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Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:12
von frednik
Hallo zusammen,
bein Anmelden hat mir die Zulassungsstelle für hinten ein kleines Kennzeichen genehmigt (weil im Brief unter Pkt.22 das so in etwa drinstand), aber für vorn nicht. Trotz guter Verhandlungstaktik meinerseits war kein Entgegenkommen möglich mit dem Hinweis der freundlichen Sachbearbeiterin, bei Erteilung der Genehmigung ihren Job aufs Spiel zu setzen. Ich sollte mich an den TÜV wenden. Das habe ich heute getan (TÜV Nord):
Aussage von denen (tel.): sie dürfen seit Neuestem noch nicht mal ein Gutachten/ eine Ausnahmegenemigung erstellen, welche(s) ich der Zulassungsstelle vorlegen könnte, um den Pkt.22 zu modifizieren.
Habt ihr auch Erfahrungen dieser Art gemacht?
Vielleicht noch aktuelle Tips auf Lager (und ja, ich habe im Forum alles durchsucht und auch Hinweise gefunden, die für mich aber nicht zielführend wären)?
Bin frustriert. Das lange Kennzeichen vorn geht gar nicht!
Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Bis denne, Achim.

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:33
von forstmeister
Ich habe vorne und hinten ein Mopedschild. Hinten war es sowieso eingetragen (also max. 310x150), vorne wollte die Dame erst ein normales Schild ausgeben, hat dann aber, nachdem sie Bilder vom Wagen gesehen hat, es vorne auch genehmigt und auch gleich im Schein vermerkt.
Da steht jetzt: AUSN.GEN.FÜR HINT.UND VORD.AMTL.KENNZEICHEN GEM.ANL.4 ABS.2.3 FVZ ERTEILT*. Das war im Oktober 2019, allerdings Baden Württemberg. Das "Kuchenblech" müsstest du aber trotzdem bekommen, oder ?

2.3
abweichende Schrift für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen:
Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden. Bei Umlauten darf die vorgesehene Schrifthöhe nicht überschritten werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich Plaketten zum schwarzen, blauen oder grünen Rand muss auf beiden Seiten gleich sein.

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:37
von Hugo89
frednik hat geschrieben:Hallo zusammen,
bein Anmelden hat mir die Zulassungsstelle für hinten ein kleines Kennzeichen genehmigt (weil im Brief unter Pkt.22 das so in etwa drinstand), aber für vorn nicht. Trotz guter Verhandlungstaktik meinerseits war kein Entgegenkommen möglich mit dem Hinweis der freundlichen Sachbearbeiterin, bei Erteilung der Genehmigung ihren Job aufs Spiel zu setzen. Ich sollte mich an den TÜV wenden. Das habe ich heute getan (TÜV Nord):
Aussage von denen (tel.): sie dürfen seit Neuestem noch nicht mal ein Gutachten/ eine Ausnahmegenemigung erstellen, welche(s) ich der Zulassungsstelle vorlegen könnte, um den Pkt.22 zu modifizieren.
Habt ihr auch Erfahrungen dieser Art gemacht?
Vielleicht noch aktuelle Tips auf Lager (und ja, ich habe im Forum alles durchsucht und auch Hinweise gefunden, die für mich aber nicht zielführend wären)?
Bin frustriert. Das lange Kennzeichen vorn geht gar nicht!
Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Bis denne, Achim.
Schrauben sich vorne einfach ein normales hin und legen das offizielle in den Kofferraum... Und die ganz harten, machen das mit beiden :lol:

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 15:02
von torf
Egal was irgendwo geschrieben steht, ist es am Ende die Willkür der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle. Ich hatte damals Glück... ein paar Tage nach mir gab es mit denselben Unterlagen nur Kuchenbleche....
Sei froh, dass Du hinten ein kleines Kennzeichen hast.... ;)
Ansonsten: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldka ... nnzeichen/

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 18:23
von frednik
Hallo Sebastian,
hatte ich auch schon überlegt. Aber Christoph hat den Bussgeldkatalog verlinkt.
Bin Laie und kann nicht beurteilen, ob das eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist.
Wenn alle Stricke reissen, muss ich mal Überlegungen dahingehend anstellen.
Mir ist aber noch eine Option eingefallen: ich rufe morgen den Menschen vom TÜV an, der die Vollabnahme
und H-Gutachten erstellt hat. Vielleicht lässt sich ja der erweichen, den Punkt 22 noch ein bischen zu erweitern
und mir das aktualisierte Dokument zuzusenden.
Oder ich fahre mal zu einer anderen Zulassungsstelle hier in der Nähe.
Viele Grüße, Achim.

