Autokauf in D von den Army Amis

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70lime met
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Autokauf in D von den Army Amis

Beitrag von 70lime met »

hallo, wer kann mir genaues sagen, wenn ich ein Auto von einem Amerikaner kaufe der in Europa oder in D stationiert ist. muss da alles an Zoll und Mwst nachbezahlt werden oder gibt es welche fristen oder tricks? welche richtlinien? Merci, sebastian
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KLICK 8-) https://www.youtube.com/watch?v=vOzyEZPyJhg&t=68s 8-)


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66er

Beitrag von 66er »

der offizielle Teil:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html



Veräußerung durch Mitglieder der Streitkräfte und Begünstigte

Wenn Sie Waren, die Sie als Angehöriger der Streitkräfte zoll- und steuerfrei erworben haben, an eine nicht begünstigte Person weitergeben oder verkaufen möchten, müssen diese Waren bei einem Zollamt abgefertigt werden.

Hierzu ist eine vorherige Befürwortung durch die Streitkräfte erforderlich. Diese Befürwortung wird in der Regel anhand der Formblätter AE Form 550-175 B der US-Streitkräfte (Veräußerungsgenehmigung/Permit to transfer, vormals AE Form 2074), BFG Form 38 der britischen Streitkräfte (Application for permission to sell surplus goods) oder ähnlicher Papiere der Truppen anderer Staaten erteilt. Die Formblätter sind erhältlich bei den Militärzollbüros.

Nachdem die Militärzollstelle das Formular abgestempelt hat, legen Sie es zusammen mit der Ware dem zuständigen Zollamt zur Genehmigung vor. Zuständig ist das Zollamt, in dessen Bezirk die Transaktion bzw. die Übergabe durchgeführt wird. Sollte die Ware Gegenstand eines Kauf- bzw. Verkaufgeschäfts sein, ist der Kaufvertrag ebenfalls vorzulegen. Ab einem Warenwert von 1.000 Euro muss eine schriftliche Zollanmeldung abgegeben werden. Die Zollstelle berechnet dann bei Waren aus Nicht-EG-Ländern Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bei Gemeinschaftswaren die Einfuhrumsatzsteuer. Die Abgaben müssen bar gezahlt werden.

Werden die Waren ohne zollamtliche Abfertigung an eine nicht begünstigte Person verkauft oder weitergegeben, erfüllt dies den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Diese wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren) geahndet.

Ausnahmen gibt es im kleinen Umfang für Geschenke.



Veräußerung von Kraftfahrzeugen

Wird ein Kraftfahrzeug von einem Streitkräfteangehörigen an einen nicht abgabenrechtlich begünstigten Erwerber verkauft, muss das Fahrzeug unter Vorlage der Verkaufsgenehmigung (siehe oben) und des Kaufvertrages (bill of sale) beim zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Ab einem Wert des Fahrzeugs von 1.000 Euro ist eine schriftliche Zollanmeldung erforderlich. Das Zollamt berechnet dann den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Befand sich das Fahrzeug unmittelbar vor dem Erwerb im freien Verkehr der Gemeinschaft, wird nur die Einfuhrumsatzssteuer erhoben. Diese Tatsache kann beispielsweise anhand folgender Dokumente nachgewiesen werden:

es liegt eine Erklärung des Herstellers vor, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung im freien Verkehr der Europäischen Gemeinschaft befunden hat;

ein deutscher Kfz-Brief liegt vor. Im diesem Fall werden gegebenenfalls keine Abgaben erhoben, wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Umsatzsteuer bereits entrichtet worden ist.

Nach Barzahlung der Abgaben stellt die Zollstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.



Zurzeit gelten die nachstehenden Zollsätze:

Pkws und Lkws (einschließlich Trucks und Pick-Ups bis 2,5 l Hubraum): 10 %

Lkws (einschließlich Trucks und Pick-Ups über 2,5 l Hubraum): 22 %

Wohnmobile: 10 %

Motorräder: 6-8 % (je nach Hubraum)



Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt einheitlich 19 %, berechnet vom Warenwert einschließlich des zu erhebenden Zollbetrages.



Informationen in englischer Sprache für Angehörige der US-Streitkräfte erhalten Sie bei der U.S. European Command's Customs Executive Agency.





