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Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Sa 6. Jun 2015, 14:07
von Duck
Nochmal an Daniel,

mein Tip "Endrohre wie vom Beispiel weißer ´Stang".

Und sichtbar, macht mehr her nach meiner Meinung.

Ciao Duck

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: So 7. Jun 2015, 14:10
von Indy_Juergen
Hallo Daniel,

schöne Vorstellung ... die geraden Endrohre gefallen mir eindeutig besser, hab ich auch dran an meinem 72er!

ich hoffe, man siehst sich demnächst mal auf einem Treffen.

Beste Grüße aus der Kurpfalz,

Jürgen

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: So 7. Jun 2015, 14:13
von Indy_Juergen
oh, falsches Bild, ohne Auspuffrohre. so jetzt aber...

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Mo 8. Jun 2015, 11:15
von Flydoc65
Moin Daniel, schöner Wagen! Bin auch in der Gesundheitsbranche tätig und weiss wies ist abends nicht mehr sabbeln zu wollen oder können und stattdessen nur ne runde Mustang fahren und mit Gleichgesinnten fachsimpeln ... ;)
Viel Spass, Viktor

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Mo 22. Jun 2015, 21:42
von JagDaniels
Hey es geht voran... habe laut Tüv einen ausgeschlagenen Lenkkopf, auf Bildern konnte ich es als Umlenkhebel definieren. Der TÜV beklagt beim Schütteln zu viel Spiel...

Lässt sich der Hebel einstellen ? Oder muss er schnellstmöglich ausgetauscht werden ?

https://www.velocity-group.de/Ford/Must ... rvolenkung

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Sa 26. Sep 2015, 13:26
von JagDaniels
Mal wieder ein kleines Update von mir :

Ich habe den Wagen nun fast durch den Tüv, das leidige Thema Rote Blinker...

Das Problem ist ja bekannt, aber wäre nachfolgende Lösung denkbar ?

Statt dem Rückfahrscheinwerfer eine Lampe die Orange blinkt in diese mittlere kleine Kammer setzten und munter wie eine dritte zusätzliche Lampe in Orange mitleuchten lassen ?
Diese Lampe würde aber beim Bremsen mit leuchten.

In meiner Theorie wären die Ausnahmegenehmigungen dann wieder wirksam :


Bei Erstzulassung vor 01.01.1983

§53 Abs.2 StVZO

Kombiniertes Brems-Blinklicht

Bei Erstzulassung vor 01.01.1983

§53 Abs.2 StVZO

Gelbes Bremslicht

Bei Erstzulassung vor 01.1987

§52a Abs.2 StVZO

Fahrzeug ohne Rückfahrscheinwerfer




Weiterer Punkt wäre das Abgasgutachten. Diese kann von jeder X beliebigen Werkstatt erstellt werden und der TÜV muss es akzeptieren ?

Grüße und euch ein schönes Herbstwochenende,

Daniel

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Sa 26. Sep 2015, 14:38
von Schraubaer
Ich habe in D noch keinen 71-73 getroffen, der seine roten Originalblinker nicht mit einer Ausnahmegenemigung weiter betreiben durfte.

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Sa 26. Sep 2015, 16:09
von JagDaniels
Dieser TÜV Prüfer (einmal tief durchatmen), bezog sich auf eine aktuelle Antwort 28.08 vom Regierungspräsidium bezüglich eines Jeeps (bj 80...) zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der roten Blinker.

Ich bekomme die Antwort nicht mehr ganz zusammen :

"Ausnahmegenehmigungen werden außerhalb der festgelegten Baujahre nicht mehr erteilt..."

Somit halten diese Vollpfosten sich penibel kleinlich an diese Ausnahmegenehmigungen.
Hat jemand vielleicht sonst noch eine Idee ?

Würde es rein theoretisch möglich sein, das Blinkersignal vorne am Blinker abzugreifen und quasi die Blinker in den Rückfahrlichtkammern parallel mit blinken zu lassen ? Oder kommt es dann zu schnellem und langsamen Blinken oder weiteren fehlern ?

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: Sa 26. Sep 2015, 16:26
von Schraubaer
Geh zu ' ner anderen Prüfstelle.
Ansonsten führst die Blinkerbirnenanschlüsse in die Rückfahrlichter (gelbe Birnen), nimmst den Abgangsstecker vom Bremslichtschalter ab, an Stelle dessen einen neuen Draht nach hinten auf beide Bremslichtbirnen. Musst dann halt für neuen Rückfahrscheinwerfer sorgen, oder die Kammern doppelt mit Birnen versehen.

:| Heiner...

Re: Ford Mustang Grande BJ 72 vom Bodensee...

Verfasst: So 27. Sep 2015, 20:23
von Flydoc65
Schraubaer hat geschrieben:Ich habe in D noch keinen 71-73 getroffen, der seine roten Originalblinker nicht mit einer Ausnahmegenemigung weiter betreiben durfte.
Genau die Reihgenfolge wies Heiner sagt! Habe fünf Prüfstellen durch und es findet sich immer ein Pragmatiker! Fahre selbstredend originale Blinker auch wenn 71er. :roll: