Seite 1 von 1

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister KBA in Flensburg

Verfasst: Mi 16. Mai 2007, 16:00
von 69ShelbyGT500
... viele von Euch wissen, dass man früher, obwohl man gerade seinen Mustang frisch über Bremerhafen importiert, einen noch frischeren Verzollungsstempel mit ultrafrischer Zollrechnung hatte, dennoch beim Kraftfahrtbunesamt in Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zulassung beibringen musste, um zu belegen, dass dieses Fahrzeug nicht NEGATIV registriert ist ( Steuerschulden / Diebstahl ).

Vollkommen unlogisch, da ein frisch importierter Wagen niemals beim KBA hätte registriert sein können. Schell lief einem das Wort "GELDABZOCKE" über die Lippen. Aber:



Man hat uns erhört und jetzt gilt folgendes:





KBA - Flensburg: Aktueller Hinweis



Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.



:icon_smile: :icon_cool: :icon_wink:





MFG