Mängel festgestellt am ersten Tag

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pesteff
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Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von pesteff »

Hallo,
hatte im Forum schon gepostet zwecks Kaufberatung & Beratung allgemein, da Mustang & Oldtimer Greenhorn bin.

Habe mich dann in MEINEN Mustang verliebt, Kauf getätigt beim Händler für rund 25.000€ für ein Coupe welches es mir
angetan hat.

Kauf wie wohl bei Oldtimer üblich "ohne Gewährleistung"

Habe dann am ersten Tag festgestellt, wenn es regnet Wassereintritt an der Windschutzscheibe links, läuft rein
im Kofferraum auch Wasser, kommt durch die unteren Ecke der Heckscheibe rein.

Kleinere Elektrikthemen mit dem Warnblinker & Blinker.

Wie seht ihr das?

Händler sagt, er hat nichts gewusst davon... Wassertest wollte er mich auch nicht lassen... wenn das direkt nach dem Kauf festgestellt wird auch gar keine Gewähr?
Ist das üblich?

Danke Eure Ansichten & Erfahrungen.

Ich fände es OK, wenn der Händler sagen würde, wir lassen es richten & teilen die Kosten...

Gruß, Peter
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M&Mustang66
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von M&Mustang66 »

Die üblichen Pferdehändler Tricks und wie es bei deinem Fall scheint, auch noch übterteuert.

Ich hätte die Hände weggelassen, hätte der Händler mir den Wassertest verweigert.

Ist es denn der blaue geworden ?
Gruß
Markus

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Schraubaer
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von Schraubaer »

Der hat Dich NICHT die Cowls testen lassen? Dann kaufst Du dem die Karre ab?

:shock: Heiner...
Ich drücke solange ein Auge zu, bis ich anfange damit zu zielen!

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vn800
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von vn800 »

pesteff hat geschrieben:Hallo,
hatte im Forum schon gepostet zwecks Kaufberatung & Beratung allgemein, da Mustang & Oldtimer Greenhorn bin.

Habe mich dann in MEINEN Mustang verliebt, Kauf getätigt beim Händler für rund 25.000€ für ein Coupe welches es mir
angetan hat.

Kauf wie wohl bei Oldtimer üblich "ohne Gewährleistung"

Habe dann am ersten Tag festgestellt, wenn es regnet Wassereintritt an der Windschutzscheibe links, läuft rein
im Kofferraum auch Wasser, kommt durch die unteren Ecke der Heckscheibe rein.

Kleinere Elektrikthemen mit dem Warnblinker & Blinker.

Wie seht ihr das?

Händler sagt, er hat nichts gewusst davon... Wassertest wollte er mich auch nicht lassen... wenn das direkt nach dem Kauf festgestellt wird auch gar keine Gewähr?
Ist das üblich?

Danke Eure Ansichten & Erfahrungen.

Ich fände es OK, wenn der Händler sagen würde, wir lassen es richten & teilen die Kosten...

Gruß, Peter
:shock:
Gruß Franz

1969 Dodge Coronet R/T 440cui
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HomerJay
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von HomerJay »

Was auch immer mit dem Wagen ist. Wenn mir der Händler das Testen der Cowls oder sonstigen "Wassereinbruch Stellen" verweigert, dann wird er wissen warum. In dem Moment könnte er den Wagen sofort wegen unseriösität behalten. Aber egal, gekauft ist gekauft und er wird sich erstmal nichts davon annehmen.
Am Besten du führst deinen Wagen mal einen Fachmann (hier) vor und lässt checken, was sonst noch im Argen liegt. Danach kann man weiter entscheiden. 25K für nen Coupe sind ja schon ne ordentliche Hausnummer, vor allem wenn die Cowls durch sind. Reparatur wird an der Stelle arg teuer.
Cheers Homer
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sally67
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von sally67 »

Hi Leute,
von den Cowl`s ist eigentlich nicht die Rede. Peter beschreibt, Wassereinbruch an Front und Heckscheiben.
Hatte ich bei mir auch und lässt sich mit relativ wenig Aufwand, Materialkosten und etwas Geschick dicht bekommen.
Wenn du Probleme mit Blinker und Warnblinker hast hat er dir ein verkehrsuntüchtiges Auto vermacht.
Wäre trotzdem ne Sauerei wenn der Händler sich auf gar nichts einlässt :x. Eine seriöse Firma macht sowas nicht!
Wenn es zu keiner Einigung kommt, kannst du den Verkäufer ja mal beim Namen nennen.
Gruß und
immer gutes Heimkommen -
Martin aus der Vorderpfalz.

Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
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MustangBS
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von MustangBS »

Moin Moin,

da ich selber so ein "Pferdehändler" bin, schreibe ich mal meinen Senf dazu.

Rein rechtlich ist es einem gewerbetreibenden Verkäufer nicht möglich, die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Verkauf an einen privaten Käufer, auszuschließen. Daher sucht man Wege, doch ein Schlupfloch zu finden. In der Regel wird dann im sogenannten "Kundenauftrag" verkauft. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass der Käufer eigentlich den Gegenstand dirket vom privaten Verkäufer erwirbt und der Händler eigentlich nur die Verkaufsabwicklung übernimmt. Folge wäre dann, dass der Verkäufer nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegt.

