Flydoc65 hat geschrieben:Genau die Reihgenfolge wies Heiner sagt! Habe fünf Prüfstellen durch und es findet sich immer ein Pragmatiker! Fahre selbstredend originale Blinker auch wenn 71er.Schraubaer hat geschrieben:Ich habe in D noch keinen 71-73 getroffen, der seine roten Originalblinker nicht mit einer Ausnahmegenemigung weiter betreiben durfte.
Hi,
habe das so gemacht, wie von Heiner beschrieben. Jetzt blinken bei meinem 70er Mach 1 die Rückfahrscheinwerfer gelb. Mir wurde auch gesagt, dass ab EZ 1970 keine Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker mehr erteilt werden.
Wie hast Du es hinbekommen? Oder hast Dus nach der Abnahme Rückgebaut. Was passiert, wenn man ohne Ausnahmegenehmigung hinten rot blinkt...? Hab mir schon öfter gedacht, einfach wieder umstecken und fahren...

Gruss
Roland