© Bundesministerium der FinanzenQuelle: http://www.zoll.de

Stand: 25.01.2008
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70lime met
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Beitrag von 70lime met »

66er hat geschrieben:Befand sich das Fahrzeug unmittelbar vor dem Erwerb im freien Verkehr der Gemeinschaft, wird nur die Einfuhrumsatzssteuer erhoben. Diese Tatsache kann beispielsweise anhand folgender Dokumente nachgewiesen werden:
es liegt eine Erklärung des Herstellers vor, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung im freien Verkehr der Europäischen Gemeinschaft befunden hat;
ein deutscher Kfz-Brief liegt vor. Im diesem Fall werden gegebenenfalls keine Abgaben erhoben, wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Umsatzsteuer bereits entrichtet worden ist.

vielen dank schon mal 66er, aber so richtig schlau werde ich nicht aus dem zollschreiben. die frage ist jetzt, das Kfz ist gebraucht beim jetztigen verkauf und wurde z.B. in D zugelassen auf einen Americaner, mit Ami-kennz. bekommt er dann automatisch ein D- Kfz-Brief und musste die 10% und 19% für einen pkw bezahlen, dann bekäme er die Deutschen kennz. wenn er Ami-kennz. hat, hat er vermutlich noch nichts bezahlen müssen, oder wie? was? Freier Verkehr der Gemeinschaft, könnte auch "auf den strich" bedeuten. sorry, wer kann das ganze genauer aufklären, zumindest für mich. danke, mfg, sebastian
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66er

Beitrag von 66er »

70lime met hat geschrieben:vielen dank schon mal 66er, aber so richtig schlau werde ich nicht aus dem zollschreiben. die frage ist jetzt, das Kfz ist gebraucht beim jetztigen verkauf und wurde z.B. in D zugelassen auf einen Americaner, mit Ami-kennz. bekommt er dann automatisch ein D- Kfz-Brief AUTOMATISCH: NEIN und musste die 10% und 19% für einen pkw bezahlen WENN ER DEUTSCHE PAPIERE HABEN WILL: JA , dann bekäme er die Deutschen kennz. RICHTIG, ABER NICHT SINNVOLL FÜR DEN AMI wenn er Ami-kennz. hat, hat er vermutlich noch nichts bezahlen müssen JA, DAS MUSST DU DANN ZAHLEN, oder wie? was?
Freier Verkehr der Gemeinschaft GILT FÜR LÄNDER DER EU, könnte auch "auf den strich" bedeuten. sorry, wer kann das ganze genauer aufklären, zumindest für mich. danke, mfg, sebastian
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70lime met
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Beitrag von 70lime met »

danke
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69ShelbyGT500
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Beitrag von 69ShelbyGT500 »

Also ich fasse einmal zusammen, wobei ich dann hier nur über die Bürokratiewerte in Deutschland rede.



Ein Auto, dass noch einem hier stationierten Amerikaner gehört ist identisch zu sehen, wie ein Auto, dass sich gerade auf dem Schiff befindet.

Beide Fahrzeuge wurden noch NICHT in die EU eingeführt und müssen daher zolltechnisch abgewickelt werden.



Jetzt wäre also die erste Frage, ob man den Wagen nicht über Holland-Zoll abwickelt ..... da hier der Zoll und Mwst. billiger als in D ist. Ist der Wagen dann einmal in die EU eingeführt gibt es bei einem Verkauf innerhalb der EU-Staaten keinerlei Nachzoll oder Nachversteuerung, da bekanntlich innerEU dies abgeschafft wurde.

Zoll muss man also in jedem Fall zahlen. Fahrzeugpreis plus Zoll plus Frachtkosten = Summe für Märchensteuer.

Beim Kauf vom Amerikaner hier vor Ort entfällt natürlich die Fracht, somit wird es etwas billiger.



Wenn der Wagen zufällig in so schlechtem Zustand wäre, dass er hier auf dem Schrottplatz landet, dann gäbe es noch eine weitere Version, die dann aber nur telefonsich



MFG

Ralf
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
57072 Siegen
Tel.: ..49 (0)176 5350 2225
eMail : info@69ShelbyGT500.de

ABENTEUER AUTO: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-au ... helby-clip
DER GEIGER: https://www.youtube.com/watch?v=WTAqe0qpfiA
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70lime met
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Beitrag von 70lime met »

ich habe meinen mustang damals 2003 auch über holland eingeführt und das waren insgesamt ca. 12% steuern, alles zusammen. beim älteren auto kann man sich da noch mit VK einig werden mit dem bill of sale, aber bei neuem wagen würde das auffallen, will dazu aber nichts sagen. aber für pick up über 2,5L da noch 22% in D verlangen, die halsabschneider. naja, wie gut dass ich nicht berühmt bin oder bei der post manager spiele
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looser9

Beitrag von looser9 »

69ShelbyGT500 hat geschrieben:Also ich fasse einmal zusammen, wobei ich dann hier nur über die Bürokratiewerte in Deutschland rede.

Ein Auto, dass noch einem hier stationierten Amerikaner gehört ist identisch zu sehen, wie ein Auto, dass sich gerade auf dem Schiff befindet.
Beide Fahrzeuge wurden noch NICHT in die EU eingeführt und müssen daher zolltechnisch abgewickelt werden.

