Ich stehe jetzt kurz vor meiner TÜV „Prüfung“

Vielleicht war ich blind und es wurde schonmal gepostet, dann habe ich es ausversehen übersehen.
Mein 67er Coupé (6 Zylinder) wurde 2010 abgemeldet und seitdem habe ich alles restauriert.
Habe 2 Fragen:
- verfällt die H-Abnahme von damals (Paragraph 23)?
- wenn ich im Internet richtig recherchiert habe brauche ich wegen länger als 7 Jahren Stilllegung auf jeden Fall eine Komplettabnahme (Paragraph 21), richtig?
Und jetzt noch andere Punkte wo ich unsicher bin:
- Umbau Fächerkrümmer: kann das kritisch sein?
- Doppelrohr Auspuff und die damit verbundene Lautstärke —> habe im alten Schein 74db (N), das sollte damit trotzdem passen wenn ich wegen der Prüfmethode etwas draufschlage, richtig?
Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Matthias