Hi Marcus !
Wie Michael schon sagte; es kommt auf den Prüfer drauf an. Von unserem Club bekommst Du auf jedem Fall einen Gutachtervordruck in dem alle Daten Deines Mustangs aufgelistet sind. 19 von 20 TÜV´s sind froh so etwas in die Hand zu bekommen. Siehe hierzu auch:
http://mustangclubgermany.phpbbnow.com/ ... ight=dekra
vorletztes Posting von mir.
Und schon bei der Liste von Michael würde ich wiedersprechen, da z.B. bei meinem Shelby einzig und allein nur die H4-Scheinwerfer montiert wurden und alles andere ist so geblieben wie es war.
Ich ein paar Argumentationshilfen:
Umlegen der Standlichter aus den Blinkern heraus nach oben ist zwar nett aber ohne den gewünschten Erfolg gekrönt, denn der eigentliche Sinn von Standlicht in den Hauptscheinwerfern ist ja, wenn der Hauptscheinwerfer ausfällt, soll wenigstens das 5 Watt Standlicht weiterleuchten.
Nun ist es aber so beim Mustang, dass das Standlicht in der Blinkerschürze nur in der ersten Zugstufe des Lichtschalters angeht. Zieht man weiter und schlatet somit das Hauptlicht an, dann erlischt das Standlicht. Somit erlischt es auch, wenn man es nach oben in den Hauptscheinwerfer verlegt hat. Also der Sinn und Zweck ist nicht gegeben.
Richtig wäre es, von den Rücklichtern eine Leitung nach vorne zu legen. Denn die bleiben in beiden Schaltstufen an.
Wie aber gesagt, würde ich das erst einmal auf mich zukommen lassen, da dieser Umbau auch nach Gesetztesvorgabe nicht notwendig ist. Schaden könnte ein korrekter Umbau aber auch nicht. Siehe hierzu auch:
http://mustangclubgermany.phpbbnow.com/ ... ight=stvzo
Anders sieht es ab Baujahr 1968 aus. Ab diesem Baujahr haben wir vorne Seitenmarkierungsleuchten die in beiden Schaltstufen an sind. Hier wäre es sehr einfach Standlicht mit in die Hauptscheinwerfer reinzulegen.
Reifen klar. Keinen alten Schrott drauflassen. Alleine schon zur eigenen Sicherheit. Immer dabei bedenken, dass unsere Cruising-Geschwindigkeit von 110-120 km/h schon weit über dem liegt, was der Wagen in den letzten 40 Jahren so gefahren ist. Aber endlich kann er bei uns mal "durchatmen".
Diebstahlsicherung / Lenkradkralle wird als ein MUSS in den Papieren heutzutage mit aufgenommen. Gilt dann zum Fahrzeug wie Verbandskasten und Warndreieck. Und wenn Dein Mustang geklaut wird und es wird nachgewiesen, dass Du die Lenkradkralle nicht aktiviert hattest, so kannst Du unter Umständen auch den Versicherungsschutz / Diebstahlschutz verlieren. Also immer dran denken.
Rückstrahler ... der eine hat sie, der andere nicht. Ich habe meine hinteren Lampentöpfe mit Reflektorfolie aus dem Lichtschrankenbereich ausgelegt und da kommt kein Rückstrahler gegen an.
Typenschild soll sein.
Gibt es bei uns selbstklebend sogar beim TÜV für kleines Geld. Wird dann mit einer Kugelkopfschreibmaschine beschrieben / gestanzt.
Tja und bei den GELEGENTLICHEN Umbauten hat Michael wieder recht. Es kommt auf das Herz des Prüfers an und bei meinem Wagen musste ich nichts davon umbauen. Manfred Lottig, dem TÜV-Prüfer, mit dem wir vor 18 Jahren unsere Mustang Meetings in Siegen beim TÜV veranstaltet haben, war mit mir damals schon einig:
Wer zu schnell fährt, weil er sich nach seinen Meilen richtet und dann geblitzt wird, ist selber schuld, wobei ich heute sagen kann: Mit Meilenanzeige lernt man das Kopfrechnen während der Fahrt wieder
Das Auto hat die letzten 40 Jahre geblinkt, gebremstleuchtet und gewarnt und was ändert sich daran, wenn man nun auf einmal einen Haufen neuer Sicherungen reintut und dann auf die Suche geht, welche nun kaputt ist.
Jetzt ist es ziemlich einfach:
Kopf unters Armaturenbrett und eine der 5 Sicherungen checken ....
Ausserdem galt die Warnblinkanlage lange Zeit ja nur als ABSICHERUNG der eigenen Unfallstelle / Pannenstelle. Und hier zitiere ich gerne nochmal Manfred: "Wer schaut schon auf dem Standstreifen unter die Motorhaube, um zu sehen, warum der Karren nicht mehr läuft und tritt dabei noch parallel mit seinem dritten Bein aufs Bremspedal ???"
Letzendlich sollte sich aber jeder klar vor Augen halten:
Mit einem technisch korrektem Wagen, an dem Bremse, Lenkung und Karrosserie stimmt, wird es immer leichter sein mit dem Prüfer über solche der o.a. "Nebensächlichkeiten" zu reden.
Und klar ist auch, wer mit der StVzO unterm Arm zum TÜV rennt und den Jungs sagen will, was sie zu tun haben und was nicht, dem könnte ( verständlicherweise ) das Echo nicht gefallen. Eigene Informationen und Wissen zu haben schadet natürlich nicht und an der korrekten Stelle angemerkt kann das zur Lösung vieler Probleme beitragen.