Hi Martin,
NEIN. Die Scheinwerfereinsätze für die rechte und die linke Fahrzeugseite sind identisch.
Ja, das Lichtbild der RHD und LHD Scheinwerfer genau spiegelverkehrt - sonst würde der Gegenverkehr geblendet.
mfg
Michael
Moderatoren: SqlMaster, T5owner, TripleT
Hi Martin,
Wenn Ihr so wie ich überstützt die Scheinwerfer von HELLA kaufen wollt, dann nehmt nicht die von Michael genannten Scheinwerfer mit der Produktnummer 1A6 002 395-031.68GT500 hat geschrieben: ↑Fr 30. Jun 2023, 09:59 Hallo zusammen,
mehr durch Zufall bin ich über die Freigabeliste für Philips LED Nachrüstungen gestolpert und gesehen, dass es für unsere Ponys von 64-73 (und auch 73 bis 79) eine zugelassene, LEGALE Umrüstung gibt.
Mustang I 1964 - 1973 H4
Gilt nur für Scheinwerfer mit folgenden Prüfnummern:
E4 1 --> HELLA 1A6 002 395-031
E4 12 --> ?? Noch keinen Scheinwerfer Hersteller/Nummer gefunden.
E11 0035 --> Wipac S6011 With Pilot - Europe (aus England aber für Europa, mit Standlicht)
Deshalb sind ja auch die Unterlagen für die LEDs, die man sich beim Hersteller zu besorgen hat mitzuführen.Knalpot hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 20:48 Ich war gestern bei der HU, und den Prüfer mal drauf angesprochen.
Der wusste nichts davon das LED in Oldies jetzt erlaubt sind.
Also wer das so verbaut muss sich bei der nächste HU nicht wundern Wenn's Fragen gibt.
Gruss Marc, der seine HU ohne Mängel bestanden hat.
Hi,Phibs hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 16:13 Ich wäre mir nicht so sicher, daß man mit den Dingern und den Genehmigungsdokumenten so einfach durch die HU kommt, wenn man ein H-Kennzeichen hat. Auch wenn die Teile für den klassischen Mustang zugelassen sind, muss das historische Erscheinungsbild erhalten bleiben. Fraglich, ob das bei eingeschaltetem Licht jeder Prüfer so sieht, auch wenn es der Sicherheit dient. Das müsste der Gesetzgeber mal in den H-Richtlinien klar stellen.