Moin Bobby,Gunther Bross hat geschrieben: ↑Di 21. Feb 2023, 12:44 Hallo , Laurent,
wenn du eine gerichtliche Auseinandersetzung befürchtest, ist ein "Privatgutachten" ,auch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, rausgeschmissenes Geld!
Für eine gerichtsfeste Beurteilung must du ein sog. gerichtliches Beweisverfahren einleiten, im dem das Gericht einen Gutachter bestellt, der dann, verbindlich für das Gericht und einen möglichen nachfolgenden Prozess den Sachstand festlegt; dessen Kosten müsstest du dann auch vorlegen, also im Prinzip zunächst nutzlos doppelte Kosten.
Das ist nicht extrem teuer, weiterer Effekt, wenn das gerichtliche Gutachten vorliegt und die Sachlage aufgrund dessen klar ist, knickt das Gegenüber meistens ein und ein Prozess unterbleibt. Dein vorher eingeholtes teures Privatgutachten ist nur Parteivortrag und nicht rechtlich verbindlich. Man kann dem Gericht im Rahmen des Beweisverfahrens aber einen (besonders auf Mustang versierten) Gutachter vorschlagen. Die für den gerichtlichen Gutachter und das Gericht verauslagten Kosten gibts dann auch wieder.
Beste Grüsse
Gunther
ein Privatgutachten (und ggfls. mit Unterstützung eines Fachanwaltes) macht meiner Meinung nach nur Sinn,
wenn die Sachlage mehr als eindeutig ist und der Verkäufer sich zunächst auf nichts einlassen will.
Z. Bsp. im Kaufvertrag festgehalten wurde: K-Code Motor mit Motornummer xy und drin ist ein normaler C-Code oder
Soll = SSW 15" und drauf bei Auslieferung sind 14" Normalstahlfelgen, oder, oder,...
Frag mich nicht, warum ich das weiß

In Deinem Fall sehe ich es genau so wie Gunther und ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung!!!