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Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: So 25. Aug 2013, 10:37
von Tom1978
Hallo Leute ,
ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage:
Ich bekomme ein 1966er Mustang coupe aus den USA.
Und um ihn in DE an zu melden muss ich ja zum Vollgutachten gemäß § 21 StVZO.
Was muss man bei einem orginalen Mustang alles umbauen um dieses Gutachten zu bekommen?
Scheinwerfer, Rückleuchten .........und ??????
Wäre auch super wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet wo ich die Sachen am besten kaufen kann.
Es kann natürlich sein das dieses Thema schon oft hier besprochen ist, aber ich kann auf Anhieb nichts finden.
Sorry!!!!!
Danke schon mal im vorraus:-)
Greetz Tom
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: So 25. Aug 2013, 12:37
von Orbiter
Hi Tom !
Willkommen hier im Forum, und viel Spass mit uns.
die Tüv Abnahme macht eigentlich jeder Tüv der einen Ing. an Board hat, kostet zu dem regulären Tüv nochmal 90,-€ oben drauf, die machen dan aber auch gleich das H Gutachten,
Von Tüv zu Tüv ist die Liste der zu ändernden Maßnahmen verschieden,
Bei deinem 66er muss die Warnblinkanlage nachgerüstet werden, die Scheinwerfer auf H4 umgebaut werden.
Hier eine Liste der Dinge die eventuell gefordert werden, es aber keine Grundlage da für gibt.
Sequentielle Rücklichter wo für den Blinker eine separate Kammer vorhanden ist, (gibts fertig zu kaufen)
Abschleppöse vorne,
Katzenaugen Hinten
Typenschild mit Rahmennummer auf dem Federdom,
Loses zubehör zur Wegfahr sperre, sprich Lenkradkralle,
Jenachdem wie schlimm dein Tüv vorort die Liste ausweitet einfach zumnächsten Tüv fahren.
Grüße
Markus immer neugierig Bernhardt
P.S.
Stell dich doch kurzt in dem dafür vorhanden forum vor und erzähle was von dir, deinem Auto, deinen schraubefähigkeiten, und eventuell von deinem Beruf.
Viele lesen das und können dan viel exakter auf deine Fragen eingehen.
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: So 25. Aug 2013, 13:30
von Tom1978
Danke für die schnelle Antwort.
Weisst du vielleicht noch ein paar gute i net seiten für ersatzteile?
Und ich werde mich heute abend mal meine Wenigkeit vorstellen
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: So 25. Aug 2013, 20:27
von Orbiter
Hi Tom
weiter unten in den Forums rubriken findest Du einige Händler,
ich persöhnlich fange beim AAM an zu suchen, und weite bei nicht verfügbarkeit die Suche weiter aus.
Grüße
Markus mal hier und mal da gekauft Bernhardt
P.S.
Schreib deinen Namen unter deine Posts, wir haben es hier gerne etwas familier.
Hört sich am Anfag etwas spießig an, ist aber langfristig prima für den guten Ton
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 14:55
von s.arndt
Hallo,
schau mal unter der Rubrik Info / Wiki Mustang in diesm Forum.
Da steht fast alles was du brauchst.
Grüsse Sylvio
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: Do 29. Aug 2013, 08:59
von DirkGT
Orbiter hat geschrieben:Hi Tom !
Hier eine Liste der Dinge die eventuell gefordert werden, es aber keine Grundlage da für gibt.
Sequentielle Rücklichter wo für den Blinker eine separate Kammer vorhanden ist, (gibts fertig zu kaufen)
Abschleppöse vorne,
Katzenaugen Hinten
Typenschild mit Rahmennummer auf dem Federdom,
Loses zubehör zur Wegfahr sperre, sprich Lenkradkralle,
Abschleppöse vorne muss erst ab 10/1974 sein, §43, Abs 2 StVZO
Einkammer Schlussleuchten und kombiniertes Brems-/Schlusslicht sind bis 01.01.1983 zulässigt.
Ich musste bei meinem (gerade vor drei Tagen getüvt) nur Scheinwerfer mt e-Kennzeichen einbauen (Standardgröße 178mm, gibt es bei jedem Autoteileshop), das Standlicht von den vorderen Blinkern in die Scheinwerfer verlegen (gelbes Standlicht mochte der TÜV nicht) und eine Lenkradkralle als loses Zübehör zur Diebstahlsicherung mitführen (diese Ausnahmegenehmigung hat mal eben schlappe 170 € gekostet)
TÜV (§21 und §23) und Zulassung haben mich innerhalb von 4 stunden mal eben gute € 600 gekostet
Zum Glück gab es die kleinen Leichtkraftradkennzeichen gratis, da §23...
Gruß,
Dirk
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: Do 29. Aug 2013, 11:55
von Mustangnobb
TÜV (§21 und §23) und Zulassung haben mich innerhalb von 4 stunden mal eben gute € 600 gekostet
Zum Glück gab es die kleinen Leichtkraftradkennzeichen gratis, da §23...
Gruß,
Dirk
Servus
ich habe vor 2 Monaten 550Euro für §21 §23 und Ausnahmedinsbums bezahlt und ich dachte schon mein TÜV Prüfer wolle sich sanieren
mfG Norbert
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: Do 29. Aug 2013, 18:10
von Dearborn
@Zum Glück gab es die kleinen Leichtkraftradkennzeichen gratis, da §23...
Hä? Da hast Du aber Glück. Bei uns in Hessen kostet das kleine Schild für hinten extra und vorne gibt es erst gar keines. Die stellen sich echt an, die Menschen bei der Zulassung. Aber das Moped mit einem kleinen Schild ist o.k. und kostet nichts extra. Das soll mal einer verstehen
Cheers
Andreas
Re: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Verfasst: Do 29. Aug 2013, 21:46
von DirkGT
Dearborn hat geschrieben:
Hä? Da hast Du aber Glück. Bei uns in Hessen kostet das kleine Schild für hinten extra und vorne gibt es erst gar keines. Die stellen sich echt an, die Menschen bei der Zulassung. Aber das Moped mit einem kleinen Schild ist o.k. und kostet nichts extra. Das soll mal einer verstehen
Cheers
Andreas
Der Tüvler hatte maximale Breite vo + hi 320 mm ins Gutachten geschrieben,
"leider" passte die kleinste verfügbare Nummer (SL D 9) auch in Engschrift nicht mit dem H
