Kennzeichengröße
Moderatoren: SqlMaster, T5owner, TripleT
- Andreas Knittel
- Beiträge: 34
- Registriert: So 2. Jun 2019, 12:15
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: Ford Mustang Hardtop Coupe-1966, Audi Q7 TFSIe, Audi A3 Cabrio 8V
Kennzeichengröße
Guten morgen,
sicher ein bekanntes und viel diskutiertes Thema der Kennzeichengröße.
Wir planen das kleine Kennzeichen Größe 240x110 an den Mustang anzubringen.
Nach erster Recherche ist das bei einem US Fahrzeug auch erlaubt.
Ich sehe aber, das viele damit große Probleme haben, aber auch sehr viele aus dem Club das kleine Kennzeichen montiert haben (Treffen Hattingen) !
Kenn jemand hier den genaues Gesetzestext was möglich und zulassungsfähig ist ?
Ich würde gerne bei der Zulassung bei Problemen gerne Vorschriften zitieren.
Fahrzeug wird morgen zugelassen und Nummernschilder sind gedruckt !
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe
Andreas
sicher ein bekanntes und viel diskutiertes Thema der Kennzeichengröße.
Wir planen das kleine Kennzeichen Größe 240x110 an den Mustang anzubringen.
Nach erster Recherche ist das bei einem US Fahrzeug auch erlaubt.
Ich sehe aber, das viele damit große Probleme haben, aber auch sehr viele aus dem Club das kleine Kennzeichen montiert haben (Treffen Hattingen) !
Kenn jemand hier den genaues Gesetzestext was möglich und zulassungsfähig ist ?
Ich würde gerne bei der Zulassung bei Problemen gerne Vorschriften zitieren.
Fahrzeug wird morgen zugelassen und Nummernschilder sind gedruckt !
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe
Andreas
Man lebt nur einmal....und ein FORD Mustang hat eine tolle Geschichte....Baujahr 1966... Mustang und eigenes Geburtsjahr... das passt einfach gut zusammen....
- sally67
- Beiträge: 8909
- Registriert: So 25. Dez 2011, 10:15
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 1967er Coupé, 351erW, 4v
Sauterne Gold/Ivy Gold
1998er BMW Z3 Roadster 171 cui
2015er MINI Cooper S 122 cui - Kontaktdaten:
Re: Kennzeichengröße
Hi Andreas,
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ebenso bei den Zulassungsstellen
Unsere Zulassungsstelle trägt ein Tag mal ein, den nächsten Tag kann man sich dann anhören"geht gar nicht"
Mit Glück und nem verständnisvollen Sachbearbeiter ist das kein Problem. Aber!!!
Gruß und
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ebenso bei den Zulassungsstellen

Unsere Zulassungsstelle trägt ein Tag mal ein, den nächsten Tag kann man sich dann anhören"geht gar nicht"

Mit Glück und nem verständnisvollen Sachbearbeiter ist das kein Problem. Aber!!!
Gruß und
immer gutes Heimkommen -
Martin aus der Vorderpfalz.
Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
Mitglied im
South Block 
Martin aus der Vorderpfalz.
Annerschdwu is annerschd un halt net wie in de Palz.
Mitglied im