Eine weiter Lücke wurde vor kurzem höchstrichterlich entschieden, nämlich, dass Fahrzeug mit einem Verkaufswert bis zu 1.500,00 € und einem mir grade entfallenen Fahrzeugalter, als sogenennte "Bastlerfahrzeuge" verkauft werden können. Eine recht sinnige Entscheidung.

Natürlich versucht der Händler mit der oben genannten gängigen Praxis, die Sachmängelhaftung zu umgehen. Allerdings sind seine erfolgsaussichten vor Gericht recht gering. Viele Händler wissen das und kommen Ihrer Pflicht, der Mängelbeseitigung, mit etwas "Nachdruck" auch nach.

Wichtig ist erstmal, dem Händler schriftlich mitzuteilen, welche Mängel aufgetreten sind, mit dem Hinweis, das der Verkäufer laut geschlossenem Vertrag, einen mängelfreien Kaufgegenstand zu übergeben hat. Sollte er Mängel im Vertrag angegeben haben (keine allgemeinen Klauseln, wie "könnte aufgrund des Alters einen Unfall gehabt haben oder Motor konnte nicht geprüft werden, da Anlasser kaputt u.s.w.), sind diese natürlich nicht reklamierungsfähig. Gib ihm 14 Tage Zeit, die angegeben Mängel zu beseitigen und drohe notfalls mit rechtlichen Schritten. Weise ihn darauf hin, dass Dir als Käufer eine 12 monatige Sachmägelhaftung zusteht (24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen wird diese meist auf 12 Monate begrenzt).

Im übrigen hat die Sachmängelhaftung auch nichts mit verschwiegenen Mängel zu tun. Bei einem gewerblichen Verkäufer setzt man das Fachwissen vorraus, solche Mängel zu erkennen und vor Verkauf zu beseitigen. Hier in Deinem Fall, wird der Händler genau gewusst haben, dass es zu Wasser-Eintritt kommen kann. Das musst Du ihm zwar nachweisen (also nicht den Wassereintritt, sondern von seiner Kenntnis des Mangels), aber die Aussichten in Deinem Fall sind recht positiv zu bewerten.

Bevor Du gleich zum Anwalt rennst, rede mit Ihm, bzw setze ich Schriftlich von den Mängeln in Kenntnis und setze ihm eine Frist, die Mängel zu beseitigen. Deine genannte Kostenteilung wäre ja eine Kulanz Deinerseits, aber meines erachtens nicht von Nöten.

Weigert er sich, unbedingt einen Anwalt einschalten, aber ich glaube schon, dass der Händler sich "kümmern" wird.

Viel Glück und trotz allem, Glückwunsch zum neuen Pony

Kai
Man könnte viele Beispiele für unsinnige Ausgaben nennen, aber keines ist treffender als die Errichtung einer Friedhofsmauer. Die, die drinnen sind, können sowieso nicht hinaus, und die, die draußen sind, wollen nicht hinein.
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s.arndt
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von s.arndt »

Hallo,

wieder so ein Fall wo ich nicht weiß ob ich schimpfen oder trösten soll.

Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Kai hat die Situation schon richtig zusammengefasst.
Ich halte es nur bei Oldis für etwas komplizierter, da Sachmangelhaftung keine Funktionsgarantie ist, sondern lediglich bedeutet, dass der Kaufgegenstand dem Kaufvertrag zu entsprechen hat.
Da die "Streuung" in Zustand bei 50 Jahre alten Autos naturgemäß etwas breiter ist, hate ich auch den vertragsgemäßen Zustand für schwierig zu definieren.

Eventuell helfen aber Zustandsbeschreibungen aus der Verkaufsanzeige oder dem Preisschild.

Zuvor würde ich aber auch mit dem Händler reden, der richtige Ton ist natürlich wichtig.
Klar definiert aber höflich um die Fronten nicht zu verhärten.
Eine frühzeitige Drohung mit den Anwalt, kann dazu führen das der Händler dicht macht.

Grüsse Sylvio
Karghista
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von Karghista »

Wenn der Rest in Ordnung ist, sind es eher Kleinigkeiten, die auch nicht böswillig unterschlagen sein müssen.
Da solltest du dich mit dem Händler einigen können.

Aber wie schon geschrieben: Checke das Auto gründlich mit nem Fachmann durch.

Nicht das du beim Händler dann alle 3 Wochen aufschlagen mußt.

Gruß Matthias
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michel964
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Re: Mängel festgestellt am ersten Tag

Beitrag von michel964 »

Was ist eigentlich aus den Mängeln geworden? Hat sich der Händler kullant gezeigt, oder Anwalt?
Ich frade nur, weil von meinem Händler zu groben Fehlern keine Reaktion kommt und jetzt der Anwalt dran ist...
Gruss
Michel
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