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tüv und h zulasung
Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 14:55
von capri
hallo
ich bin neu hier ich habe mir letztes jahr einen 70 mustang coupe gekauft zurzeit bin ich am restaurieren
meine frage mein vorgänger hatt die kottflügel hinten verbreitert mit blech und 10x15zoll felgen mit
295/50x15 reifen montiert und einen 390 motor eingebaut orginal war ein 302 motor bekomme ich
das beim tüv eingetragen und wie sieht es mit einer h-zulasung aus .
gruss klaus
Re: tüv und h zulasung
Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:50
von 69ShelbyGT500
Hallo Klaus !
390er Motor gehört zur damaligen Ford-Motoren-Familie und ist daher eintragungsfähig, zumal es noch Motoren mit höherer Leistung bei gleicher Bremsanlage Im Mustang gab.
Felgen und Reifen aus meiner Sicht nein, aber es kommt wie immer auf das Auge des Betrachters = TÜV-Prüfers an.
Für den "normalen Mustang" mit 390er Motor kann Dir unser Club einen Vordruck gemäss Zulassungsbescheinigung erstellen ( Fahrgestellnummer und Body-Code zusenden ). Bei den Felgen / Reifen musst Du es einfach versuchen und ggf. auch den TÜV tauschen.
Re: tüv und h zulasung
Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 23:13
von 70lime met
1970 gabs keinen 390 im mustang.
hallo Klaus, willkommen im forum. Schwer zu sagen ob du es eingetragen bekommst, ich würde es in diesem Fall anders machen, wer es nicht weiss, den macht es auch nicht heiss, leider kann aber die ganze Welt das hier umsonst lesen.
Re: tüv und h zulasung
Verfasst: Do 21. Jan 2010, 09:26
von 69ShelbyGT500
70lime met hat geschrieben:....1970 gabs keinen 390 im mustang....
... hab ich auch nicht gesagt.
Hab geschrieben, dass dieser Motor zur FORD-Motorenfamilie gehört
Re: tüv und h zulasung
Verfasst: Do 21. Jan 2010, 11:48
von Nordlicht
... und das sollte reichen für eine Eintragung des Motors. Es gab 1968 z.B. auch noch keinen 351er im Mustang - der kam erst ab 69. Und dennoch haben viele 68er ganz legal mit TÜV-Eintragung und H-Kennzeichen einen 351er im Motorraum.
Was die Felgen/Reifen Kombination angeht, musst Du vermutlich irgendwas unsittliches mit dem Prüfer machen, sonst wird das m.E. nichts So viel ich weiß gehen zwei Nummern breiter als original ohne Probleme durch - möglichst rundum an allen Rädern mit den gleichen Reifendimensionen. Darüber ist man auf das Wohlwollen und die Risikofreude des Prüfers angewiesen.
Gruß
Hartmut