Jetzt wäre also die erste Frage, ob man den Wagen nicht über Holland-Zoll abwickelt ..... da hier der Zoll und Mwst. billiger als in D ist. Ist der Wagen dann einmal in die EU eingeführt gibt es bei einem Verkauf innerhalb der EU-Staaten keinerlei Nachzoll oder Nachversteuerung, da bekanntlich innerEU dies abgeschafft wurde.
Zoll muss man also in jedem Fall zahlen. Fahrzeugpreis plus Zoll plus Frachtkosten = Summe für Märchensteuer.
Beim Kauf vom Amerikaner hier vor Ort entfällt natürlich die Fracht, somit wird es etwas billiger.

Wenn der Wagen zufällig in so schlechtem Zustand wäre, dass er hier auf dem Schrottplatz landet, dann gäbe es noch eine weitere Version, die dann aber nur telefonsich

MFG
Ralf



Wie würde das denn dann gehen, wenn man es über den Holland Zoll abwickeln würde?

Wäre mal interessant, da ich mit dem Gedanken spiele mir ein Auto eines Armeeangehörigen zu kaufen



mfg Ludwig
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70lime met
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Beitrag von 70lime met »

hallo Ludwig, sprech mal ne spedition an, die über holland und dann z.B: nach D oder sonst in die EU einführt. mfg, sebastian
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duke-schmuseratte

Beitrag von duke-schmuseratte »

Habe ich es überlesen oder fehlt die Info hier?



Man muß ein TÜV-Vollgutachten machen und dafür meist Umbauten vorher in Kauf nehmen wie z. B. die Scheinwerfer und die Elektrik.



Also kurz von vorne:



1. Auto kaufen



2. Verzollen und versteuern

Bei Motorrädern einzel ist der Zoll 6%, aber vereinfachter Verzollung sind es 10%. Bei Autos weiß ich die Höhe nicht.

Sollte es noch Fracht gegeben haben, wird der Zoll auch auf die Frachtkosten draufgeschlagen. Beim Zollamt muß man auch versteuern, d. h. 19% MwSt abdrücken.

Man erhält dann u. a. eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die sehr wichtig ist, denn nur mit dieser kann man später das Fahrzeug in Deutschland anmelden.



Sonderfall Army:

Wenn man ein Fahrzeug von einem aus der Army (Streitkräfte) kauft, muß der Ami eine Erlaubnis von der Army einholen und nur mit dieser Erlaubnis kann man zum Zoll. Die wird dort zweifach abgestempelt und ein Exemplar bekommt dann der Ami.



3. TÜV

Ein ausländisches Fahrzeug ist meist nicht so gebaut wie es unser TÜV vorschreibt.

Bei den Amis sind es meist die Scheinwerfer, die umgerüstet werden müssen, da in D nur Scheinwerfer mit Birnen akzeptiert werden, die die Amis nicht haben.

Oft ist es auch die Elektrik, da bei den Amis die Blinker immer an sind. In D dürfen diese nur blinken.

Je nach Fahrzeug können es auch noch andere Umbauten sein.

Dann geht´s ab zu TÜV mit Original Brief (Title) und dort muß ein Vollgutachten gemacht werden. Nur mit diesem erhält man später beim Landratsamt den Kfz-Brief



4. Anmelden

Bei LRA muß man dann Title, Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vollgutachten vorlegen sowie den Nachweis des Kaufes (also Kaufvertrag).



Ich habe vor 4 Wochen ein Bike von einem Ami aus der Army gekauft sowie eines aus USA. Auch bauen wir Bikes um und haben viele Amis als Kunden. Daher kenne ich mich in diesem Bereich gut aus.



Das mit Holland geht halt nur, wenn man z. B. aus der USA ein Bike erwirbt. Von einem hier lebenden Ami wird es nicht gehen, denn ich glaube nicht, daß der Ami freiwillig mit nach Holland fährt - was er wahrscheinlich müßte zumindestens sein Auto.



Eine Spedition, die über Holland einführt, würde mich auch interessieren. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, denn zum Einführen wird ein Käufer mit Wohnsitz benötigt. Ich denke in Holland ist das auch so. D. h. man müßte ein Auto in USA kaufen, aber offiziell kauft es ein Holländer. Der führt es ein und dann führt man es wieder aus und nach Deutschland ein. Viel Lug und Trug - macht das eine Spedition mit?

Ich denke das geht nur, wenn man einen guten Freund hat, der in Holland lebt und dem man super vertrauen kann.



Und wie ist das mit der Mehrwertsteuer? Wenn ein Fahrzeug in Holland eingeführt und recht schnell dann wieder ausgeführt wird und nach D kommt, kann ich mir nicht vorstellen, daß man dann keine Nachversteuerung hat. Denke das geht nur, wenn das Fahrzeug in Holland angemeldet war. Oder?



Gruß
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