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Blattfedern und Federn -1,5" ?

Verfasst: Mi 13. Jul 2011, 17:39
von Tamino
Hallo beisammen,

ich wollte fragen ob es bei der H-Zulassung Probleme gibt wenn Die Blattfedern und die Federn 1,5" niedriger sind?

Hab mir den Anforderungskatalog des Tüvs angeschau, da steht zwar drinnen das man es nicht darf, jedoch stellt sich mir die Frage ob dem TÜV wirklich 3,8 cm auffallen?

Vielen Dank

Tamino

Re: Blattfedern und Federn -1,5" ?

Verfasst: Do 14. Jul 2011, 08:15
von Orbiter
@ Tamino
Bei meinem 67er sind die 1" an der Vorderradachse dem Tüv Mann nicht aufgefallen obwohl der Reifen schon verdächtig knapp am Kotflügel sitzt.

Grüße
Markus vorne etwas tiefer Bernhardt