Versicherung gesucht, Halter-Versicherter unterschiedlich

rund um den Mustang

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70Con
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Re: Versicherung gesucht, Halter-Versicherter unterschiedlic

Beitrag von 70Con »

Ihr werft Begriffe ziemlich durcheinander!
Es gibt (im KFZ Bereich)den Versicherungsnehmer und den Halter . I.d.R: sind die identisch. Sind sie es nicht, spricht man vom abweichenden Halter.
Weshalb diesen abweichenden Halter nur noch wenige akzeptieren, liegt an einer möglichen, eigentumsrechtlichen verzwickten Lage bei dieser Konstelation:
Nur der Versicherungsnehmer hat Ansprüche im Schadenfall aus der Police gegen die Versicherung.
Der Halter ist aber der Eigentümer des Fahrzeugs.
:o :lol:
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Dann den Wiederbeschaffungswert versichern so gut wie alle. Mache aber wollen gern -aus bestimmten Gründen- den Wiederherstellungswert versichern. Den versichern dagegen nicht alle.
Gruß
Werner
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Piwi59
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Re: Versicherung gesucht, Halter-Versicherter unterschiedlic

Beitrag von Piwi59 »

70Con hat geschrieben:Der Halter ist aber der Eigentümer des Fahrzeugs.
Hi Werner,

das kann ich wo nachlesen? Etwa in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter C4C? :o

LG, Peter
- pacta sunt servanda -
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70Con
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Re: Versicherung gesucht, Halter-Versicherter unterschiedlic

Beitrag von 70Con »

Nein. Die Eigentumsverhältnisse sind durch den Eintrag dort nicht verbindlich.
Bei der Frage ist es wahrscheinlich besser so formuliert: In der Regel wird der Halter im Rechtsverkehr als Eigentümer angesehen. Das ist ansich ja auch der der das Fahrzeug bezahlt hat und unterhält.
Gruß
Werner
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