Seite 1 von 2

Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 21:23
von Krischen
Moin moin allerseits,

kennt jemand die Leergewichte und die Optionsgewichte für die Mustangs? Gibt es irgendwo im Forum vieleicht eine Tabelle?

Mich würde zum Einen Interessieren, ob ich mein in den USA gekauftes Auto auf einem Anhäger ab Bremerhafen mit meinem PKW ziehen darf (nur 1800 kg Anhängelast), außerdem würde ich gerne das Leistungsgewicht kennen. Mein anderes altes Auto ist im Vergleich zu heutigen Fahrzeugen ein echtes Leichtgewicht und weit unter einer Tonne, sind die frühen Mustangs auch diesem Gewichtsbereich zu finden?

Gruß,

Christian

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 21:29
von Red Convertible
Hi,
habe eben mal den Fahrzeugbrief von meinem 66'er Cabrio rausgestöbert.
Da steht ein Leergewicht von 1420kg drin, also deutlich über eine Tonne.
Coupès sind wohl ein ticken leichter, aber nicht wesentlich.

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 21:35
von Krischen
Mario,

Danke fürs Nachschauen. Dann suche ich mir mal einen Autoanhänger, welcher nicht mehr als 350 kg Leergewicht hat, sollte wohl gerade noch passen.

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 21:43
von Red Convertible
Hi,
das wird schwierig bis unmöglich,
kleine Autotransportanhänger fangen erst bei einem Leergewicht von ca.500kg an.

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 22:01
von vn800
Red Convertible hat geschrieben:Hi,
habe eben mal den Fahrzeugbrief von meinem 66'er Cabrio rausgestöbert.
Da steht ein Leergewicht von 1420kg drin, also deutlich über eine Tonne.
Coupès sind wohl ein ticken leichter, aber nicht wesentlich.

Servus

Wie kommt man auf 1420kg beim 66er Convertible?
http://www.oldride.com/library/1966_ford_mustang.html


gruß

Franz

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 22:32
von Red Convertible
Hallo Franz,
das kann ich Dir nicht sagen, der Wagen läuft seit 1997 in Deutschland, wurde also damals so in die Papiere eingetragen.

Re: Leergewicht

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 22:58
von Krischen
Der Link sagt 2,650 lbs, also run 1200kg für ein 66er Convertible.. Das wirkt dann eher machbar

Ich freue mich schon wie ein Schneekönig, auch wenn es noch 2 Monate dauert.

Schönen Abend,

Christian

Re: Leergewicht

Verfasst: So 9. Dez 2012, 11:31
von Patrick Lee
Hey Ho,

bei meinem 68er Coupe sind 1540Kg Leermasse im Schein eingetragen, lt. Frachtpapieren als er damals gewogen wurde bevor er in den Container kam waren es 1440 Kg.

Das die kleinen Anhänger erst bei 500 Kg anfangen ist nicht korrekt, ich hatte einen alten Anhänger Bj 90 der eine Leermasse von 410 Kg hatte, daher konnte ich auch bei 1,8t maximale Anhängelast meinen Wagen ziehen, die 50Kg drüber

(410+1440) haben niemanden gestört, auch die Polizei nicht, war im toleranzbereich.Aber muss jeder selbst wissen.

Gruß,Patrick

Re: Leergewicht

Verfasst: So 9. Dez 2012, 14:27
von immerfernweh
Patrick Lee hat geschrieben:Hey Ho,

bei meinem 68er Coupe sind 1540Kg Leermasse im Schein eingetragen, lt. Frachtpapieren als er damals gewogen wurde bevor er in den Container kam waren es 1440 Kg.



Hi Patrick

wahrscheinlich wurden die ganzen Ersatzteile, die im Kofferraum lagen, mitgewogen.

Gruß
Frank

Re: Leergewicht

Verfasst: So 9. Dez 2012, 14:43
von Spilli
Hi Christian,

herzlichen Glückwunsch zum Pony. Die Frage zum Transport dreht sich doch sicher darum ob du dein Pony mit dem B-Führerschein ziehen darfst? Gehe ich richtig in der Annahme?

Dann gilt folgendes: Du darfst mit deinem PKW regulär einen Anhänger von 750kg ziehen. Es gibt die Ausnahme das der Hänger schwerer sein darf als 750kg wenn das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers nicht schwerer ist als die Leermasse vom ziehenden PKW. Diese Kombination darf allerdings nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein. Sonst benötigst du BE oder höher.

Das heißt es ist nahezu unmöglich mit einem normalen B-Führerschein einen PKW mit beladenem Autoanhänger zu fahren. Selbst wenn der Hänger unbeladen ist dürftest du es dann nicht. Wichtig ist das du an die zGG des Hängers denkst. Nur das zählt, das tatsächliche Gewicht des Hängers inklusive Auto ist Nebensache.

Und da ein Autoanhänger mindestens ein zGG von 2,5t hat müsste das Zugfahrzeug leer auch mindestens 2,5 Tonnen wiegen. Ergo kommst du im Gespann auf 5 Tonnen.

--> Die Folge ist eine Straftat " Fahren ohne Fahrerlaubnis"!