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Umrüstung für Deutschland

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 19:09
von schallmeister
Hi Jungs und Mädels!



Im Dezember ist es dann wohl endlich soweit....ich bekomme meinen 67er V8! Freu mich schon...



Meine Frage bezieht sich auf die Umrüstung für Deutschland:

Was genau werde ich an Material benötigen?

Was muss anders verdrahtet werden?

Gibt es Schaltpläne oder hat jemand 'ne "Anleitung"!?

Wer baut es günstig(!) um?



Eine konkrete Auflistung habe ich bis jetzt nicht finden können...



Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!



Beste Grüße aus Herne



Marcus

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 12:05
von 68GT500
Der genaue Umfang der Umbauarbeiten ist - leider - extrem stark von dem Prüfer abhängig, der die Abnahme macht.



Jeder hat da seine eigene Vorstellungen von dem was das Gesetzt vorschreibt...



Unbestritten ist, dass Du die vorderen US-Scheinwerfer gegen H4 Scheinwerfer mit einem E Prüfzeichen austauschen solltest - am besten mit Standlicht.

Sinnvoll ist es im gleichem Aufwasch das Standlicht von den vorderen Blinkern in den Hauptscheinwerfer zu legen.



Ebenfalls sollten die Reifen gegen solche mit, einem dem Fahrzeug entsprechenden Geschwindigkeitsindex getauscht werden.



Als Diebstahlsicherung kann eine Lenkradkralle mitgeführt werden.



Rückstrahler (z.B. selbstklebende Katzenaugen) hinten anbringen.



Zuletzt sollte im Motorraum auf der Beifahrerseite ein Typenschild (gibt es als Aufkleber z.B. von Zweckform, mit einem Edding ausgefüllt) angebracht werden.



Folgende Dinge werden auch gelegentlich gefordert:



Km/h Markierungen am Tacho (30, 50, 80, 100)

FIN auf der Beifahrerseite einschlagen

Blaue Fernlichtkontrolleuchte

Rote Warnblinkerkontrolleuchte

Rücklichter einzeln abgesichert

Trennung von Blink & Bremslicht

Warnblinker muss bei getretener Bremse weiterblinken



Gerade die umfangreichen elektrischen Umbauten zu Bremse und Warnblinker solltest Du Durch geschickte Argumentation verhindern, da dadurch die Originalität beeinträchtigt wird - und meist nicht mal bei den originalen deutschen T5 Modellen umgesetzt wurden.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 13:14
von 69ShelbyGT500
Hi Marcus !



Wie Michael schon sagte; es kommt auf den Prüfer drauf an. Von unserem Club bekommst Du auf jedem Fall einen Gutachtervordruck in dem alle Daten Deines Mustangs aufgelistet sind. 19 von 20 TÜV´s sind froh so etwas in die Hand zu bekommen. Siehe hierzu auch:



http://mustangclubgermany.phpbbnow.com/ ... ight=dekra



vorletztes Posting von mir.





Und schon bei der Liste von Michael würde ich wiedersprechen, da z.B. bei meinem Shelby einzig und allein nur die H4-Scheinwerfer montiert wurden und alles andere ist so geblieben wie es war.

Ich ein paar Argumentationshilfen:



Umlegen der Standlichter aus den Blinkern heraus nach oben ist zwar nett aber ohne den gewünschten Erfolg gekrönt, denn der eigentliche Sinn von Standlicht in den Hauptscheinwerfern ist ja, wenn der Hauptscheinwerfer ausfällt, soll wenigstens das 5 Watt Standlicht weiterleuchten.

Nun ist es aber so beim Mustang, dass das Standlicht in der Blinkerschürze nur in der ersten Zugstufe des Lichtschalters angeht. Zieht man weiter und schlatet somit das Hauptlicht an, dann erlischt das Standlicht. Somit erlischt es auch, wenn man es nach oben in den Hauptscheinwerfer verlegt hat. Also der Sinn und Zweck ist nicht gegeben.

