Mängel festgestellt am ersten Tag
Moderatoren: SqlMaster, T5owner, TripleT
Mängel festgestellt am ersten Tag
Hallo,
hatte im Forum schon gepostet zwecks Kaufberatung & Beratung allgemein, da Mustang & Oldtimer Greenhorn bin.
Habe mich dann in MEINEN Mustang verliebt, Kauf getätigt beim Händler für rund 25.000€ für ein Coupe welches es mir
angetan hat.
Kauf wie wohl bei Oldtimer üblich "ohne Gewährleistung"
Habe dann am ersten Tag festgestellt, wenn es regnet Wassereintritt an der Windschutzscheibe links, läuft rein
im Kofferraum auch Wasser, kommt durch die unteren Ecke der Heckscheibe rein.
Kleinere Elektrikthemen mit dem Warnblinker & Blinker.
Wie seht ihr das?
Händler sagt, er hat nichts gewusst davon... Wassertest wollte er mich auch nicht lassen... wenn das direkt nach dem Kauf festgestellt wird auch gar keine Gewähr?
Ist das üblich?
Danke Eure Ansichten & Erfahrungen.
Ich fände es OK, wenn der Händler sagen würde, wir lassen es richten & teilen die Kosten...
Gruß, Peter
hatte im Forum schon gepostet zwecks Kaufberatung & Beratung allgemein, da Mustang & Oldtimer Greenhorn bin.
Habe mich dann in MEINEN Mustang verliebt, Kauf getätigt beim Händler für rund 25.000€ für ein Coupe welches es mir
angetan hat.
Kauf wie wohl bei Oldtimer üblich "ohne Gewährleistung"
Habe dann am ersten Tag festgestellt, wenn es regnet Wassereintritt an der Windschutzscheibe links, läuft rein
im Kofferraum auch Wasser, kommt durch die unteren Ecke der Heckscheibe rein.
Kleinere Elektrikthemen mit dem Warnblinker & Blinker.
Wie seht ihr das?
Händler sagt, er hat nichts gewusst davon... Wassertest wollte er mich auch nicht lassen... wenn das direkt nach dem Kauf festgestellt wird auch gar keine Gewähr?
Ist das üblich?
Danke Eure Ansichten & Erfahrungen.
Ich fände es OK, wenn der Händler sagen würde, wir lassen es richten & teilen die Kosten...
Gruß, Peter
- M&Mustang66
- Beiträge: 2333
- Registriert: So 23. Jun 2013, 17:14
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 1966 C-Code Coupé
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Die üblichen Pferdehändler Tricks und wie es bei deinem Fall scheint, auch noch übterteuert.
Ich hätte die Hände weggelassen, hätte der Händler mir den Wassertest verweigert.
Ist es denn der blaue geworden ?
Ich hätte die Hände weggelassen, hätte der Händler mir den Wassertest verweigert.
Ist es denn der blaue geworden ?
Gruß
Markus

Markus

- Schraubaer
- Beiträge: 12678
- Registriert: Mo 14. Feb 2011, 15:59
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: `71 Dodge Challenger RT 383,`69 Mercury Cougar 393W(RIP), '69 Sportsroof 351W(RIP), Alltagsknechte:`11er Coyote 5.0 und Dodge Durango SLT für's Grobe
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Der hat Dich NICHT die Cowls testen lassen? Dann kaufst Du dem die Karre ab?
Heiner...

-
- Beiträge: 1924
- Registriert: So 12. Dez 2010, 20:49
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: SOLD--> 1966 Mustang Convertible 289cui,4 Gang Toploader,Mild Tuning
Aktuell
1969 Dodge Coronet R/T 440cui
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
pesteff hat geschrieben:Hallo,
hatte im Forum schon gepostet zwecks Kaufberatung & Beratung allgemein, da Mustang & Oldtimer Greenhorn bin.
Habe mich dann in MEINEN Mustang verliebt, Kauf getätigt beim Händler für rund 25.000€ für ein Coupe welches es mir
angetan hat.
Kauf wie wohl bei Oldtimer üblich "ohne Gewährleistung"
Habe dann am ersten Tag festgestellt, wenn es regnet Wassereintritt an der Windschutzscheibe links, läuft rein
im Kofferraum auch Wasser, kommt durch die unteren Ecke der Heckscheibe rein.
Kleinere Elektrikthemen mit dem Warnblinker & Blinker.
Wie seht ihr das?
Händler sagt, er hat nichts gewusst davon... Wassertest wollte er mich auch nicht lassen... wenn das direkt nach dem Kauf festgestellt wird auch gar keine Gewähr?
Ist das üblich?
Danke Eure Ansichten & Erfahrungen.
