Seite 1 von 1

Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert von

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 10:02
von Californian_de
Hallo allerseits,

Ich bin ein Amerikaner in Deutschland und ich fand einen 1970er mustang in den USA, den ich nach Deutschland importiern möchte. Können Sie mir bitte sagen, welche Modifikation für Deutschland sind erforderlich?

Danke

James

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 10:37
von GC-33
Hallo James,

...vorab eine Frage
...bist du bei der US-Army beschäftig - oder einer Zivil-Organisation der Army (Bautrupp Werkstatt oder Ähnliches) :?:
...wenn ja - dann melde dich bei mir per PN
...wenn nein, dann musst du dein Fahrzeug bei der Einführung nach (D) verzollen, Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und den Mustang für den Deutschen TÜV umrüsten.
...bitte beantworte erst einmal meine Frage - dann sehen wir weiter

Gruß Günter

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 11:23
von Californian_de
Hallo Günter,

Danke für deine Nachricht.
Ich bin nicht in der Armee. Ich kam ursprünglich fuer einen 2-Jahres-Vertrag nach Deutschland und  entschied mich zu bleiben. Ich werde demnaechst in die USA fliegen um ein Auto zu kaufen.
Glaubst du, es würde helfen, wenn ich registriert das Fahrzeug _ US zuerst?

Gruß James

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 11:32
von GC-33
Hallo James,

...so wie ich das jetzt verstanden habe, bis du nicht in Army sonst hättest du hier Sonderrechte
...wenn du jetzt deinen Mustang nach (D) holen willst, dann läuft das seinen ganz normalen Weg, als wenn du Deutscher Staatsbürger wärst
...Mustang in den USA verschiffen, nach Rotterdamm bringen lassen, in den NL verzollen, Steuern zahlen, nach (D) bringen, umrüsten für den TÜV, vom TÜV abnehmen lassen, anmelden
...fertig :D
...such dir einen Partner für die Verschiffung - da hilft dir die Suchfunktion

Gruß Günter

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 12:10
von Californian_de
Vielen Dank für alles Günter,

Was für ein Mustang hast Du?

Gruß James

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 12:31
von GC-33
Californian_de hat geschrieben:Vielen Dank für alles Günter,

Was für ein Mustang hast Du?

Gruß James
Hallo James,

...65er Convertible und 2011erGT (vorher hatte ich einen 2005er GT)
...schaust du hier: http://www.gc-33.de/index.php

Gruß Günter

PS. Die andere Konstellation (Army) bei dir wäre wesentlich einfacher gewesen für dein Vorhaben :D

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 13:08
von Californian_de
Sehr schön,
Ich vermisse es Spaß mit einem mustang zu haben und ich freue mich auf den Kauf dieses 1970er .
Ich hatte ein 1982er Mercury Capri und hatte einen 1986er und hatte einen 1991er Cabriolet in Besitz.
Mein Capri hatte einen 347cu mit Kompressor und macht  543 PS an den Hinterrädern.

Gruß James

Re: Gesetzliche Vorgaben für einen 1970er mustang importiert

Verfasst: Do 21. Mai 2015, 13:47
von GC-33
Hallo James,

...lass dich von deinem Vorhaben nicht abhalten - zieh das Ding durch
...mit "H-Zulassung" hast du einen verminderten KFZ-Steuersatz (191 €) im Jahr
...die Einfuhr über die Niederlande ist auch günstiger - da kann vielleicht mal jemand mit Erfahrung was sagen
...und wenn das Fahrzeug erst in der EU ist, dann ist immer noch Zeit für Rat und Tat bezüglich TÜV-Umrüstung
...frag mal den User "V8-Fan" der hat schon einige ALTE Fahrzeuge aus den USA importiert

Gruß Günter