289 cui vs. 302 cui - 4885 ccm ?!?

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Re: 289 cui vs. 302 cui - 4885 ccm ?!?

Beitrag von T5owner »

Ich setz noch einen drauf:
π/4 seh ich nirgendwo, aber aktuell gelten ja π x (d/2)² x s x z (Anzahl Zylinder)

Ich denke, Ford Deutschland hat d (Bohrung) und Hub (s) anders für das TüV- Datenblatt angegeben als in ihren späteren eigenen 68er T-5 Unterlagen.
Wenn ichs noch finde, sag ich Bescheid. Wie gesagt, steht bei meinem 68er T-5 auch 4885ccm drin.
Mit 101mm Bohrung statt 101,2mm und 76,2mm Hub kommt man ungefähr auf die korrekte Zahl. GGf. war es auch nur ein Umrechnungs- oder Rundungsfehler von inch in mm.

DIe Abkürzung von 3,14159...... auf 3,14 selbst bringt nicht den großen Unterschied, auch nicht in der Viertel-Version.
Hubraum.jpg
Hubraum.jpg (14.86 KiB) 190 mal betrachtet
Beim 302 in 1971 gibt Ford D dann übrigens in einem einzigen T-5 Dokument gleich unterschiedlich die 4949 und 4885ccm für den 302/2V an.
Letztere Zahl allerdings deutlich mit (Steuerformel) in Klammern davor.
Also muß da ein Ingenieur-Mathematiker auf einen Steuer-Mathematiker getroffen sein und einer wollte Recht behalten.
Egal wie,jeder Tüv kann diese Angaben eigentlich intern abrufen aus dem Zulassungs-Datenblatt.
Wolfgang
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Re: 289 cui vs. 302 cui - 4885 ccm ?!?

Beitrag von T5owner »

Und im Tuningblog gibt es noch eine Erklärung, die wirklich nur Steuerbeamten eingefallen sein kann. Auch wenn es hier um aktuellere Steuer-Versionen geht, trifft der vorletzte und letzte Satz wohl den Kern der Geschichte, da ja damals auch nach 100cm Steuer berechnet wurde. Irgendwie mußte die Zahl wohl unter 4,9 Liter kommen, damit ein Steuerbeamter 4,9 nahm und nicht für die angefangenen 100cm auf 5,0 ging. Ford hat es also nur gut gemeint mit dem Steuerzahler:-)

Da der Zylinderhubraum von Fahrzeugen zur Berechnung der Kfz-Steuer dient, können Sie im Falle vom Bugatti aber wohl mit keiner Befreiung von der Kfz-Steuer rechnen. Laut der aktuell gültigen Steuerformel wird nämlich pro angefangenen 100 Kubikzentimetern eine Gebühr fällig. Deshalb liegen die „tatsächlichen“ Hubraumwerte immer etwas unter den gerundeten Angaben des Fahrzeugs. Daher werden bei einem Auto mit 1,7 Litern Hubraum nicht 1.711 Kubikzentimeter, sondern 1.689 Kubikzentimeter im Fahrzeugschein angegeben. Denn nur auf diese Weise kann die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug mit 1,7 Liter Hubraum entsprechend berechnet werden.
Wolfgang
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Re: 289 cui vs. 302 cui - 4885 ccm ?!?

Beitrag von T5owner »

Inzwischen den Musterbericht der Tüv Rheinland-Stelle gefunden, Antragsteller Ford Werke AG für Hersteller Ford USA
Modell T 68
Dieser war generell hier relevant für die Erstzulassung:
180 DIN-PS für den J-Code
68Musterbericht_302-4V.jpg
68Musterbericht_302-4V.jpg (66.25 KiB) 165 mal betrachtet
Wolfgang
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Re: 289 cui vs. 302 cui - 4885 ccm ?!?

Beitrag von SpyderRyder »

T5owner hat geschrieben: Mi 16. Apr 2025, 13:51 Ich setz noch einen drauf:
π/4 seh ich nirgendwo, aber aktuell gelten ja π x (d/2)² x s x z (Anzahl Zylinder)
Die damalige Steuerformel in Deutschland sah so aus:

π/4 x d² x s x z

Mit d=Bohrungsdurchmesser, s = Hub und z = Anzahl Zylinder. Es wurde also statt mit (d/2)² eben mit d² gerechnet und dann eben pi viertel, was rechnerisch ja nun dasselbe in grün ist. Der Faktor pi viertel wurde aber nunmal abgerundet. Irgendwo habe ich auch noch eine Quelle dazu und auf alten Fahrzeugscheinen stand das auch im Kleingedruckten.

Allerdings hast du trotzdem recht damit, dass damit die Hubraumdifferenz in diesem Fall hier nicht komplett erklärt werden kann.
Jaden Tag sage ich mir, "Henrik, nun ist es wirklich zu kalt um in der Garage zu schrauben." Zum Glück heiße ich nicht Henrik.
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