Richtig wäre es, von den Rücklichtern eine Leitung nach vorne zu legen. Denn die bleiben in beiden Schaltstufen an.

Wie aber gesagt, würde ich das erst einmal auf mich zukommen lassen, da dieser Umbau auch nach Gesetztesvorgabe nicht notwendig ist. Schaden könnte ein korrekter Umbau aber auch nicht. Siehe hierzu auch:



http://mustangclubgermany.phpbbnow.com/ ... ight=stvzo



Anders sieht es ab Baujahr 1968 aus. Ab diesem Baujahr haben wir vorne Seitenmarkierungsleuchten die in beiden Schaltstufen an sind. Hier wäre es sehr einfach Standlicht mit in die Hauptscheinwerfer reinzulegen.



Reifen klar. Keinen alten Schrott drauflassen. Alleine schon zur eigenen Sicherheit. Immer dabei bedenken, dass unsere Cruising-Geschwindigkeit von 110-120 km/h schon weit über dem liegt, was der Wagen in den letzten 40 Jahren so gefahren ist. Aber endlich kann er bei uns mal "durchatmen".



Diebstahlsicherung / Lenkradkralle wird als ein MUSS in den Papieren heutzutage mit aufgenommen. Gilt dann zum Fahrzeug wie Verbandskasten und Warndreieck. Und wenn Dein Mustang geklaut wird und es wird nachgewiesen, dass Du die Lenkradkralle nicht aktiviert hattest, so kannst Du unter Umständen auch den Versicherungsschutz / Diebstahlschutz verlieren. Also immer dran denken.



Rückstrahler ... der eine hat sie, der andere nicht. Ich habe meine hinteren Lampentöpfe mit Reflektorfolie aus dem Lichtschrankenbereich ausgelegt und da kommt kein Rückstrahler gegen an.



Typenschild soll sein.

Gibt es bei uns selbstklebend sogar beim TÜV für kleines Geld. Wird dann mit einer Kugelkopfschreibmaschine beschrieben / gestanzt.



Tja und bei den GELEGENTLICHEN Umbauten hat Michael wieder recht. Es kommt auf das Herz des Prüfers an und bei meinem Wagen musste ich nichts davon umbauen. Manfred Lottig, dem TÜV-Prüfer, mit dem wir vor 18 Jahren unsere Mustang Meetings in Siegen beim TÜV veranstaltet haben, war mit mir damals schon einig:

Wer zu schnell fährt, weil er sich nach seinen Meilen richtet und dann geblitzt wird, ist selber schuld, wobei ich heute sagen kann: Mit Meilenanzeige lernt man das Kopfrechnen während der Fahrt wieder



Das Auto hat die letzten 40 Jahre geblinkt, gebremstleuchtet und gewarnt und was ändert sich daran, wenn man nun auf einmal einen Haufen neuer Sicherungen reintut und dann auf die Suche geht, welche nun kaputt ist.

Jetzt ist es ziemlich einfach:

Kopf unters Armaturenbrett und eine der 5 Sicherungen checken ....

Ausserdem galt die Warnblinkanlage lange Zeit ja nur als ABSICHERUNG der eigenen Unfallstelle / Pannenstelle. Und hier zitiere ich gerne nochmal Manfred: "Wer schaut schon auf dem Standstreifen unter die Motorhaube, um zu sehen, warum der Karren nicht mehr läuft und tritt dabei noch parallel mit seinem dritten Bein aufs Bremspedal ???"



Letzendlich sollte sich aber jeder klar vor Augen halten:

Mit einem technisch korrektem Wagen, an dem Bremse, Lenkung und Karrosserie stimmt, wird es immer leichter sein mit dem Prüfer über solche der o.a. "Nebensächlichkeiten" zu reden.

Und klar ist auch, wer mit der StVzO unterm Arm zum TÜV rennt und den Jungs sagen will, was sie zu tun haben und was nicht, dem könnte ( verständlicherweise ) das Echo nicht gefallen. Eigene Informationen und Wissen zu haben schadet natürlich nicht und an der korrekten Stelle angemerkt kann das zur Lösung vieler Probleme beitragen.