Ich fände es OK, wenn der Händler sagen würde, wir lassen es richten & teilen die Kosten...
Gruß, Peter

- HomerJay
- Beiträge: 4934
- Registriert: Mo 30. Jun 2014, 09:22
- Fuhrpark: 1967er Convertible 351W 4V. Candyapple red/red
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Was auch immer mit dem Wagen ist. Wenn mir der Händler das Testen der Cowls oder sonstigen "Wassereinbruch Stellen" verweigert, dann wird er wissen warum. In dem Moment könnte er den Wagen sofort wegen unseriösität behalten. Aber egal, gekauft ist gekauft und er wird sich erstmal nichts davon annehmen.
Am Besten du führst deinen Wagen mal einen Fachmann (hier) vor und lässt checken, was sonst noch im Argen liegt. Danach kann man weiter entscheiden. 25K für nen Coupe sind ja schon ne ordentliche Hausnummer, vor allem wenn die Cowls durch sind. Reparatur wird an der Stelle arg teuer.
Am Besten du führst deinen Wagen mal einen Fachmann (hier) vor und lässt checken, was sonst noch im Argen liegt. Danach kann man weiter entscheiden. 25K für nen Coupe sind ja schon ne ordentliche Hausnummer, vor allem wenn die Cowls durch sind. Reparatur wird an der Stelle arg teuer.
Cheers Homer
- sally67
- Beiträge: 8911
- Registriert: So 25. Dez 2011, 10:15
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 1967er Coupé, 351erW, 4v
Sauterne Gold/Ivy Gold
1998er BMW Z3 Roadster 171 cui
2015er MINI Cooper S 122 cui - Kontaktdaten:
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Hi Leute,
von den Cowl`s ist eigentlich nicht die Rede. Peter beschreibt, Wassereinbruch an Front und Heckscheiben.
Hatte ich bei mir auch und lässt sich mit relativ wenig Aufwand, Materialkosten und etwas Geschick dicht bekommen.
Wenn du Probleme mit Blinker und Warnblinker hast hat er dir ein verkehrsuntüchtiges Auto vermacht.
Wäre trotzdem ne Sauerei wenn der Händler sich auf gar nichts einlässt
. Eine seriöse Firma macht sowas nicht!
Wenn es zu keiner Einigung kommt, kannst du den Verkäufer ja mal beim Namen nennen.
Gruß und
von den Cowl`s ist eigentlich nicht die Rede. Peter beschreibt, Wassereinbruch an Front und Heckscheiben.
Hatte ich bei mir auch und lässt sich mit relativ wenig Aufwand, Materialkosten und etwas Geschick dicht bekommen.
Wenn du Probleme mit Blinker und Warnblinker hast hat er dir ein verkehrsuntüchtiges Auto vermacht.
Wäre trotzdem ne Sauerei wenn der Händler sich auf gar nichts einlässt

Wenn es zu keiner Einigung kommt, kannst du den Verkäufer ja mal beim Namen nennen.
Gruß und
immer gutes Heimkommen -
Martin aus der Vorderpfalz.
Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
Mitglied im
South Block 
Martin aus der Vorderpfalz.
Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
Mitglied im


- MustangBS
- Beiträge: 80
- Registriert: Fr 1. Aug 2014, 16:45
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: Ford Mustang 1968 Hardtop Coupe 302
Ford Mustang 1968 Fastback 390 GT
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Moin Moin,
da ich selber so ein "Pferdehändler" bin, schreibe ich mal meinen Senf dazu.
Rein rechtlich ist es einem gewerbetreibenden Verkäufer nicht möglich, die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Verkauf an einen privaten Käufer, auszuschließen. Daher sucht man Wege, doch ein Schlupfloch zu finden. In der Regel wird dann im sogenannten "Kundenauftrag" verkauft. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass der Käufer eigentlich den Gegenstand dirket vom privaten Verkäufer erwirbt und der Händler eigentlich nur die Verkaufsabwicklung übernimmt. Folge wäre dann, dass der Verkäufer nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegt.
Eine weiter Lücke wurde vor kurzem höchstrichterlich entschieden, nämlich, dass Fahrzeug mit einem Verkaufswert bis zu 1.500,00 € und einem mir grade entfallenen Fahrzeugalter, als sogenennte "Bastlerfahrzeuge" verkauft werden können. Eine recht sinnige Entscheidung.
Natürlich versucht der Händler mit der oben genannten gängigen Praxis, die Sachmängelhaftung zu umgehen. Allerdings sind seine erfolgsaussichten vor Gericht recht gering. Viele Händler wissen das und kommen Ihrer Pflicht, der Mängelbeseitigung, mit etwas "Nachdruck" auch nach.
