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Tipps für TÜV
Verfasst: Do 12. Sep 2019, 21:58
von Hiasi226
Hallo zusammen,
Ich stehe jetzt kurz vor meiner TÜV „Prüfung“
Vielleicht war ich blind und es wurde schonmal gepostet, dann habe ich es ausversehen übersehen.
Mein 67er Coupé (6 Zylinder) wurde 2010 abgemeldet und seitdem habe ich alles restauriert.
Habe 2 Fragen:
- verfällt die H-Abnahme von damals (Paragraph 23)?
- wenn ich im Internet richtig recherchiert habe brauche ich wegen länger als 7 Jahren Stilllegung auf jeden Fall eine Komplettabnahme (Paragraph 21), richtig?
Und jetzt noch andere Punkte wo ich unsicher bin:
- Umbau Fächerkrümmer: kann das kritisch sein?
- Doppelrohr Auspuff und die damit verbundene Lautstärke —> habe im alten Schein 74db (N), das sollte damit trotzdem passen wenn ich wegen der Prüfmethode etwas draufschlage, richtig?
Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Matthias
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Do 12. Sep 2019, 22:28
von torf
Das H verfällt nicht. Und richtig, Du benötigst eine Vollabnahme.
Die meisten Graukittel interessieren Fächer nicht. Die Lautstärke sollte allerdings nicht zu extrem sein...

. Fächer sind auch zeitgenössische Zubehör - aber manche Graukittel sind halt au h nur Menschen...
Evtl. fragst Du vorher, wo es in Deiner Region einen ordentlichen Graukittel gibt...
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Do 12. Sep 2019, 22:53
von sally67
Hi Matthias,
frag doch einfach mal beim nächsten TÜV,Dekra deines Vertrauens freundlich an,was die sehen wollen.
Einige wollen Daten-und Leistungsblätter sehen,andere winken dich durch als wenns nix wäre.
Oder mal hier in die Runde fragen ob die Kollegen aus deiner Gegend was empfehlen können
Gruß und
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 06:29
von extra_stout
Hiasi226 hat geschrieben:- Doppelrohr Auspuff und die damit verbundene Lautstärke —> habe im alten Schein 74db (N), das sollte damit trotzdem passen wenn ich wegen der Prüfmethode etwas draufschlage, richtig?
Hallo Matthias,
ja genau. Du kannst auch hier nachlesen, das steht noch etwas mehr dazu:
viewtopic.php?f=9&t=30016&p=285896&hilit=phone#p285837
Das "N" steht für Nationale Norm, was heißt, dass man das mit Phone angegeben hat. Phone in dB bzw dBA (das A steht für eine Filterung) ist erstmal nicht so einfach ohne das komplette Frequenzspektrum auseinander zunehmen. Daher hat sich der Gesetzgeber darauf geeinigt, bei der Nachmessung 21 dB abzuziehen und dann kommt die Tolranz für Messungenauigkeit von 5 dBA dazu.
Also 100 dBA sind bei der Nachmessung drin.
Das ist schon höllen laut, weil ja auch nicht unter Vollast.
Gruß
Bernhard
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 10:29
von stang-fan69
extra_stout hat geschrieben:Hiasi226 hat geschrieben:- Doppelrohr Auspuff und die damit verbundene Lautstärke —> habe im alten Schein 74db (N), das sollte damit trotzdem passen wenn ich wegen der Prüfmethode etwas draufschlage, richtig?
Hallo Matthias,
ja genau. Du kannst auch hier nachlesen, das steht noch etwas mehr dazu:
viewtopic.php?f=9&t=30016&p=285896&hilit=phone#p285837
Das "N" steht für Nationale Norm, was heißt, dass man das mit Phone angegeben hat. Phone in dB bzw dBA (das A steht für eine Filterung) ist erstmal nicht so einfach ohne das komplette Frequenzspektrum auseinander zunehmen. Daher hat sich der Gesetzgeber darauf geeinigt, bei der Nachmessung 21 dB abzuziehen und dann kommt die Tolranz für Messungenauigkeit von 5 dBA dazu.
Also 100 dBA sind bei der Nachmessung drin.
Das ist schon höllen laut, weil ja auch nicht unter Vollast.
Gruß
Bernhard
Als 67er sollte der Wert schon in dB angegeben sein (schreibt er ja auch oben im Zitat). Meines Wissens wurden Phon nur bis Herbst 66 angegeben.
Ah ja, und Vollabnahme ist NICHT nötig, wenn das Auto hier schonmal zugelassen war, also deutsche Papiere existieren. Das mit der Vollabnahme nach 18 Monaten Stilllegeung wurde vor längerem geändert (ich glaube 2007)
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 10:55
von Schraubaer
Seit 9 Jahren abgemeldet! Das'n anderer Schnack!!!
"Falls die Frist von 84 Monaten (7 Jahren) überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte “Vollabnahme” durchführen lassen (§ 23 StVZO)."
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 13:07
von sally67
Hi Matthias,
starte doch erstmal ne persönliche Anfrage.
Kann kompliziert werden,muss es aber nicht. Guckst du
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... nformieren
Gruß und
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 13:17
von stang-fan69
Schraubaer hat geschrieben:Seit 9 Jahren abgemeldet! Das'n anderer Schnack!!!
"Falls die Frist von 84 Monaten (7 Jahren) überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte “Vollabnahme” durchführen lassen (§ 23 StVZO)."
Auch dann nicht, wenn (und das ist der Knackpunkt) deutsche Papiere vorliegen.
Nach 7 Jahren wird beim KBA der Datensatz gelöscht, d.h. wenn in diesem Fall auch noch die Papiere verloren wurden, hat man keine "offiziellen" technischen Daten mehr. Ergo: Vollabnahme ggf. neues Datenblatt.
Mag sein, dass das nicht von allen Zulassungsstellen so gesehen wird, hier im Großraum München kein Problem.
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 18:38
von Hiasi226
Hallo zusammen,
Also ich habe den halben Tag bei den „Behörden“ verbracht.
Die Sache, dass man nach Stilllegung >7 Jahre eine Vollabnahme durchführen muss wurde abgeschafft.
Da der Paragraph 23 schonmal gemacht wurde ist nur eine HU nötig. Natürlich „nicht“ wenn ich Auspuff etc. eintragen lassen muss/will. Je nachdem wie er reagiert, war aber sehr entspannt alles.
Werde es nächsten Freitag somit probieren
Gruß Matthias
Re: Tipps für TÜV
Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 19:04
von sally67
Prima,
hört sich doch erstmal entspannt an. Kannst dann ja mal berichten
Gruß und