Hallo Ihr,
ich habe ein Fahrzeug in der engeren Auswahl, welches ab 2000 nach dem USA Import in Deutschland mit H Zulassung lief. Dann ist der Besitzer ins Nachbarland gezogen und hat den Wagen dort angemeldet. Was müsste ich beachten, wenn ich das KFZ wieder nach D hole? Wieder eine komplette Vorführung mit Abnahme und Einstufung als H oder kann ich mit dem alten Brief zur Zulassungsstelle und ihn wieder anmelden?
Gruß, Christoph/ Torf
Fahrzeug mit ehemaliger H- Zulassung wieder in D zulassen?
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Achtet bitte darauf, das Eure Beiträge einer Tatsachenbehauptung entsprechen oder Fakten aufzeigen.
Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, deren Beweise zugänglich sind,
Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.
In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung.
Verzichtet auf Meinungsäußerungen zum Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung und dem unlauteren Wettbewerb durch Diskreditierung von Ware oder Dienstleistung.
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Fahrzeug mit ehemaliger H- Zulassung wieder in D zulassen?
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf





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Re: Fahrzeug mit ehemaliger H- Zulassung wieder in D zulasse
Sprichst du zufällig von einem Cabrio. 
Du musst TÜV und H Zulassung neu machen und das Auto neu anmelden (sollte ja schon alles umgebaut sein für den TÜV).
In Holland musst du zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden und für den Export anmelden (dann kannst du das Fahrzeug sogar ohne Kennzeichen bis zur deutschen Grenze fahren).
Gruß Basti

Du musst TÜV und H Zulassung neu machen und das Auto neu anmelden (sollte ja schon alles umgebaut sein für den TÜV).
In Holland musst du zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden und für den Export anmelden (dann kannst du das Fahrzeug sogar ohne Kennzeichen bis zur deutschen Grenze fahren).
Gruß Basti
Gruß Basti