- PonyPhil
- Beiträge: 309
- Registriert: Do 18. Jan 2018, 09:13
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 68er Coupé 302 J-Code
Alltag: Skoda Octavia RS245 Combi
Last Oldie Toys:
Mercedes W108 280SE 1971
Pontiac LeMans Sport Coupé 1973
Mercedes SL450 W107 1973
Re: Kennzeichengröße
Hallo Andreas,
wie du schon selber geschrieben hast ist das ein heiß diskutiertes Thema.
Der eine bekommt es ohne jegliche Probleme, der andere hat keinerlei Chance.
Die Straßenverkehrsämter sitzen leider am längeren Heben und jedes Amt entscheidt für sich selber.
Ich könnte mir vorstellen wenn du es nicht in deinem Fahrzeugbrief eingetragen hast, das es dann noch schwieriger wird als mit der Eintragung.
Fahr also am besten zum TÜV und frag die Jungs ob Sie dir die mögliche Kennzeichengröße eintragen, dann wird es aufjedenfall einfacher das du das kleine Kennzeichen auch bekommst..
Ganz wichtig aus meiner langjährigen Erfahrung beim anmelden von Autos mit irgendwelchen Sonderwünschen:
Pläuschchen halten und freundlich sein.. die Jungs und Mädels beim Amt sitzen immer am längeren Hebel und warten im Prinzip nur auf jemandem dem man die Tour vermiesen kann
Viel Glück!
wie du schon selber geschrieben hast ist das ein heiß diskutiertes Thema.
Der eine bekommt es ohne jegliche Probleme, der andere hat keinerlei Chance.
Die Straßenverkehrsämter sitzen leider am längeren Heben und jedes Amt entscheidt für sich selber.
Ich könnte mir vorstellen wenn du es nicht in deinem Fahrzeugbrief eingetragen hast, das es dann noch schwieriger wird als mit der Eintragung.
Fahr also am besten zum TÜV und frag die Jungs ob Sie dir die mögliche Kennzeichengröße eintragen, dann wird es aufjedenfall einfacher das du das kleine Kennzeichen auch bekommst..
Ganz wichtig aus meiner langjährigen Erfahrung beim anmelden von Autos mit irgendwelchen Sonderwünschen:
Pläuschchen halten und freundlich sein.. die Jungs und Mädels beim Amt sitzen immer am längeren Hebel und warten im Prinzip nur auf jemandem dem man die Tour vermiesen kann

Viel Glück!
Beste Grüße Philipp


-
- Beiträge: 4511
- Registriert: So 23. Dez 2012, 12:55
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: Mustang 66 Conv. 289 - Audi A6 Avant - KTM Supermoto - Aufsitzmäher
Re: Kennzeichengröße
Hi Andreas,
habe Dir mal was per Email gesendet....
Das mit den kleinen Kennzeichen ist leider absolute Willkür und abhängig vom Bearbeiter/ Tagesform/ Mondphase..... leider gibt es keine nachvollziehbare Regelung. Drücke die Daumen, dass Du einen verständnisvollen Bearbeiter auf der Zulassungsstelle findest.
Ich hatte absolut keine Probleme... in einem anderen Fall nur wenige Tage später: Keine Chance..... 
habe Dir mal was per Email gesendet....

Das mit den kleinen Kennzeichen ist leider absolute Willkür und abhängig vom Bearbeiter/ Tagesform/ Mondphase..... leider gibt es keine nachvollziehbare Regelung. Drücke die Daumen, dass Du einen verständnisvollen Bearbeiter auf der Zulassungsstelle findest.


Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf





- Bullfrog
- Beiträge: 388
- Registriert: Fr 2. Feb 2018, 00:15
- Fuhrpark: 1967 Mustang Fastback C-Code, 2017 Mustang GT, Cobra
Re: Kennzeichengröße
Wichtig ist es, zu wissen, welchen Rechtsanspruch man auf das kleine Kennzeichen hat, nämlich gar keinen.
Daher ist Freundlichkeit - ggf auch gepaart mit Beharrlichkeit - gefragt.
Bei der Kennzeichengröße ist man der Zulassungsstelle leider weitgehend ausgeliefert.
Daher ist Freundlichkeit - ggf auch gepaart mit Beharrlichkeit - gefragt.
Bei der Kennzeichengröße ist man der Zulassungsstelle leider weitgehend ausgeliefert.
Gruß Micha
Aberglaube bringt Unglück !
Aberglaube bringt Unglück !
-
- Beiträge: 668
- Registriert: So 23. Dez 2012, 15:07
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: 1969 Mach 1 Newlime Blackplatecar 1 Owner
NSU TT 1300 Spiess
Re: Kennzeichengröße
Bei uns im Landkreis schreibt die Zulassung folgendes!
Kleines Kfz-Kennzeichen
Immer wieder wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen geäußert, dem sogenannten „US-Kennzeichen“ oder Leichtkraftradkennzeichen.
Dies ist mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich
Welche zusätzlichen Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) einer technischen Prüfstelle vorzulegen (gemäß Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4).
Aus dem Gutachten müssen folgende Feststellungen hervorgehen:
•die Größe der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Anbringungsstelle für das betroffene Kennzeichen
•dass die Kennzeichenanbringungsstelle des Fahrzeugs durch Veränderungen nicht nachträglich verkleinert wurde
•dass am Fahrzeug auch unter Verwendung von z. B. selbstleuchtenden Kennzeichen oder durch Verwendung von Adaptern, Stiften etc. (mit deren Hilfe das Kennzeichen die vom Hersteller vorgesehene Mulde überdecken kann) die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c technisch nicht möglich ist
•dass die zur Umrüstung (einfache Ausführung, keine vom Halter zusätzlichen Aspekte erfüllende Funktion, wie z. B. Ästhetik) erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer Anbringungsstelle für Kennzeichen entsprechend Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c unverhältnismäßig sind
•und die Vorlage aussagekräftiger Fotos
habe alles eintragen lassen und trotzdem nicht bekommen mit der Begründung...es geht nicht!
Kleines Kfz-Kennzeichen
Immer wieder wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen geäußert, dem sogenannten „US-Kennzeichen“ oder Leichtkraftradkennzeichen.
Dies ist mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich
Welche zusätzlichen Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) einer technischen Prüfstelle vorzulegen (gemäß Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4).
Aus dem Gutachten müssen folgende Feststellungen hervorgehen:
•die Größe der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Anbringungsstelle für das betroffene Kennzeichen
•dass die Kennzeichenanbringungsstelle des Fahrzeugs durch Veränderungen nicht nachträglich verkleinert wurde
•dass am Fahrzeug auch unter Verwendung von z. B. selbstleuchtenden Kennzeichen oder durch Verwendung von Adaptern, Stiften etc. (mit deren Hilfe das Kennzeichen die vom Hersteller vorgesehene Mulde überdecken kann) die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c technisch nicht möglich ist
•dass die zur Umrüstung (einfache Ausführung, keine vom Halter zusätzlichen Aspekte erfüllende Funktion, wie z. B. Ästhetik) erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer Anbringungsstelle für Kennzeichen entsprechend Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c unverhältnismäßig sind
•und die Vorlage aussagekräftiger Fotos
habe alles eintragen lassen und trotzdem nicht bekommen mit der Begründung...es geht nicht!

- Andreas Knittel
- Beiträge: 34
- Registriert: So 2. Jun 2019, 12:15
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: Ford Mustang Hardtop Coupe-1966, Audi Q7 TFSIe, Audi A3 Cabrio 8V
Re: Kennzeichengröße
Hallo zusammen,
das ganze bleibt nun spannend. Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Marl.
Unabhängig von unserem Wunsch der Nummernschildgröße, muss ich morgen nochmal mit dem Mustang direkt hin.
Die Zulassungsstelle legt dann die Nummernschildgröße fest... also absolute Willkür oder auch nicht...
Mal abwarten.
Ich werde morgen berichten...
Andreas
das ganze bleibt nun spannend. Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Marl.
Unabhängig von unserem Wunsch der Nummernschildgröße, muss ich morgen nochmal mit dem Mustang direkt hin.
Die Zulassungsstelle legt dann die Nummernschildgröße fest... also absolute Willkür oder auch nicht...
Mal abwarten.
Ich werde morgen berichten...
Andreas
Man lebt nur einmal....und ein FORD Mustang hat eine tolle Geschichte....Baujahr 1966... Mustang und eigenes Geburtsjahr... das passt einfach gut zusammen....
-
- Beiträge: 4511
- Registriert: So 23. Dez 2012, 12:55
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: Mustang 66 Conv. 289 - Audi A6 Avant - KTM Supermoto - Aufsitzmäher
Re: Kennzeichengröße
dann lade die Dame vom Amt mal auf eine Spritztour ein....vielleicht hilft das....
Aber wenn die schon selber kontrollieren und messen wollen......
... drücke die Daumen....
Aber wenn die schon selber kontrollieren und messen wollen......

Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf





- Andreas Knittel
- Beiträge: 34
- Registriert: So 2. Jun 2019, 12:15
- Clubmitglied: Ja
- Fuhrpark: Ford Mustang Hardtop Coupe-1966, Audi Q7 TFSIe, Audi A3 Cabrio 8V
Re: Kennzeichengröße
Hallo,
Gestern erst einmal komplett poliert/gewachst und alle Chromteile komplett poliert... Fahrzeug ist umgemeldet, aber Wunschkennzeichen war aufgrund gesetzlicher Vorschriften so leider nicht möglich... trotzdem waren Sie in Marl bei der Zulassungsstelle sehr freundlich und haben alles analysiert und überlegt, 2 Sachbearbeiter und Chef der Zulassungsstelle, .... OK in anderen Kreisen in DE möglich, aber rechtlich dafür nicht erlaubt...jetzt haben wir ein E (Elektroauto) mit einem H (Oldtimer) und dazwischen die 66..
In Marl ist die Zulassungsstelle sehr hart mit den Vorschriften, also trotz 2 Mitarbeiter und Chef der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Es haben wohl auch schon verschiedene über Rechtsanwälte was in Marl versucht, leider auch ohne Chance.
Also muss man damit leben... leider
Vile Grüsse
Andreas
P.s. Und danke für Eure Tipps und Hilfen
Gestern erst einmal komplett poliert/gewachst und alle Chromteile komplett poliert... Fahrzeug ist umgemeldet, aber Wunschkennzeichen war aufgrund gesetzlicher Vorschriften so leider nicht möglich... trotzdem waren Sie in Marl bei der Zulassungsstelle sehr freundlich und haben alles analysiert und überlegt, 2 Sachbearbeiter und Chef der Zulassungsstelle, .... OK in anderen Kreisen in DE möglich, aber rechtlich dafür nicht erlaubt...jetzt haben wir ein E (Elektroauto) mit einem H (Oldtimer) und dazwischen die 66..
In Marl ist die Zulassungsstelle sehr hart mit den Vorschriften, also trotz 2 Mitarbeiter und Chef der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Es haben wohl auch schon verschiedene über Rechtsanwälte was in Marl versucht, leider auch ohne Chance.
Also muss man damit leben... leider
Vile Grüsse
Andreas
P.s. Und danke für Eure Tipps und Hilfen
Man lebt nur einmal....und ein FORD Mustang hat eine tolle Geschichte....Baujahr 1966... Mustang und eigenes Geburtsjahr... das passt einfach gut zusammen....
- Red Convertible
- Beiträge: 3656
- Registriert: Fr 1. Jul 2011, 20:39
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: 1966 Mustang Convertible V8 (sold)
2000 Motorrad (sold)
2012 Mountainbike (sold)
2001 Anhänger Stema 750Kg
2019 Ford C-Max Titanium 125PS
2017 Ford Fiesta S&C 101PS
2003 Audi A4 Cabrio Sport-Line163PS
Re: Kennzeichengröße
Warum soll das kleine Kennzeichen nicht erlaubt sein, haben die Mitarbeiter der Zulassungsstelle das begründen können oder nur so daher gesagt?Andreas Knittel hat geschrieben:.... OK in anderen Kreisen in DE möglich, aber rechtlich dafür nicht erlaubt.
In Marl ist die Zulassungsstelle sehr hart mit den Vorschriften, also trotz 2 Mitarbeiter und Chef der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Ich habe den Wunsch nach dem LKR-Kennzeichen damals mit dem optischen Erscheinungsbild meines US-Oldies begründet. Darauf musste ich mein Pony bei der Zulassungsstelle vorführen, damit die Mitarbeiter, durch anhalten verschiedener Kennzeichengrößen, das passendste ermitteln konnten.
Fazit, man bot mir für die Erteilung der LKR-Schilder an, eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 10 StVZo auszustellen, kostete mich zusätzlich 128€ zu den normalen Zulassungskosten.
Klingt viel, ist aber schnell vergessen, wenn dir jedes öffnen der Garage ein zufriedenes Lächel ins Gesicht meißelt.

Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie sich die Zweipunktbefestigung deines vorderen Kennzeichen bei 100 km/h plus verhält?

LG
Mario

Mario
