Lisa_1990 hat geschrieben: ↑Do 14. Sep 2023, 15:22
Bei der erstmaligen Zulassung muss man ja den Weg über die Bündelungsbehörde in Fulda gehen, betrifft dies dann auch alle Änderungen, die man dann so vornimmt? Konkret würde ich gerne in den nächsten Monaten Felgen/Reifengröße ändern und von Einfach- auf Doppelauspuff umrüsten.
Hallo Lisa,
da Neuberg zum Main-Kinzig-Kreis gehört, ist die Bündelungsbehörde in Fulda schon korrekt.
Falls der Rest des Forums sich fragt was das nun wieder ist
https://verwaltungsportal.hessen.de/le ... 4350020020, Hessen halt…
Für die Rad/Reifen Kombination, hat Mario natürlich recht.
Nur für Umbauten mit Teilegutachten oder ggf. ABE, ist eine Eintragung nach §19.3, der Anbauabnahme möglich.
Die erfolgt ohne den Weg über die Bündelungsbehörde.
Sobald eine Einzelabnahme nach §19.2 erforderlich ist, also z.B. für Felgen die nur ein Traglastgutachten besitzen, erlischt die Betriebserlaubnis.
Die Neuerteilung erfolgt dann nach der Abnahme durch den TÜV, über die Bündelungsbehörde.
Ich schätze das wird für die Magnum 500 Räder nur so gehen, da ich nur Händler mit Traglastgutachten gefunden habe.