Warnblinkanlage zum nachrüsten

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sam13
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Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von sam13 »

Hallo zusammen,
hat jemand von euch schon mal die Erfahrung mit dieser Warnblinkanlage gemacht?
Wenn ja, wie ist der Schaltplan um den 67er Mustang nachzurüsten?
Gruß Sam
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Knalpot
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Knalpot »

Hi San, nen 67er musst du nicht nachrüsten.

Der hat eine. Schalter ist der Knopf am Lenkstock.

Gruss Marc
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Hobby
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Hobby »

Meiner hat den Knopf auch an der Lenksäule.Reicht dem Prüfer aber nicht,der Schalter muss mitblinken.War noch nie so,aber jetzt.
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HomerJay
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von HomerJay »

Hobby hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 05:16 Meiner hat den Knopf auch an der Lenksäule.Reicht dem Prüfer aber nicht,der Schalter muss mitblinken.War noch nie so,aber jetzt.
Kompletter Unsinn
Cheers Homer
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Phibs
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Phibs »

Im Prinzip hat der Prüfer recht. Das ist in StVZO 53a so vorgeschrieben. Da gibt es auch keine Übergangsvorschriften für. Allerdings ist es möglich, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, die man mitführen muß. Im Fahrzeugschein steht dann sowas wie "Ausn. STVZO: Par. 53A/4: m. Grünkontrollleuchte für Warnblinklicht, Ausnahmegenehmigung erf."
Das erfolgt normalerweise bei der Erstzulassung in Deutschland.
Philipp

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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Mach1 69 »

Reicht es nicht wenn die beiden Fahrtrichtungspfeile gleichzeitig blinken ?
👍🏻Beste Grüße Heiko
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Phibs
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Phibs »

Ja, das ist mit "Grünkontrollleuchte" gemeint.
Philipp

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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Mach1 69 »

Ok,aber denke die meisten "Ponys" haben nur den kl.Schalter an der Lenksäule - unbeleuchtet - !
👍🏻Beste Grüße Heiko
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Knalpot »

Mach1 69 hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 14:49 Ok,aber denke die meisten "Ponys" haben nur den kl.Schalter an der Lenksäule - unbeleuchtet - !
So ist es.
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Phibs
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Re: Warnblinkanlage zum nachrüsten

Beitrag von Phibs »

Ja, und für genau diese Warnblinkanlage wie ab Werk verbaut (unbeleuchteter Schalter an der Lenksäule, es blinken lediglich die beiden grünen Blinkkontrollleuchten) gibt es diese Ausnahmegenehmigung. Damit muß man also keinen beleuchteten Schalter nachrüsten. Bei mir wurde bei der Erstabnahme vom Prüfer auf dem §21 Zettel vermerkt, daß diese Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Bei der Erstzulassung mußte ich diese dann auf der Zulassungsstelle beantragen (das genaue Verfahren ist je nach Bundesland unterschiedlich).
Philipp

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