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 20:03
von Bullfrog
frednik hat geschrieben: Mir ist aber noch eine Option eingefallen: ich rufe morgen den Menschen vom TÜV an, der die Vollabnahme
und H-Gutachten erstellt hat. Vielleicht lässt sich ja der erweichen, ...
Das bringt gar nix, weil die Entscheidung nunmal ausschließlich bei der Zulassungsstelle liegt.
frednik hat geschrieben: Oder ich fahre mal zu einer anderen Zulassungsstelle hier in der Nähe.
Viele Grüße, Achim.
Das KÖNNTE was bringen.

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 20:15
von Micha64
Hallo Achim,

ich hatte das gleiche Problem und fahre vorne ein ungestempeltes, dass gestempelte Kuchenblech liegt gebohrt im Kofferraum und könnte bei Bemängelung durch die Spielleitung sofort getauscht werden.
Ist aber bis heute nicht passiert, zudem kostet der Spass laut Bußgeldkatalog auch nur 10 Euronen :mrgreen:

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 05:50
von Mistertacobell
Ich hatte 2017 für die Ausnahmegenehmigung(Kleines Schild hinten) schon in Marburg bei unserer Hessischen Regulierungsbehörde bezahlt und hab es bei der Zulassungsstelle auch nicht bekommen mit der Begründung "Ihr Auto tun wir zulassen und nicht der Tüv" :evil:

Obwohl das hier gilt für das Zulassen bei uns!

Kleines Kfz-Kennzeichen

Immer wieder wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen geäußert, dem sogenannten „US-Kennzeichen“ oder Leichtkraftradkennzeichen.



Dies ist mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich.



Welche zusätzlichen Unterlagen werden benötigt?



Es ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) einer technischen Prüfstelle vorzulegen (gemäß Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4).



Aus dem Gutachten müssen folgende Feststellungen hervorgehen:
•die Größe der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Anbringungsstelle für das betroffene Kennzeichen
•dass die Kennzeichenanbringungsstelle des Fahrzeugs durch Veränderungen nicht nachträglich verkleinert wurde
•dass am Fahrzeug auch unter Verwendung von z. B. selbstleuchtenden Kennzeichen oder durch Verwendung von Adaptern, Stiften etc. (mit deren Hilfe das Kennzeichen die vom Hersteller vorgesehene Mulde überdecken kann) die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c technisch nicht möglich ist
•dass die zur Umrüstung (einfache Ausführung, keine vom Halter zusätzlichen Aspekte erfüllende Funktion, wie z. B. Ästhetik) erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer Anbringungsstelle für Kennzeichen entsprechend Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c unverhältnismäßig sind

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 08:24
von Micha64
Und zum guten Schluss bist Du von deinem Gegenüber in der Zulassungsstelle abhängig.

Re: Kleine Kennzeichen (zum 100sten mal) ...

Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 21:11
von Micki1005
so isses.... am Schluss entscheidet der oder die Sachbearbeiter-/in nach reiner Willkür....
Zumindest ist das in Hessen so.... ich hatte das Gutachten des Sachverständigen (TÜV Rheinland ) welches die Zulassungsstelle hier bei mir Ort
nicht anerkannt hat. Ich musste alles nochmals komplett in Marburg einreichen ( Erstzulassung in Europa / Deutschland ) und alles nochmals bezahlen.
Begründung > die Gutachten generell enthalten soviele Fehler, dass die Experten in Marburg dieses alles nochmals freiprüfen müssen.
D.H. ich zahle für event. Fehler der Gutachter. Würde der TÜV diese besser ausbilden, müsste der Kunde nicht doppelt bezahlen.
Ich habe mich fürchterlich darüber geärgert, aber du kannst dich gegen den Amtsschimmel nicht wehren.... dann legen sie deinen Antrag unter den großen Haufen.

Auch das kleine US Kennzeichen war vom TÜV im Gutachten genehmigt, habe ich aber hier nicht bekommen. Ich hätte nochmals einen Antrag beim Strassenverkehrsamt stellen müssen plus Vorführung des Fahrzeuges bei der Leiterin des Amtes sowie zusätzliche rund €35 zahlen sollen.....die Zeit und die Muße hatte ich nicht mehr.....
Ich habe mir Kennzeichen vom LKW ( 7,5 to )machen lassen , dass war kein Problem, das ist zumindest ein Kompromiss, zwischen Pizzablech und US Kennzeichen.
Habe diese Schilder schon an mehreren Mustangs in ganz D gesehen.