Import aus den Niederlanden / Werkstatt in/um MUC zum selber

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Marqus_MUC

Import aus den Niederlanden / Werkstatt in/um MUC zum selber

Beitrag von Marqus_MUC »

Hallo zusammen,

da ihr meine letzten Fragen ausführlich beantwortet habt, bin ich so frech und stelle gleich noch zwei neue.

1. Hat jemand Erfahrung mit Fahrzeugimporten aus den Niederlanden (Zulassung in Deutschland, H-Kennzeichen, Mehrwertssteuer ... oder was sonst noch wichtig ist)?

2. Weiß jemand ne Werkstatt im Raum MUC, in der man (entgeltlich) selbst schrauben kann? Vielleicht sowas wie ne Hobbywerkstatt für Oldtimerfreunde.

Im voraus schon mal Danke für eure Zeit
Viele Grüße
Markus
pony66
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Re: Import aus den Niederlanden / Werkstatt in/um MUC zum se

Beitrag von pony66 »

Hallo Markus,

habe Ende 2008 einen Jaguar aus den Niederlanden importiert. Der Wagen lief vorher dort, war also kein "frischer" Import in die Niederlande aus USA oder so.
Der Verkäufer sollte beim holländischen Amt eine Ausfuhrbescheinigung holen, was gleichzeitig ein Ausfuhr-KfzSchein ist. Es wird ein Kennzeichen vergeben, dass man auf Pappe gemalt an Front- und Heckscheibe klebt. Bei meiner Versicherung habe ich das Auto ab Abholung in NL versichert. Mit diesen Pappkennzeichen kannst Du dann beruhigt nach Hause fahren. Der nächste Weg –auch mit den Pappdingern / liefen in meinem Fall 7 Tage- ist dann zum TÜV. Vollabnahme und H-Prüfung. Da hilft dann ein Datenblatt, sonst suchen die rum und machen was passend. Bei meinem haben die ne völlig falsche kw Zahl eingetragen. habe ich erst später gesehen. Warnblinkanlage muss drin sein. Der Rest ist in der Regel wie bei uns.

Die holländischen Schilder sollte man aufheben, falls man den Wagen mal wieder nach NL verkauft oder da hin zieht…
In NL gibt’s ein Kennzeichen forever, der "Brief" ist ein DIN A 6-Blättchen, steht kaum was drauf, keine Vorbesitzer.

Die KBA-Anfrage wird von der Zulassungsstelle erledigt. Dort brauchst Du:

- Kaufvertrag über das Fahrzeug
- die ausländische (niederländische) Zulassung
- event. vorhandene ausländische (niederländische) Kennzeichen
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme)
- Versicherungsbestätigungskarte oder elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Personalausweis
- Nachweis der Bankverbindung für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer

Zoll und/oder Umsatzsteuer fällt zwischen Niederlande und Deutschland nicht an.

Falls Du allerdings einen Mustang kaufst, der über Holland aus USA importiert wird, brauchst Du natürlich eine Zollbescheinigung und die Umbauarbeiten beschränken sich nicht auf die Warnblinkanlage.

Beste Grüße aus BN

Klaus
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Re: Import aus den Niederlanden / Werkstatt in/um MUC zum se

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

Sobald ein Fahrzeug in der EU ist, gibt es weder zusätzlichen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder ähnliches. Also in den Niederlanden eingeführt und zolltechnisch abgewickelt heisst, das der Wagen in der ganzen EU hin und her verkauft werden kann.
ACHTUNG:
die Schweiz ist z.B. keine EU !!!
Beim Kauf / Verkauf aus der / in die Schweiz fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in jeder Richtung an.

Ansonsten:
Man bekommt für seinen Mustang ein Papier ggf.von der Spedition auf der steht eine Zollnummer und mit dieser Nummer kann jede Zulassung den EU-Zollvorgang abrufen.

Was es natürlich gibt sind die im Einfuhrland gültigen Mehrwertsteuersätze, die man als Privatperson bezahlen muss, sofern das Fahrzeug bei einem Händler mit offizieller Rechnung gekauft wurde. Gilt also NICHT für Privatverkäufe.
Bei einem Geschäft von Firma zu Firma mit entsprechend bekannten Umsatzsteueridentnummern ( hat jede Firma in Europa ) kann auf die Ausweisung der Mwst. verzichtet werden, weil diese ja sowieso wieder zurückgezahlt wird. Dadurch erleichtert man sich die Arbeit seine Mehrwertsteuer im EU-Ausland wieder zurückzuholen.
... nur unsere lieben Franzosen machen da gerne Ausnahmen und geben gerne ihre Landes Mwst an.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
57072 Siegen
Tel.: ..49 (0)176 5350 2225
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