Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

rund um den Mustang

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Halvar
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Re: Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

Beitrag von Halvar »

Kann mich mal jemand aufklären wie der Händler das machen will?

Zitat:Wagen kann wegen des Alters nur unter Ausschluss der Gewährleistung (bevorzugt an Gewerbetreibende)verkauft werden.

An Gewerbetreibende leuchtet mir ja ein aber wenn er ihn an eine Privatperson verkauft geht das doch normalerweise nicht, oder?

Btw. Willkommen und ich denke eine vernünftige Entscheidung dort nicht zu kaufen!
Grüße Michael aka Halvar
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67erConv
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Re: Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

Beitrag von 67erConv »

Halvar hat geschrieben:Kann mich mal jemand aufklären wie der Händler das machen will?

Zitat:Wagen kann wegen des Alters nur unter Ausschluss der Gewährleistung (bevorzugt an Gewerbetreibende)verkauft werden.

An Gewerbetreibende leuchtet mir ja ein aber wenn er ihn an eine Privatperson verkauft geht das doch normalerweise nicht, oder?

Btw. Willkommen und ich denke eine vernünftige Entscheidung dort nicht zu kaufen!


Hallo,

da hast du wohl recht. Reinschreiben kann er das gerne, bringt aber nix bei Verkauf an privat. Ne Sachmängelhaftung hat er dann immer. Üblicherweise ist gerade bei einem alten Auto die Frage "was ist ein Sachmangel?", und hier zählt der Vergleich. Damit hat man bei vielen Reklamationen das Thema, daß ein Verkäufer sich auf normalen Verschleiss berufen kann und damit auch meistens durch kommen wird, wenn er es drauf anlegt.
In diesem Fall sagt der Verkäufer aber, und das zu seinen Ungunsten, bestimmte Eigenschaften zu, z.B. TÜV neu, und damit also auch Verkehrssicherheit vorhanden. D.h. es dürften auch diesbzgl. keine Mängel an tragenden Teilen oder Bremsen etc. vorhanden sein. Besonders bemerkenswert ist allerdings, daß er schreibt "restauriert". Damit darf man beispielsweise davon ausgehen, daß kein Rost vorhanden ist, und eine Rostvorsorge umfassend getroffen wurde.

Somit hat er trotz des einseitigen Ausschlusses im Mängelfall zumindest ein massives Problem.

Aber wer will sich schon um ein Auto streiten, deshalb, wie schon von Euch geschrieben, die richtige Entscheidung bei so einem seltsamen Verhalten nicht dort zu kaufen. Da ist Stress vorprogrammiert.
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden (naja immerhin Stuttgart)

Thomas
Marqus_MUC

Re: Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

Beitrag von Marqus_MUC »

Hallo zusammen,

bestimmt habt ihr mit euren Gedanken/Aussagen recht.
Aber was wäre, wenn er als Privatverkäufer auftritt?

Na ja, wie bereits erwähnt, diese (worstcase-)Situation ist doch ein interessantes Spielfeld.

Viele Grüße
Markus
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67erConv
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Re: Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

Beitrag von 67erConv »

Marqus_MUC hat geschrieben:Hallo zusammen,

bestimmt habt ihr mit euren Gedanken/Aussagen recht.
Aber was wäre, wenn er als Privatverkäufer auftritt?

Na ja, wie bereits erwähnt, diese (worstcase-)Situation ist doch ein interessantes Spielfeld.

Viele Grüße
Markus

Hallo Markus,

wenn er das macht, was viele Händler in Deutschland machen, nämlich das Auto unter der Firmenanschrift anzubieten und im Vertrag aber dann als Privatperson auftreten, weil das Auto auf Ihn privat gekauft, bzw. er es mal eben an sich privat verkauft und es somit nicht im Eigentum seiner Firma ist, dann hat man mit Unterschrift gelitten, was eine etwaige Gewährleistung angeht. Damit muss man leider rechnen.

Die Frage, die man sich immer stellen sollte: Wieviel Gewährleistung meint man an einem Oldtimer in Anspruch nehmen zu können ? Wenn man da ehrlich zu sich selber ist, wird das nicht so arg viel sein. So gesehen ist Vorsicht beim Kauf immer besser, als hinterher das Nachsehen zu haben, und den Frust mit einem Auto, daß eigentlich Spaß bereiten soll.
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden (naja immerhin Stuttgart)

Thomas
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69ShelbyGT500
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Re: Vorstellung, allg. Frage und außerdem ...

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

67erConv hat geschrieben:....weil das Auto auf Ihn privat gekauft, bzw. er es mal eben an sich privat verkauft und es somit nicht im Eigentum seiner Firma ist, dann hat man mit Unterschrift gelitten, was eine etwaige Gewährleistung angeht. Damit muss man leider rechnen......

... das stimmt so nicht.
Es gibt bereits Musterurteile bei denen die Gerichte festgestellt haben, dass das Fahrzeug aus der Firmenmasse an eine Firmennahe Person pseudomässig verkauft wurde, um die Gewährleistung zu umgehen. Es hat sich so eingespielt, dass das Fahrzeug wenigstens 3-6 Monate auf den neuen privaten Besitzer angemeldet gewesen sein muss.

Aber macht Euch nicht so viele Gedanken bei Gewährleistung für Oldtimer-Gebrauchtwagenverkäufe, denn auch da gibt es leider schon Gerichtsurteile, die besagen, das man beim Kauf eines alten Fahrzeuges nicht mit den gleichen Gewährleistungsansprüchen rechnen kann wie bei .... alten Gebrauchtfahrzeugen ....
und jetzt streiten wir uns über die Definition alte Fahrzeuge / alte Gebrauchtfahrzeuge und vor allem suchen wir mal im Gesetz den Passus, der den Oldtimer-Gebrauchtwagenverkauf ausschliesst.

Anders sieht es sicherlich mit Fahrzeugen aus, die in einer Werkstatt restauriert worden sind. Hier hat man auf jedem Fall auf die geleisteten Arbeiten und eingebauten Materialien Gewährleistung nach dem Gesetz.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
57072 Siegen
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