289 oder 302 Motor

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torf
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Re: 289 oder 302 Motor

Beitrag von torf »

Na also... dann genieße die nächsten 2 Jahre :)
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf

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JMS Bavaria
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Re: 289 oder 302 Motor

Beitrag von JMS Bavaria »

kForce71 hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 16:53 Hi zusammen, meine Sorge war absolut unbegründet. Das Fahrzeug ist mit leichten Mängeln durch den TÜV. Beanstandet wurden die völlig kaputten Manschetten an den Spurstangenköpfen und die etwas schlappe Handbremse. Ansonsten war der Prüfer extrem gelassen. Dem war klar, dass das Fahrzeug ein Klassiker ist und er somit seine Besonderheiten hat (komisches Lenkrad, keine Reflektoren hinten, etc). Er fährt, er lenkt, er bremst.
Und ausserdem kam im Gespräch noch raus, dass er selbst n Klassiker fährt, auch wenn der nicht ganz so alt ist und aus Bayern kommt.
Grüße
Kai
Guten Morgen,

irgendwo hatte ich mal bei uns im Forum gelesen, dass unsere Fahrzeuge keine klassische Handbremse, sondern eine Parkbremse haben. Daher ist auch die Leistung geringer, wichtig ist eine gleichmäßige Leistung.
Grüße
Jürgen

Warum auf den perfekten Zeitpunkt warten bis man sich seinen Traum erfüllt. Den perfekten Zeitpunkt gibt es nicht, dafür aber einen Traum.
torf
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Re: 289 oder 302 Motor

Beitrag von torf »

Ja - es ist eine Feststellbremse. Wenn allerdings alle Komponenten gängig sind und die Bremse richtig eingestellt ist, hat sie schon eine "merkbare" Wirkung.

Meistens wird die Mechanik der Feststellbremse vernachlässigt und sehr selten benutzt. Das führt u.a. zu schlechter und unregelmäßigen Funktion.
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf

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SpyderRyder
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Re: 289 oder 302 Motor

Beitrag von SpyderRyder »

JMS Bavaria hat geschrieben: Fr 13. Mär 2026, 07:14 Guten Morgen,

irgendwo hatte ich mal bei uns im Forum gelesen, dass unsere Fahrzeuge keine klassische Handbremse, sondern eine Parkbremse haben. Daher ist auch die Leistung geringer, wichtig ist eine gleichmäßige Leistung.
Moin,

Der Gesetzgeber sprach zu der Zeit (1960er Jahre) davon, dass es im Kraftfahrzeug entweder zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen geben muss oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Betätigungseinrichtungen. Die eine soll auch dann wirken, wenn die andere versagt.

Begriffe: Betriebsbremse und Feststellbremse

Mindestverzögerung Betriebsbremse: 2,5 m/s²
Mindestverzögerung Feststellbremse: 1,5 m/s² --> die Park-/Hand-/Feststellbremse muss das Auto abbremsen können.

Besonderen Vorgaben hinsichtlich der Gleichmäßigkeit habe ich in dem Kapitel jetzt nicht gefunden.
Das war der Stand um 1961 für die folgenden Jahre, entnommen aus dem Reprint des 1961er Trzebiatowski.

Das Kraftfahrtechnische Taschenbuch aus dem Hause Bosch von Januar 1970 stellt auf die zu dem Zeitpunkt laufende Umstellung und europäische Angleichung der Vorschriften der StVZO ab. Danach wird unterschieden:

Betriebsbremsanlage (immer per Fuß betätigt)
Hilfsbremsanlage (per Hand oder per Fuß betätigt)
Feststellbremsanlage (per Hand oder per Fuß betätigt)

Die Bremsanlagen dürfen gemeinsame Teile haben.

Mindestabbremsung Betriebsbremsanlage >= 50%; Hilfsbremsanlage mindestens die Hälfte davon; beides jeweils bei festgelegten Betätigungskräften.

Die Feststellbremse muss den beladenen PKW auf 16% Steigung oder Gefälle halten können.

Aus heutiger Sicht sind das eher mäßige Anforderungen an die Bremse. Gute Betriebsbremsen erreichen heute gut und gerne eine Verzögerung in der Größenordnung 10 m/s², sprich so stark wie die Erdanziehungskraft.

Unsere Wildpferde entsprechen halt nur den Vorgaben der 1960er Jahre, egal wie man den nicht per Fuß betätigten Teil der Bremse nun nennt :-)
Sende freundliche Grüße aus Småland
Olli
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