Ich hatte mich dann an die Pressestelle des TÜV Rheinland gewandt, die mich an den Leiter des Labors Lichttechnik vermittelt hat. Herr Stahl hat jetzt nach seinen Urlaub die Frage beantwortet:
Da bekam ich noch den Hinweis:TÜV Rheinland, H. Stahl hat geschrieben: Der offizielle Verwendungsbereich für die Austauschlichtquelle H4-LED ist über die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers und Genehmigungsnummer des Fahrzeuges festgelegt.
Habt ihr also einen passenden Scheinwerfer und eine der Fahrzeuggenehmigungsnummern taucht bei euch im Schein auf: alles gut. Andernfalls ist es ggf. einfach nur hell.In Ihrem Fall wären das „E4 1“ für den Scheinwerfer und die passende Fahrzeuggenehmigungsnummer aus der Spalte „Genehmigung“ (eine dieser Nummern sollte in Ihrem Fahrzeugschein stehen).