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papiere

Verfasst: Sa 7. Dez 2013, 17:16
von apmv73
hallo

wie schon in meiner neuvorstellung beschrieben habe ich mir eine 1966er Mustang gt Karosse zugelegt die wieder zum leben erweckt werden soll,ich habe das Fahrzeug als scheunenfund erworben weil der Verkäufer der Karosse keinerlei papiere besaß,der Verkäufer hatte das Fahrzeug vor fast 20 jahren als ersatzteilspender (schrott) nach Deutschland eingeführt.die original vin sowie die doorplate sind vorhanden,hat hier jemand Erfahrungen welche schritte ich unternehmen muss damit das Fahrzeug in Deutschland zulassungsfähig wird.

vielen dank für eure hilfe

andre aus meck pomm

Re: papiere

Verfasst: Sa 7. Dez 2013, 18:29
von Leneauto
Hallo,
diese Schritte sind in jedem Bundesland anders und liegen auch im Ermessensbereich der zuständigen Zulassungsstelle.
Also empfehle ich dir zu eben dieser Behörde zu gehen und dich beraten zu lassen.

Re: papiere

Verfasst: Sa 7. Dez 2013, 21:26
von apmv73
hallo
also mein dekra prüfingineur meinte das es wohl seit einem jahr ungefähr neue Richtlinien gibt und das das Datum der Erstzulassung des fahrzeuges eine wichtige rolle spielt und man dieses Datum belegen muss , und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba gibt es wohl auch nicht mehr sondern die verkehrsbehörde prüft dieses bei der Zulassung ab wenn das rfahrzeug angemeldet werden soll und es Unklarheiten gibt, aber wenn ich solange warte dann hab ich vielleicht viel zeit und Geld investiert und kriege das fertige Fahrzeug nicht zugelassen

mfg

Re: papiere

Verfasst: So 8. Dez 2013, 08:55
von Leneauto
Na also, da weißt du doch Bescheid. Dann hör dich um nach einer Schrottreifen Karosse mit Papieren. Ich meine das einer hier im Forum eine sehr verrostete übrig haben müsste. ..

Re: papiere

Verfasst: So 8. Dez 2013, 09:22
von 66CON
Hol dir mal lieber noch eine zweite Meinung beim TÜV ein. Wenn das Zulassungsdatum unbekannt ist wird normalerweise der 01.07. des Baujahres eingetragen. Ansonsten habe ich noch folgendes auf http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere gefunden:

Und ohne Papiere?
In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (etwa US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.

Anfrage beim KBA
Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird die Behörde eine solche Anfrage in aller Regel von sich aus durchführen.

Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt
Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt zweiwöchentlich erscheint, vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.

Eidesstattliche Versicherung
Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig. Sollte später die ursprüngliche ZBII wieder auftauchen, muss sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden, sonst droht ein Bußgeld.
Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.

Keine Behördenwillkür
Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Tipps vom Oldtimeranwalt
Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.

Re: papiere

Verfasst: So 8. Dez 2013, 11:09
von apmv73
vielen dank für eure tips ich werde euch auf dem laufenden halten ;)
andre

Re: papiere

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 21:50
von apmv73
Neuigkeiten.
hatte heute besuch von meinem dekra prüfer,er sagte mir das es in Mecklenburg Vorpommern von den strassenverkehrsämtern die Anweisung gibt nur bei oldtimern aus dem ehemaligen Ostblock
das erstzulassungsdatum 01.07 des jeweiligen baujahres als erstzulassungsdatum einzutragen wenn es keine weiteren papiere mehr gibt. somit würde meine Karosse nie eine Zulassung erhalten.
:(

Re: papiere

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 21:54
von swingkid
apmv73 hat geschrieben:Neuigkeiten.
hatte heute besuch von meinem dekra prüfer,er sagte mir das es in Mecklenburg Vorpommern von den strassenverkehrsämtern die Anweisung gibt nur bei oldtimern aus dem ehemaligen Ostblock
das erstzulassungsdatum 01.07 des jeweiligen baujahres als erstzulassungsdatum einzutragen wenn es keine weiteren papiere mehr gibt. somit würde meine Karosse nie eine Zulassung erhalten.
:(
das ist ja voll die Wessi-diskriminierung :lol:

PS: Sag dein Wagen war ein Scheunenfund im Ostblock und muss schon zu ehemaligen Ostblockzeiten dort gestanden haben ;)

Re: papiere

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 22:43
von apmv73
das ist ne sehr gute Idee,ich kann ja sagen fidel castro hat den in Havanna gefunden als er dort einmaschiert ist und hat ihn dann unserem damaligen Staatsratsvorsitzenden Walter ulbricht geschenkt und die papiere liegen bei stasi erich Mielke mit im grab ,das werd ich morgen gleich mal meinem dekra prüfer erzählen :lol:

Re: papiere

Verfasst: Do 12. Dez 2013, 16:24
von TG-Tommy
Na das wäre die perfekte schlagfertige Antwort auf diese Behördenwillkür.... :lol: :lol: