sind oder ob man einen Holley bzw. Edelbrock-Vergaser eintragen lassen muss. :roll:

Und bitte hört endlich auf, mit "Beweisbildern" von anderen Autos bei den Behörden und deren Vertretern Ausnahmen einzuklagen, die ihr auch gerne an euren Fahrzeugen hättet. Ausnahmen sind nun mal das, was das Wort in seinem Ursprung bedeutet, eben Ausnahmen, und wenn jeder einzelne meint, dass auch ihm persönlich diese Ausnahmen zustehen, dann wird der Begriff Ausnahmen ad absurdum geführt. Zu was das führt, davon können einige Kollegen aus Bayern ein Lied singen, deren vordere Kennzeichen in LKR-Größe zwangsentsiegelt wurden, weil irgendein Vollpfosten für sich ein kleines Nummernschild für vorne einklagen wollte. Die Entscheidung der Behörde für eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen kann ich nachvollziehen, für die Ursache fehlen mir die Worte. :!:

Einerseits fahren wir einen Klassiker um uns von der gesichtslosen Masse der Alltagsautos abzuheben, andererseits soll wieder alles bis ins letzte Detail geregelt sein. Wo bleibt da noch Platz für den vielbeschworenen Individualismus?

mit kopfschüttelnden Grüßen
Frank

ps: ach ja!
Mustang1965-GT350 hat geschrieben: Nur vorrausgeschickt, ich mache nur was erlaubt ist...
ich nicht! :!:
das wäre mir zu langweilig! :lol:
Super Antwort,Frank,
genau so sieht es aus ;). Ich handhabe das im übrigen genauso und fahre damit ganz easy.
Ich war vor 3 Wochen bei der Dekra und hab den begehrten Stempel auf Anhieb bekommen.
Die Felgen ( TT D ) sind nur mit Größe und Einpresstiefe eingetragen, absolut kein Problem . Ebenso der offene Luftfilter und die Flowmaster Super 44 8-).
Zitat: So muss sich n Ami anhören :mrgreen:. Aber, ist wie immer eine Auslegungssache. 50km weiter in Karlsruhe kriegen die Inschinöre kleine Kinder wenn sowas auf die Grube fährt :?.
Gruß und