Seitenteilabschluß Links, Fastback, Bj. 67-68

Fahrzeuge & Fahrzeugteile - keine Händlerangebote

Moderatoren: SqlMaster, T5owner

Forumsregeln
Hier dürfen nur Angebote privater Natur unterbreitet werden. Für Angebote gewerblicher Art, steht der Händlerbereich zur Verfügung.
Eine Angabe des Preises ist erforderlich.
Antworten
imerce
Beiträge: 7
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 15:08
Fuhrpark: 1968 Mustang Coupe 289

Seitenteilabschluß Links, Fastback, Bj. 67-68

Beitrag von imerce »

Hi,
möchte hier zwei Seitenteile durch Falschbestellung verkaufen. Beides für ein Fastback, Linke Seite. Der eine mit Bohrung und der andere ohne.
x3.JPG
x3.JPG (53.72 KiB) 478 mal betrachtet
x2.jpg
x2.jpg (56.39 KiB) 478 mal betrachtet
x1.jpg
x1.jpg (56.11 KiB) 478 mal betrachtet
https://www.american-classic-parts.com/ ... n-bj-67-68

100€ pro Stück zzgl. Versand.
cdom81
Beiträge: 788
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 18:57
Fuhrpark: 67er C Code Coupe

Re: Seitenteilabschluß Links, Fastback, Bj. 67-68

Beitrag von cdom81 »

Ich würde mal den Teilehändler wechseln ,gibts auch für 68 Euro im D

https://aamshop.de/67-68-Gussecke-Seitenwand-hi-FB-LH
phudecek
Beiträge: 2840
Registriert: Fr 22. Nov 2013, 19:27
Fuhrpark: Trek 720

Re: Seitenteilabschluß Links, Fastback, Bj. 67-68

Beitrag von phudecek »

Wenn das ein Deutscher TEilehändler war, dann muss er es doch binnen 14TAgen ohne angabe von Gründen zurücknehmen?!

Und schick ihm mit der Anfrage auch das mit: ;)

§ 291 StGB
Wucher

(1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
Viele Grüße
Peter
Antworten

Zurück zu „Verkäufe“