Kleiner Tip aus dem Nähkästchen

Es gibt bei den grösseren Prüforganisationen die interene Anweisung, nur zeitgenössische Gasanlagen zu akzeptieren, heißt sinngemäß Baujahr der Anlage = Erstzulassung des Autos plus 10 jahre.
Kann natürlich schon sein, dass eine neuere Anlage im Einzellfall akzeptiert wird, die allgemeine Tendenz spricht aber eher dagegen (oder eben eine alte Anlage einbauen)