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Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 20:48
von Schraubaer
Wer sich mit OFFENSICHTLICH regelwidriger Technik erwischen lässt, ist selber schuld!
Welcher Bulle (es sei denn, Er ist selbst Hobbyschrauber) kennt sich bitte mit den Einzelkomponenten aus?
Klar, wenn sich die Abgasanlage wie die Posaune von Gondor anhört und wie 'ne Abschusslafette einer Stalinorgel aussieht, darf man sich nicht wundern!
Eine Gratwanderung im Bereich Tuning bedarf eben auch EIGENER Sachkunde!

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 20:59
von Hugo89
Schraubaer hat geschrieben:Klar, wenn sich die Abgasanlage wie die Posaune von Gondor anhört und wie 'ne Abschusslafette einer Stalinorgel aussieht, darf man sich nicht wundern!
Hahaha :D

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 21:39
von kiri67
Schraubaer hat geschrieben:wenn sich die Abgasanlage wie die Posaune von Gondor anhört!
Ich lieg am Boden :lol: :lol: :lol:

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 22:41
von Bullfrog
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Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 23:10
von BadBorze
ich glaub das auch nicht.

unsere beamten haben sicherlich ernsthaftere probleme als nicht eingetragene vergaser,
die eine gefahr für die öffentlichkeit und die verkehrssicherheit darstellen.

klar bei gewissen sinnlosen drehzahlspielereien mit klappenauspuff und konsorten
und dann noch in verkehrsberuhigten bereichen und spielstraßen mit
völlig daneben liegenden pampigen getue des kfz-führers im anschließenden disput mit den beamten.
ja solche zeitgenossen haben wirklich schon mal den 6er im lotto abgegriffen und der wagen ist dann
in der verwahrstelle gelandet mit letztendlich entsprechenden und verdienten konsequenzen.

alles andere ist doch unglaubwürdige boulevard-pressen-propaganda und ziemlich weltfremd.

christian

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: So 21. Apr 2019, 23:18
von Go4Gold
Ich gönne euch ja euren Spaß, aber eigentliich wollte ich nur wissen, ob die genannten Kosten realistisch sind...
Aber schön zu sehen, dass es Leute gibt, die es besser wissen und einfach Fakten ignorieren. Alleine meine US-Car-Werkstatt hat letzte Saison 12 Fahrzeuge aus der Verwahrstelle geholt um die umzurüsten. Alle weltfremd...

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 01:53
von BadBorze
Go4Gold hat geschrieben:Alle weltfremd...
kann ja schon sein, vielleicht ist bayern ja wirklich einfach noch etwas konservativer
geworden die letzten jahre. dann mach halt ruhig alles wasserdicht damit du da auf der sicheren seite bist.
schaden kann das ja nicht. zu den kosten, ja eintragung von veränderten bauteilen gehört nicht zur regulären abnahme
sondern hierbei handelt es sich um eine änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO, das kostet je nach aufwand dann extra.
in der regel 40-120 EUR falls eine ABE und teilegutachten vorhanden ist. da gibt es beim TÜV preislisten, die auch als pdf
online verfügbar sind. ich bereite das immer so gut wie es geht vor, damit der prüfer so wenig wie möglich aufwand hat,
denn sonst bezahle ich den aufwand des prüfers. außerdem merkt der prüfer dann die konstruktive und pro-aktive teilnahme meiner selbst an der sache und das ich mich mit der materie beschäftigt habe und ganz gut weiß über was ich da rede. dem wurde mir bis jetzt immer mit respekt und positiver grundeinstellung entgegengekommen. hierfür gebe ich eine liste der veränderungen mit angabe der bauteile und nachweisen sowie begründung ab und bekomme das dann eingetragen. zu den angaben der bauteile notiere ich immer, falls vorhanden z.b. bei alufelgen, die DOT und SAE prüfkennzeichnung und dann noch die einordnung und evtl. nachweis in den historischen rahmen. falls etwas vom originalen kontext abweichen sollte jedoch der allgemeinen regelung zur H-konformität entsprechen sollte, schreibe ich das auch nieder, schließlich habe ich mir ja auch etwas dabei gedacht warum ich etwas verändert habe, entweder im rahmen der sicherheit oder agilität. somit gab es bei mir bis jetzt noch keine probleme.