Wichtig ist erstmal, dem Händler schriftlich mitzuteilen, welche Mängel aufgetreten sind, mit dem Hinweis, das der Verkäufer laut geschlossenem Vertrag, einen mängelfreien Kaufgegenstand zu übergeben hat. Sollte er Mängel im Vertrag angegeben haben (keine allgemeinen Klauseln, wie "könnte aufgrund des Alters einen Unfall gehabt haben oder Motor konnte nicht geprüft werden, da Anlasser kaputt u.s.w.), sind diese natürlich nicht reklamierungsfähig. Gib ihm 14 Tage Zeit, die angegeben Mängel zu beseitigen und drohe notfalls mit rechtlichen Schritten. Weise ihn darauf hin, dass Dir als Käufer eine 12 monatige Sachmägelhaftung zusteht (24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen wird diese meist auf 12 Monate begrenzt).
Im übrigen hat die Sachmängelhaftung auch nichts mit verschwiegenen Mängel zu tun. Bei einem gewerblichen Verkäufer setzt man das Fachwissen vorraus, solche Mängel zu erkennen und vor Verkauf zu beseitigen. Hier in Deinem Fall, wird der Händler genau gewusst haben, dass es zu Wasser-Eintritt kommen kann. Das musst Du ihm zwar nachweisen (also nicht den Wassereintritt, sondern von seiner Kenntnis des Mangels), aber die Aussichten in Deinem Fall sind recht positiv zu bewerten.
Bevor Du gleich zum Anwalt rennst, rede mit Ihm, bzw setze ich Schriftlich von den Mängeln in Kenntnis und setze ihm eine Frist, die Mängel zu beseitigen. Deine genannte Kostenteilung wäre ja eine Kulanz Deinerseits, aber meines erachtens nicht von Nöten.
Weigert er sich, unbedingt einen Anwalt einschalten, aber ich glaube schon, dass der Händler sich "kümmern" wird.
Viel Glück und trotz allem, Glückwunsch zum neuen Pony
Kai
da ich selber so ein "Pferdehändler" bin, schreibe ich mal meinen Senf dazu.
Rein rechtlich ist es einem gewerbetreibenden Verkäufer nicht möglich, die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Verkauf an einen privaten Käufer, auszuschließen. Daher sucht man Wege, doch ein Schlupfloch zu finden. In der Regel wird dann im sogenannten "Kundenauftrag" verkauft. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass der Käufer eigentlich den Gegenstand dirket vom privaten Verkäufer erwirbt und der Händler eigentlich nur die Verkaufsabwicklung übernimmt. Folge wäre dann, dass der Verkäufer nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegt.
Eine weiter Lücke wurde vor kurzem höchstrichterlich entschieden, nämlich, dass Fahrzeug mit einem Verkaufswert bis zu 1.500,00 € und einem mir grade entfallenen Fahrzeugalter, als sogenennte "Bastlerfahrzeuge" verkauft werden können. Eine recht sinnige Entscheidung.
Natürlich versucht der Händler mit der oben genannten gängigen Praxis, die Sachmängelhaftung zu umgehen. Allerdings sind seine erfolgsaussichten vor Gericht recht gering. Viele Händler wissen das und kommen Ihrer Pflicht, der Mängelbeseitigung, mit etwas "Nachdruck" auch nach.
Wichtig ist erstmal, dem Händler schriftlich mitzuteilen, welche Mängel aufgetreten sind, mit dem Hinweis, das der Verkäufer laut geschlossenem Vertrag, einen mängelfreien Kaufgegenstand zu übergeben hat. Sollte er Mängel im Vertrag angegeben haben (keine allgemeinen Klauseln, wie "könnte aufgrund des Alters einen Unfall gehabt haben oder Motor konnte nicht geprüft werden, da Anlasser kaputt u.s.w.), sind diese natürlich nicht reklamierungsfähig. Gib ihm 14 Tage Zeit, die angegeben Mängel zu beseitigen und drohe notfalls mit rechtlichen Schritten. Weise ihn darauf hin, dass Dir als Käufer eine 12 monatige Sachmägelhaftung zusteht (24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen wird diese meist auf 12 Monate begrenzt).
Im übrigen hat die Sachmängelhaftung auch nichts mit verschwiegenen Mängel zu tun. Bei einem gewerblichen Verkäufer setzt man das Fachwissen vorraus, solche Mängel zu erkennen und vor Verkauf zu beseitigen. Hier in Deinem Fall, wird der Händler genau gewusst haben, dass es zu Wasser-Eintritt kommen kann. Das musst Du ihm zwar nachweisen (also nicht den Wassereintritt, sondern von seiner Kenntnis des Mangels), aber die Aussichten in Deinem Fall sind recht positiv zu bewerten.
