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Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 09:41
von vn800
Mustang64 hat geschrieben: Bei uns zahlst Du ohne Kat 20% Strafsteuer und gut ist es.

Gruss

Martin

Servus

Was,du Bezahlst die,i nit

Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Dreiweg – Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 %. Mit einer '' weißen '' Begutachtungsplakette gekennzeichnete Kraftfahrzeuge unterliegen nicht der erhöhten Steuer.

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinfo ... _start.htm

gruß

Franz

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 09:44
von Mustang64
Hast Du eine weiße Plakette?, also warum zahlst Du es nicht?

Gruss

Martin

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 09:47
von Mustang64
GC-33 hat geschrieben:Mustang64 hat geschrieben: Aber auf Grund der hohen Kosten hier im Alpenland, überlege ich mein Auto in einem Nachbarland anzumelden , SK oder H, dort zahlst gerade mal 300€ im Jahr!
Gruss
Martin

Hallo Martin,

...und bei uns in (D) zahlst du mit H-Zulassung 191,00 € im Jahr
...jetzt ist die Frage - in welchem Land zulassen?




Gruß Günter

D !

Ne, 300€ pro Jahr ohne H - Zulassung, mit H - Zulassung fast gar nichts, allerdings ist das mit der H _ Zulassung so eine Sache - die wollen doch überlegen wieviele Tage Du im Jahr fahren darfst und das muss dann mit einem Fahrtenbuch belegt sein, da schei... ich drauf, will mit meiner Möhre fahren wann immer ich Lust habew!

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 09:54
von vn800
Mustang64 hat geschrieben:Hast Du eine weiße Plakette?, also warum zahlst Du es nicht?

Gruss

Martin

Servus

Grün/Weiss für 2 Jahre
Habe leider noch 140KW im Typschein stehn.Dann kommt folgendes für die berechnung zur anwendung.
Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Bemessungsgrundlage (das ist die um 24 Kilowatt verringerte Motorleistung) und Monat
- 0,55 Euro bei jährlicher
- 0,583 Euro bei halbjährlicher
- 0,594 Euro bei vierteljährlicher
- 0,605 Euro bei monatlicher
Ich zahle Monatlich
=140-24*0,605=70,18 Steuer im Monat.

Was zahlst den du?

Gruss

Franz

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 09:57
von vn800
Mustang64 hat geschrieben:
die wollen doch überlegen wieviele Tage Du im Jahr fahren darfst und das muss dann mit einem Fahrtenbuch belegt sein, da schei... ich drauf, will mit meiner Möhre fahren wann immer ich Lust habew!

Servus

Darfst 120 Tage im Jahr fahren,und die bekomme ich NIE und nimmer zusammen im Jahr.Und Fahrtenbuch schreiben is doch net aufwendig.

gruß

Franz

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 11:46
von Mustang64
vn800 hat geschrieben:Mustang64 hat geschrieben:Hast Du eine weiße Plakette?, also warum zahlst Du es nicht?

Gruss

Martin

Servus

Grün/Weiss für 2 Jahre
Habe leider noch 140KW im Typschein stehn.Dann kommt folgendes für die berechnung zur anwendung.
Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Bemessungsgrundlage (das ist die um 24 Kilowatt verringerte Motorleistung) und Monat
- 0,55 Euro bei jährlicher
- 0,583 Euro bei halbjährlicher
- 0,594 Euro bei vierteljährlicher
- 0,605 Euro bei monatlicher
Ich zahle Monatlich
=140-24*0,605=70,18 Steuer im Monat.

Was zahlst den du?

Gruss

Franz

Ich zahl 1300€ jährlich, ( Steuer mit Versicherung ) allerdings bei normaler Versicherung, da ich noch 2 als Wechselkennzeichen dazu gemeldet habe, wie gesagt werde meine Kontakte nach Ungarn nutzen und alle meine Karren dort anmelden, bei 7 Autos sparst doch ne Menge

Gruss

Martin

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Fr 8. Jun 2012, 11:57
von Mustang64
vn800 hat geschrieben:Mustang64 hat geschrieben:
die wollen doch überlegen wieviele Tage Du im Jahr fahren darfst und das muss dann mit einem Fahrtenbuch belegt sein, da schei... ich drauf, will mit meiner Möhre fahren wann immer ich Lust habew!

Servus

Darfst 120 Tage im Jahr fahren,und die bekomme ich NIE und nimmer zusammen im Jahr.Und Fahrtenbuch schreiben is doch net aufwendig.

gruß

Franz

Um das gehts gar nicht Franz, es geht ums Prinzip, als Aufrechterhalter automobiler Kultur, was schließlich eine Menge kostet sehe ich mich verarscht das ich dann nur mehr 120 Tage im Jahr fahren darf, bei mir allerdings in der Zulassung steht, ich zitiere: darf nur im Rahmen von Oldtimerveranstaltungen gefahren werden" Was soll das, mein Ausstoss an CO ist ein Lärcherlschaß gegenüber der Industrie und manchen Großveranstaltungen wo mit den Autos angereist wird, und daher MÖCHTE ich KEIN Fahrtenbuchschreiben, auch nicht wenn es gar keine Arbeit wäre. Ich möchte mich nicht den Ideen irgendwelcher grün angehauchten Politikern beugen, den ich versuche die Umwelt soweit mir möglich zu schützen und schonen, mir aber auf Grund eines alten Autos ein schlechtes Gewissen einzureden geht bei mir nicht, vielleicht bei irgendwelchen Idioten... Und was ist mit der Idee der elektrobetriebenen Autos? Wie umweltfreundlich sind die denn, wenn millionen davon fahren werden und wir damit wieder die Atomkraftwerke rechtfertigen können????
Also, ich mach mein Ding wie ich es will, das war immer schon so,

in diesem Sinne

Gruss

Martin

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 02:13
von Tim CH
...ich schreib jetzt mal nicht, was wir hier in der Schweiz zahlen, sondern schweige und versuche zu vergessen, was ich gelesen habe...

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 08:49
von vn800
Mustang64 hat geschrieben:
bei mir allerdings in der Zulassung steht, ich zitiere: darf nur im Rahmen von Oldtimerveranstaltungen gefahren werden"

in diesem Sinne

Gruss

Martin

Servus

Wie kommt es zu diesem Mist??
Bei mir sind die 120 Tage+Fahrtenbuch vermerkt,und diese bringe ich in den 6-7Monaten wo angemeldet,eh nit zusammen.
Aber wenn du eine andere möglichkeit gefunden hast,dann mach es,würde ich auch tun.
Verstehe eh nicht,warum wir in Österreich gestraft werden,wenn wir alteisen fahren mit der Motorbezogenen Steuer

gruß

Franz

Re: HILFE...Ausnahmegenehigung für Abgasnorm wird nicht erst

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 09:11
von 67GTA
Mal wieder zurück zum ursprünglichen Problem des Autors.....der wird sein Auto nämlich in Köln zulassen wollen und nicht in Österreich oder Ungarn

Also: was genau wollen die für ne Ausnahmegenehmigung haben?
Wollen die ein ABGASGUTACHTEN??? Macht für ein so altes Fzg ohne Abgasreinigung nicht wirklich Sinn.
Ich glaube, Du bist da an einen völlig überforderten Mitarbeiter der Zulassungsstelle geraten.
Hast doch den TüV Rheinland quasi vor der Tür.
Fahr doch einfach mal bei den netten Jungs vorbei und frag da mal!