17 Zoll american racing
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Beachte bitte, je genauer Du dein Problem beschreibst, umso weniger Rückfragen wird es geben, bis Dir vielleicht jemand helfen kann. Vergiss nicht zuzufügen, welche Schritte zur Problemlösung Du bisher schon unternommen hast.
Beachte bitte, je genauer Du dein Problem beschreibst, umso weniger Rückfragen wird es geben, bis Dir vielleicht jemand helfen kann. Vergiss nicht zuzufügen, welche Schritte zur Problemlösung Du bisher schon unternommen hast.
Re: 17 Zoll american racing
Also erstmal Danke für die rege Teilnahme.
Grundsätzlich zum H :
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Wenn es also vor 30 Jahren auf irgendeinem Auto American Racing Torq Thrust Felgen gab, kann ich die auf mein Auto machen und bekomme ein H.
Dabei kommt es nicht darauf an ob man es persönlich doof findet, dass es Leute gibt die einen anderen Geschmack haben, sondern so steht es im Gesetz.
Der nächste Punkt ist Vollabnahme. Dabei kommt es zunächst einmal darauf an, das nichts schleift oder anschlägt.
Dann muß der Tacho stimmen, d.h. es darf der Abrollumfang der neuen Rad Reifen kombination nicht mehr als 2 % vom Orginal abweichen sonst muß das auf einem Rollenprüfstand bewiesen werden.
Dann muß die Traglast der Felgen ( normalerweise eingegossen/eingeschlagen ) und die der Reifen zur Achslast passen.
Soweit ist alles gut. Wenn ich 15 Zöller genommen hätte, gäbs kein Problem.
Aber ich wollte wissen, denn hier erst fängt die Auslegung an, gab´s 1982 schon 17 Zoll und hat jemand vielleicht sogar welche eingetragen. In einem Alten Brief, denn im Neuen wird es nicht mehr eingetragen!!!!
Eigentlich wollte ich nur etwas Hilfe und keine Grundsatzdiskussion
Gruß Maik
Grundsätzlich zum H :
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Wenn es also vor 30 Jahren auf irgendeinem Auto American Racing Torq Thrust Felgen gab, kann ich die auf mein Auto machen und bekomme ein H.
Dabei kommt es nicht darauf an ob man es persönlich doof findet, dass es Leute gibt die einen anderen Geschmack haben, sondern so steht es im Gesetz.
Der nächste Punkt ist Vollabnahme. Dabei kommt es zunächst einmal darauf an, das nichts schleift oder anschlägt.
Dann muß der Tacho stimmen, d.h. es darf der Abrollumfang der neuen Rad Reifen kombination nicht mehr als 2 % vom Orginal abweichen sonst muß das auf einem Rollenprüfstand bewiesen werden.
Dann muß die Traglast der Felgen ( normalerweise eingegossen/eingeschlagen ) und die der Reifen zur Achslast passen.
Soweit ist alles gut. Wenn ich 15 Zöller genommen hätte, gäbs kein Problem.
Aber ich wollte wissen, denn hier erst fängt die Auslegung an, gab´s 1982 schon 17 Zoll und hat jemand vielleicht sogar welche eingetragen. In einem Alten Brief, denn im Neuen wird es nicht mehr eingetragen!!!!
Eigentlich wollte ich nur etwas Hilfe und keine Grundsatzdiskussion
Gruß Maik
- Schraubaer
- Beiträge: 12678
- Registriert: Mo 14. Feb 2011, 15:59
- Clubmitglied: Nein
- Fuhrpark: `71 Dodge Challenger RT 383,`69 Mercury Cougar 393W(RIP), '69 Sportsroof 351W(RIP), Alltagsknechte:`11er Coyote 5.0 und Dodge Durango SLT für's Grobe
Re: 17 Zoll american racing
Grundsätzlich zum H :
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Ich glauuuuuube, da befindest Du Dich auf dem Holzweg! Ich meine bis zu 10 Jahre nach dem Bj. des Fahrzeuges ist Zubehör H-fähig!?
Und 17" sind kein zeitgenössisches Zubehör! 16" wären Machbar, wenn man die Motorsportschine begeht, aber 17"......!
Heiner...