Bevor Du gleich zum Anwalt rennst, rede mit Ihm, bzw setze ich Schriftlich von den Mängeln in Kenntnis und setze ihm eine Frist, die Mängel zu beseitigen. Deine genannte Kostenteilung wäre ja eine Kulanz Deinerseits, aber meines erachtens nicht von Nöten.
Weigert er sich, unbedingt einen Anwalt einschalten, aber ich glaube schon, dass der Händler sich "kümmern" wird.
Viel Glück und trotz allem, Glückwunsch zum neuen Pony
Kai
Man könnte viele Beispiele für unsinnige Ausgaben nennen, aber keines ist treffender als die Errichtung einer Friedhofsmauer. Die, die drinnen sind, können sowieso nicht hinaus, und die, die draußen sind, wollen nicht hinein.
- s.arndt
- Beiträge: 1159
- Registriert: Fr 28. Jan 2011, 18:56
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: 68 Mustang Cabrio 428 im Aufbau
85 Sierra XR4x4 2,8 V6
73 Ford Capri 1,6
62 Lincoln Continetal Convertible 429 - Kontaktdaten:
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Hallo,
wieder so ein Fall wo ich nicht weiß ob ich schimpfen oder trösten soll.
Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Kai hat die Situation schon richtig zusammengefasst.
Ich halte es nur bei Oldis für etwas komplizierter, da Sachmangelhaftung keine Funktionsgarantie ist, sondern lediglich bedeutet, dass der Kaufgegenstand dem Kaufvertrag zu entsprechen hat.
Da die "Streuung" in Zustand bei 50 Jahre alten Autos naturgemäß etwas breiter ist, hate ich auch den vertragsgemäßen Zustand für schwierig zu definieren.
Eventuell helfen aber Zustandsbeschreibungen aus der Verkaufsanzeige oder dem Preisschild.
Zuvor würde ich aber auch mit dem Händler reden, der richtige Ton ist natürlich wichtig.
Klar definiert aber höflich um die Fronten nicht zu verhärten.
Eine frühzeitige Drohung mit den Anwalt, kann dazu führen das der Händler dicht macht.
Grüsse Sylvio
wieder so ein Fall wo ich nicht weiß ob ich schimpfen oder trösten soll.
Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Kai hat die Situation schon richtig zusammengefasst.
Ich halte es nur bei Oldis für etwas komplizierter, da Sachmangelhaftung keine Funktionsgarantie ist, sondern lediglich bedeutet, dass der Kaufgegenstand dem Kaufvertrag zu entsprechen hat.
Da die "Streuung" in Zustand bei 50 Jahre alten Autos naturgemäß etwas breiter ist, hate ich auch den vertragsgemäßen Zustand für schwierig zu definieren.
Eventuell helfen aber Zustandsbeschreibungen aus der Verkaufsanzeige oder dem Preisschild.
Zuvor würde ich aber auch mit dem Händler reden, der richtige Ton ist natürlich wichtig.
Klar definiert aber höflich um die Fronten nicht zu verhärten.
Eine frühzeitige Drohung mit den Anwalt, kann dazu führen das der Händler dicht macht.
Grüsse Sylvio
-
- Beiträge: 498
- Registriert: Mi 22. Jun 2011, 23:36
- Fuhrpark: 67-er Mustang Cope 351W
67-er Karmann Ghia
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Wenn der Rest in Ordnung ist, sind es eher Kleinigkeiten, die auch nicht böswillig unterschlagen sein müssen.
Da solltest du dich mit dem Händler einigen können.
Aber wie schon geschrieben: Checke das Auto gründlich mit nem Fachmann durch.
Nicht das du beim Händler dann alle 3 Wochen aufschlagen mußt.
Gruß Matthias
Da solltest du dich mit dem Händler einigen können.
Aber wie schon geschrieben: Checke das Auto gründlich mit nem Fachmann durch.
Nicht das du beim Händler dann alle 3 Wochen aufschlagen mußt.
Gruß Matthias
- michel964
- Beiträge: 108
- Registriert: Sa 7. Jun 2014, 17:38
- Fuhrpark: 68er Fastback 289
Jeep Grand Cherokee
Re: Mängel festgestellt am ersten Tag
Was ist eigentlich aus den Mängeln geworden? Hat sich der Händler kullant gezeigt, oder Anwalt?
Ich frade nur, weil von meinem Händler zu groben Fehlern keine Reaktion kommt und jetzt der Anwalt dran ist...
Gruss
Michel
Ich frade nur, weil von meinem Händler zu groben Fehlern keine Reaktion kommt und jetzt der Anwalt dran ist...
Gruss
Michel