Re: Umrüstung für Deutschland
Verfasst: So 26. Apr 2020, 11:19
Genau so isses ! Nicht erforderlich bis EZ 86. Der Typ soll mal seine Gesetzesstellen lesen INCL. Übergangsvorschriften!Phibs hat geschrieben:Richtig. Eine getrennte Absicherung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.1987 zugelassen wurden. Vor 2012 waren diese Übergangsvorschriften in §72 StVZO explizit aufgelistet. Siehe https://www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm. Seit 2012 macht sich unsere Legislative das Leben einfach und schreibt dort einfach „Es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften“ - auch der ADAC listet leider nicht alle Übergangsvorschriften auf. Kurz: Dein Prüfer hat keine Ahnung.Blackcomb hat geschrieben:So habe ich auch reagiert.
Es ist wohl so, dass beide Rücklichter separat voneinander mit einer Sicherung versehen sein müssen, sodass „im Ernstfall“ nicht das ganze Heck dunkel ist, sondern eben nur eine Seite.
Dies ist tatsächlich im §53 der StVZO geregelt. Hab allerdings mal irgendwo gelesen, dass dies erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1986 gilt.