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 18:58
von Blackcomb
Hallo zusammen,

Ich möchte diesen Thread nochmal zu neuem Leben erwecken, da ich gerade dabei bin meinen 68er für den Tüv fit zu machen.
Es ist so ziemlich alles gemacht, was gemacht werden muss. Was der Prüfer jedoch auch fordert ist eine doppelte Absicherung der Rücklichter.
Klar, es muss ein weiteres Kabel nach hinten gezogen werden.
Hat hier vielleicht jemand eine elegante Lösung und kann mir Tips geben, wie und wo man am Besten vorgeht und absichert?

Vielen Dank euch!
Felix

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 21:19
von Woelfchen64
Doppelte Absicherung der Rücklichter? Habe ich noch nie gehört.
Was wird denn da doppelt abgesichert?

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 21:58
von Mc-Hebo
Blackcomb hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich möchte diesen Thread nochmal zu neuem Leben erwecken, da ich gerade dabei bin meinen 68er für den Tüv fit zu machen.
Es ist so ziemlich alles gemacht, was gemacht werden muss. Was der Prüfer jedoch auch fordert ist eine doppelte Absicherung der Rücklichter.
Klar, es muss ein weiteres Kabel nach hinten gezogen werden.
Hat hier vielleicht jemand eine elegante Lösung und kann mir Tips geben, wie und wo man am Besten vorgeht und absichert?

Vielen Dank euch!
Felix
Wechsel den Prüfer :?
Eleganteste Lösung. So ein Unsinn hab ich noch nie gehört

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 22:28
von Blackcomb
So habe ich auch reagiert.
Es ist wohl so, dass beide Rücklichter separat voneinander mit einer Sicherung versehen sein müssen, sodass „im Ernstfall“ nicht das ganze Heck dunkel ist, sondern eben nur eine Seite.
Dies ist tatsächlich im §53 der StVZO geregelt. Hab allerdings mal irgendwo gelesen, dass dies erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1986 gilt.

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: So 26. Apr 2020, 00:52
von Phibs
Blackcomb hat geschrieben:So habe ich auch reagiert.
Es ist wohl so, dass beide Rücklichter separat voneinander mit einer Sicherung versehen sein müssen, sodass „im Ernstfall“ nicht das ganze Heck dunkel ist, sondern eben nur eine Seite.
Dies ist tatsächlich im §53 der StVZO geregelt. Hab allerdings mal irgendwo gelesen, dass dies erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1986 gilt.
Richtig. Eine getrennte Absicherung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.1987 zugelassen wurden. Vor 2012 waren diese Übergangsvorschriften in §72 StVZO explizit aufgelistet. Siehe https://www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm. Seit 2012 macht sich unsere Legislative das Leben einfach und schreibt dort einfach „Es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften“ - auch der ADAC listet leider nicht alle Übergangsvorschriften auf. Kurz: Dein Prüfer hat keine Ahnung.

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: So 26. Apr 2020, 10:36
von SUSI
Hallo Felix,

Daten findest Du hier:
https://mustang-inside.de/viewtopic.php ... ead#unread

SUSI

Re: Umrüstung für Deutschland

Verfasst: So 26. Apr 2020, 11:12
von Phibs
SUSI hat geschrieben:Hallo Felix,

Daten findest Du hier:
https://mustang-inside.de/viewtopic.php ... ead#unread

SUSI
Dort ist die Übergangsvorschrift für die getrennte Absicherung der Rückleuchten ebenfalls nicht erwähnt (oder bin ich blind?) -> Das hilft dem Felix also nicht weiter. Ich würde mich mit dem §72 StVZO von vor 2012 bewaffnen (Link siehe mein Beitrag oben) und den Prüfer freundlich um Erläuterung bitten. Ansonsten: Anderen Prüfer suchen.