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Lessons learned Kundenservice & Gewährleistungszusage

Verfasst: Mi 9. Mär 2011, 15:32
von nice2have
Hallo Mustang-Freunde,

anbei meine "lessons learned" bzgl. Kundenservice & Gewährleistungszusage eines import Händlers:

Für mich war das Gewährleistungsversprechen auf einer import Händler website sowie auch eine einjährige vertragliche Gewährleistungszusage mit ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für den Kauf.

Ich musste durch eine ansteigende Mängelliste monetär und zeitlich zwischenzeitlich schmerzlich feststellen das sehr hochpreisige Fahrzeuge kein Garant für eine relative Fahrzeugqualität ist zumal man bei einem finanzierten Cabrio ca. für 40 KEUR auch eine hohe Erwartungshaltung am Service & der Gewährleistungsdurchführung eigentlich erwarten darf.

Neben eines technisch versierten, sollte man sich daher unbedingt zusätzliche vertragliche Expertise vor Vertragsabschluss holen damit man, auch bei einer Mängelanzeige innerhalb einer Gewährleistungszeit nicht auf den Kosten der Mängelbeseitigung sitzen bleibt. Foren haben einen Mehrwert wenn man auch für solche vertragliche Themen sensibilisiert wird und letztendlich regelt die Kunden(un)zufriedenheit die marktwirtschaftliche Nachfrage sowieso.

Viele Grüsse
nice2have

Re: Lessons learned Kundenservice & Gewährleistungszusage

Verfasst: Mi 9. Mär 2011, 16:35
von Boss Hoss
nice2have hat geschrieben: Foren haben einen Mehrwert wenn man auch für solche vertragliche Themen sensibilisiert wird und letztendlich regelt die Kunden(un)zufriedenheit die marktwirtschaftliche Nachfrage sowieso.

Viele Grüsse
nice2have

Hallo nice2have. Gerade vertragliche Dinge sind ein heißes Eisen und können in einem Forum bestimmt nicht zweifelsfrei geklärt werden, zumal es für Posts keine Garantie auf die Richtigkeit gibt. Vertragsrecht ist leider kompliziert und mir fällt das auch immer schwer da durchzublicken, aber im Zweifelsfall muss man da einen Anwalt fragen. Da hat man dann eine zuverlässige Antwort. Auf ein Forum würde ich mich da nicht verlassen und das kann es auch in diesem speziellen Fall nicht leisten.