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Re: Rückfahelicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Do 15. Feb 2024, 08:00
von roland_t5
Berni67 hat geschrieben: ↑Mi 14. Feb 2024, 18:51
Das mit dem zweiteiligen Kennzeichen habe ich mir schon überlegt. Aber ist bei einem Wechselkennzeichen die Kombination von Oldtimerzugelassenen Fahrzeug und Normalozulassung möglich ?
LG Berni
Ja, das ist kein Problem. Du kannst den Oldtimer auch über den Winter "stillegen", dann sparst unter Umständen Einiges an motorbezogener Versicherungssteuer, das hängt halt davon ab, wieviel Leistungsunterschied zwischen den Fahrzeugen ist.
Bei mir sind es 170 PS bzw. 270 PS, da macht das schon was aus, der Oldtimer wird dabei auf ein anderes Kennzeichen umgeschrieben, dieses bleibt aber bei der Zulassungsstelle. Kosten: einmalig die Kennzeichen und bei jedem Wechsel eine neue Pickerlplakette, die kostet ca. 2 Euro soweit ich mich erinnere. Dieses zweite Kennzeichen kannst du dann über den Sommer hinterlegt lassen und im Herbst wieder verwenden, wobei die Sommersaison nicht ganz sechs Monate betragen darf, ansonsten verfällt dieses Kennzeichen und du musst neue kaufen.
SG Roland
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Di 20. Feb 2024, 21:48
von Berni67
Danke für die Infos, muss ich dann Entscheiden wenn es soweit ist
Mich würde noch intressieren wie Ihr das alle gelöst habt (DE oder Ö) mit den Rückleuchten (Blinker und Rückfahrscheinwerfer)
LG
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Di 20. Feb 2024, 22:48
von yab
In DE dürfen die Blinker bis 1968 rot bleiben.
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Di 20. Feb 2024, 23:06
von mem
yab hat geschrieben: ↑Di 20. Feb 2024, 22:48
In DE dürfen die Blinker bis 1968 rot bleiben.
Nö..... 01.01.1970..... danach mit Ausnahmegenehmigung möglich bis Ende 1989
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Di 20. Feb 2024, 23:36
von yab
Was genau ist an meinem Satz oben falsch?
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Mi 21. Feb 2024, 08:31
von mem
yab hat geschrieben: ↑Di 20. Feb 2024, 23:36
Was genau ist an meinem Satz oben falsch?
Wenn du so nachfragst

.... klar hast du recht....kann man aber auch so verstehen, das du meinst, das es nur bis 68 geht....


.... und da war ich nicht der einzige, der das so verstanden hat

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Mi 21. Feb 2024, 15:33
von Mach1 69
Hallo Leute,da es hier gerade um die Beleuchtung geht würde ich gerne eine Frage dazu stellen !
Wie sieht es mit den "Umrissleuchten der verschiedenen Modelle" aus / "zulässig" ?
Ich habe vorne seitlich orange (wird mit den Frontblinkern als zusätzliche Kotfl.Blinker genutzt !)
und hinten seitlich rot (leuchtet als Umrissleuchte sobald das Rücklicht an ist !)
Der Vorbesitzer hat beim TÜV die seitlich hinteren immer "abgedeckt" - aber weshalb - Umrissleuchten sind doch zulässig und rot sind sie auch ?!
72er Mach1 Sportsroof...
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Mi 21. Feb 2024, 16:05
von Red Convertible
Mach1 69 hat geschrieben: ↑Mi 21. Feb 2024, 15:33
Hallo Leute,da es hier gerade um die Beleuchtung geht würde ich gerne eine Frage dazu stellen !
Wie sieht es mit den "Umrissleuchten der verschiedenen Modelle" aus / "zulässig" ?
Ich habe vorne seitlich orange (wird mit den Frontblinkern als zusätzliche Kotfl.Blinker genutzt !)
und hinten seitlich rot (leuchtet als Umrissleuchte sobald das Rücklicht an ist !)
Der Vorbesitzer hat beim TÜV die seitlich hinteren immer "abgedeckt" - aber weshalb - Umrissleuchten sind doch zulässig und rot sind sie auch ?!
72er Mach1 Sportsroof...
Hallo Heiko,
in Deutschland dürfen ,,Seidemarker" laut StVZO nur in orange leuchten oder reflektieren.
Rotes Licht ist nur nach hinten gerichtet an Rück- und Bremslicht und Nebelschlussleuchten zulässig, daher kann es zu Diskussionen kommen, wenn die hinteren Sidemarker in rot noch in Funktion sind.
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Mi 21. Feb 2024, 16:39
von Mach1 69
Danke Mario !
Ich hatte es als Umrissleuchte bezeichnet was aber falsch ist,da diese nach hinten in rot abstrahlen und vorne in weiss !
Somit muss seitlich wenn überhaupt in orange abgestrahlt werden !
Das Leuchtmittel seitlich hinten vor dem Tüv-Besuch zu entfernen müsste hoffentlich ausreichend sein - ja ich weiß kann auch einer beanstanden wenn er es 100%tig nimmt !
Wie habt ihr das gelöst ?
Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU
Verfasst: Mi 21. Feb 2024, 17:04
von mem
Na klar, das reicht vollkommen aus wenn es nicht leuchtet
Mach1 69 hat geschrieben: ↑Mi 21. Feb 2024, 16:39
Danke Mario !
Ich hatte es als Umrissleuchte bezeichnet was aber falsch ist,da diese nach hinten in rot abstrahlen und vorne in weiss !
Somit muss seitlich wenn überhaupt in orange abgestrahlt werden !
Das Leuchtmittel seitlich hinten vor dem Tüv-Besuch zu entfernen müsste hoffentlich ausreichend sein - ja ich weiß kann auch einer beanstanden wenn er es 100%tig nimmt !
Wie habt ihr das gelöst ?