Zulassung US Modell

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MrMalle
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Zulassung US Modell

Beitrag von MrMalle »

Liebe Community,
Ich wohne aktuell in den USA und habe hier einen Mustang Convertible von 1965, welchen ich im Rahmen meines Umzuges nach Deutschland bringen möchte. Hat von euch jemand Erfahrung in der Zulassung eines U.S. Modells und welche Anpassungen vorgenommen werden müssen? Ggf. auch eine Werkstatt, welche hierauf spezialisiert ist?
Danke und VG
Michael
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SpyderRyder
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Re: Zulassung US Modell

Beitrag von SpyderRyder »

Falls noch interessant nach reichlich 2 Monaten:

Aus meiner Erfahrung heraus (mehrmals Autos nach Deutschland geholt) ist das Ganze bei einem Auto mit Erstzulassung 1965 gar nicht so stressig.

- Passende Scheinwerfer für Abblend- / Fernlicht besorgen, das ist ja beim Mustang eine Standard-Größe mit 175mm / 7" Durchmesser
- Blinker vorne zwingend orange, nicht weiß.
- Standlicht und Blinker vorne nicht ineinander gebaut zulässig --> Standlicht in den Hauptscheinwerfer legen, der muss ja eh neu.
- Rücklichter: Blinker rot und als Zweikreis-Blinkerschaltung zusammen mit Bremslicht war 1965 zulässig und üblich. Wird sicher durchgewunken.
- Reflektoren hinten könnten als Forderung hinzu kommen
- Warnblinker ist Vorschrift. Er muss Priorität haben vor den Bremslichtern.
- Lenkradschloss ist Vorschrift; kann man aber aus meiner Erfahrung eventuell umgehen mittels mitgeführter Lenkradkralle. Wurde bei mir bei einem 1970er Import aus Großbritannien akzeptiert und so auch in den Fahrzeugschein eingetragen
- Fahrzeug-Identnummer muss fest eingeschlagen sein an einem nicht austauschbaren Teil der Karosserie, ist meines Wissens beim Mustang aber OK
- Räder und Reifen.... ist ein eigenes Thema :-) Serienstahlräder und Serienreifengrößen sollten kein Problem sein
- Größe des Kennzeichen-Schildes...auch ein eigenes Thema. Ich würde im Vorfeld den Kontakt zur Zulassungsstelle suchen, um Diskussionen oder überzogene Forderungen am Tag der Zulassung zu verhindern.

Besondere Abgasvorschriften für EZ 1965 sind mir nicht bekannt; auch eine Kurbelgehäuse-Entlüftung ist erst ab 1973 Vorschrift. Auch Kopfstützen, Gurte usw. wurden erst später Vorschrift. Hab eben auch geguckt, selbst eine Scheibenwaschanlage ist verbindlich erst ab August 1979 vorgeschrieben.

Für den Akt der Zulassung ist es eben der Abnahme durch den TÜV / durch die DEKRA erforderlich, dass du die Verfügungsberechtigung nachweisen kannst durch Kaufvertrag, Vorlage der bisherigen Zulassungspapiere usw.; Verzollt muss der Wagen auch sein. Da du in den USA lebst / gelebt hast, kannst du den Wagen ja als Umzugsgut zollfrei mitbringen, aber verzollt werden muss er halt.

Den Transport inklusive der Verzollung legst du am besten in die Hände eines erfahrenen Unternehmens, davon gibt es ja nun etliche. Als ich meinen Cadillac als Umzugsgut aus den USA mitbrachte, wartete der Wagen fertig verzollt im Zollamt Rotersand in Bremerhaven auf mich.

Hoffe das hilft dir ein bisschen weiter, wenn es nicht schon zu spät ist.
Sende freundliche Grüße aus Småland
Olli
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