Es gibt (im KFZ Bereich)den Versicherungsnehmer und den Halter . I.d.R: sind die identisch. Sind sie es nicht, spricht man vom abweichenden Halter.
Weshalb diesen abweichenden Halter nur noch wenige akzeptieren, liegt an einer möglichen, eigentumsrechtlichen verzwickten Lage bei dieser Konstelation:
Nur der Versicherungsnehmer hat Ansprüche im Schadenfall aus der Police gegen die Versicherung.
Der Halter ist aber der Eigentümer des Fahrzeugs.


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Dann den Wiederbeschaffungswert versichern so gut wie alle. Mache aber wollen gern -aus bestimmten Gründen- den Wiederherstellungswert versichern. Den versichern dagegen nicht alle.