dann drück ich mal die daumen, das deine eintragungen alle klappen sollten.

viele grüße,

christian

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 08:10
von JMS Bavaria
BadBorze hat geschrieben:
Go4Gold hat geschrieben:Alle weltfremd...
kann ja schon sein, vielleicht ist bayern ja wirklich einfach noch etwas konservativer
geworden die letzten jahre.

christian

Nur weil es in meiner Landeshauptstadt passiert, sind nicht alle Bayern davon betroffen [emoji846] Ich denke das ist schon geographisch eingrenzbar, davon habe ich z.B. in Nürnberg nichts gehört, außer man fordert es bewusst raus und ist zu laut/schnell. Dann werden die Kollegen der Verkehrsaufsichtsbehörde aktiv.


Grüße Jürgen

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 08:13
von Schraubaer
Wenn Chaoten den Bogen überspannen, kann das andere Bedenkenträger schon mal verunsichern.

Re: Eintragung von Luftfilter, Stahlflex & Co...

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 16:02
von stang-fan69
BadBorze hat geschrieben:
Go4Gold hat geschrieben:Alle weltfremd...
kann ja schon sein, vielleicht ist bayern ja wirklich einfach noch etwas konservativer
geworden die letzten jahre. dann mach halt ruhig alles wasserdicht damit du da auf der sicheren seite bist.
schaden kann das ja nicht. zu den kosten, ja eintragung von veränderten bauteilen gehört nicht zur regulären abnahme
sondern hierbei handelt es sich um eine änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO, das kostet je nach aufwand dann extra.
in der regel 40-120 EUR falls eine ABE und teilegutachten vorhanden ist. da gibt es beim TÜV preislisten, die auch als pdf
online verfügbar sind. ich bereite das immer so gut wie es geht vor, damit der prüfer so wenig wie möglich aufwand hat,
denn sonst bezahle ich den aufwand des prüfers.
Fast richtig, bei einem US-Car (Grauimport) ist es keine 19(3), da es zu den Bauteilen zu 99,9% eben KEINE ABE/Teilegutachten, etc. gibt, sondern eine Abnhame nach 19(2) bzw. 21.

Das ist grundsätzlich vom Aufwand, vorgelegten Papieren bzgl. der Teile und ggf. weiteren Untersuchungen abhängig. Die Rechtsgrundlage (Vd-Tüv Merkblatt 751) ist etwas allgemeiner formuliert wie bei den 19(3) Abnahmen, deshalb hängt der Aufwand immer vom Einzelfall bzw. dem Erfahrungsschatz des Prüfers ab. Deshalb würde ich mir grundsätzlich jemanden suchen, der Ahnung von Oldies / US Cars hat.

Die 90 Euro pro Bauteil finde ich relativ fair, preislich geht es irgendwo bei 50 Euro los, für den aller-einfachsten Fall.

den offenen Lufi einzutragen, sehe ich speziell bei einem 65/66er eigentlich als nicht nötig an, gabs ja so beim K-Code, also im prinzip originales Bauteile. Sollte technisch dann natürlich auch dem K-Code Filter entsprechen und keine moderne Bauart sein, z.B. ein K&N X-Stream.

Vergaser würde ich vorsichtshalber eintragen lassen, besonders wenn es ein Edelbrock, oder was "optisch auffälligeres" ist. Bei einen Ford-Holley orig. replacement wäre eine Eintragung nicht nötig, weil ja OEM-Teil.

Stahlflex-leitungen können im Prinzip eingetragen werden, wenn sie eine FMVSS-Kennzeichnung haben. (Die Info hab ich von einem Tüvler-der viel US-Cars macht, sollte also stimmen) DOT kennzeichnung ist im allgemeinen NICHT ausreichend. Wobei das natürlich -wie oben schon gesagt- bei den 21er Abnhamen immer der entscheidet, der konkret die Abnahme auch macht bzw. unterschreibt.