Nordlicht hat geschrieben:Hallo Chris,
für das Gutachten zur H-Abnahme hat der TÜV-Süd ein Papier erstellt, das zum äußeren Erscheinungbild folgende Hinweise gibt:
Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
• Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
• Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
• Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und
kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
„DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
• Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
Oldtimer.
Quelle:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf
Das lässt - einen verständigen Prüfer vorausgesetzt - doch hoffen. Obwohl es mein Geschmack nicht wäre
Gruß
Hartmut
Hallo Hartmut,
vielen Dank für die Info!
Kann ich verstehen das es nicht jedemans geschmack ist... mein moto: es sind doch schon soviele schöne Mustangs unterwegs. Außerdem bin ich (auch) Rock and Roll Musiker.. Old school ist nun mal angesagt.
Danke Dir nochmals,
grüße Chris.