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Ich glauuuuuube, da befindest Du Dich auf dem Holzweg! Ich meine bis zu 10 Jahre nach dem Bj. des Fahrzeuges ist Zubehör H-fähig!?
Und 17" sind kein zeitgenössisches Zubehör! 16" wären Machbar, wenn man die Motorsportschine begeht, aber 17"......!
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- Schraubaer
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Re: 17 Zoll american racing
O.K., Auszug aus der neuen Richtlinie vom November 2011:
* Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Deine Änderung ist nicht vor Dreissig Jahren erfolgt!
Heiner...
* Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Deine Änderung ist nicht vor Dreissig Jahren erfolgt!
Heiner...
Re: 17 Zoll american racing
Dieses Felgendesign ist schon so alt wie das Auto also auch zeitgenössich.
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
- Schraubaer
- Beiträge: 12678
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Re: 17 Zoll american racing
Ich will Dir doch nicht den Spaß an den Rädern verderben, oder sie Dir ausreden. Nur, diese Regelung kann Dir bei der Abnahme auf die Füße fallen! Ich bezweifele nicht das Design als Historisch, aber die Dimension könnte Dir `n Strich durch die Rechnung machen! Es reicht nicht, das es das Zubehör vor 30 Jahren gegeben (kann mir schon vorstellen, das es 1982 17"er gegeben hat, für irgendein Auto) hat und somit selbst ein "Oldtimer" ist. In der Auslegung der Verordnung muß es dann aber auch vor 30 Jahren angebaut worden sein, nicht KÖNNTE!
Ich finde schon, daß die Räder geil und stimmig aussehen und bin nicht der Hardcorepurist zum Thema Mustang, aber die Bestimmungen können ziemlich fies angewandt werden, je nachdem, an wen Du gerätst, auch im Nachinein!
Zieh`s durch und berichte!
Heiner...
Ich finde schon, daß die Räder geil und stimmig aussehen und bin nicht der Hardcorepurist zum Thema Mustang, aber die Bestimmungen können ziemlich fies angewandt werden, je nachdem, an wen Du gerätst, auch im Nachinein!
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Heiner...
Re: 17 Zoll american racing
Da bin ich ganz deiner Meinung, die Dimension ist das Problem. Und deshalb habe ich ja gefragt ob das jemand hier schon abgenommen bekommen hat.
- Schraubaer
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Re: 17 Zoll american racing
Selbst wenn, was nützt Dir das?
Heiner...
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- Registriert: Di 10. Feb 2009, 12:02
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Re: 17 Zoll american racing
Borgy hat geschrieben:Dieses Felgendesign ist schon so alt wie das Auto also auch zeitgenössich.
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
und genau das ist das Problem, Design Ja, Größe Nein
Bring dem TÜVler ein Historisches Foto auf dem die 17" erkennbar sind und er wird es "vieleicht" machen
Stephan
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
und genau das ist das Problem, Design Ja, Größe Nein
Bring dem TÜVler ein Historisches Foto auf dem die 17" erkennbar sind und er wird es "vieleicht" machen
Stephan
MCA Gold Card Judge 64 1/2 - 66
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- Beiträge: 1554
- Registriert: Do 28. Jan 2010, 17:09
- Fuhrpark: 68 Mustang Fastback, 67 Mercury Cougar
Re: 17 Zoll american racing
Borgy hat geschrieben:Dieses Felgendesign ist schon so alt wie das Auto also auch zeitgenössich.
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
17" abba net. Und wenn du schon schreibst, dass du "das mit dem H" schon irgendwie geregelt bekommst, warum nervst du uns dann mit einem Benehmen, das zeigt, dass du andere Meinungen als die deine nicht hören willst? In der "Chrom und Flammen" war letztens ein Mustang mit Einspritzung und H drin, also mach doch einfach und lass uns in Ruhe.
Mann-o-mann,
Daniel
Daher muß die Änderung auch nicht vor 30 Jahren stattgefunden haben.
17" abba net. Und wenn du schon schreibst, dass du "das mit dem H" schon irgendwie geregelt bekommst, warum nervst du uns dann mit einem Benehmen, das zeigt, dass du andere Meinungen als die deine nicht hören willst? In der "Chrom und Flammen" war letztens ein Mustang mit Einspritzung und H drin, also mach doch einfach und lass uns in Ruhe.
Mann-o-mann,
Daniel