Es gab ja weiter oben die Frage, ob die Zulassung des LED-Lichts Scheinwerfer- oder Fahrzeugbezogen ist.
Ich hatte mich dann an die Pressestelle des TÜV Rheinland gewandt, die mich an den Leiter des Labors Lichttechnik vermittelt hat. Herr Stahl hat jetzt nach seinen Urlaub die Frage beantwortet:
TÜV Rheinland, H. Stahl hat geschrieben:
Der offizielle Verwendungsbereich für die Austauschlichtquelle H4-LED ist über die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers und Genehmigungsnummer des Fahrzeuges festgelegt.
Da bekam ich noch den Hinweis:
In Ihrem Fall wären das „E4 1“ für den Scheinwerfer und die passende Fahrzeuggenehmigungsnummer aus der Spalte „Genehmigung“ (eine dieser Nummern sollte in Ihrem Fahrzeugschein stehen).
Habt ihr also einen passenden Scheinwerfer
und eine der Fahrzeuggenehmigungsnummern taucht bei euch im Schein auf: alles gut. Andernfalls ist es ggf. einfach nur hell.