Seite 1 von 2
Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 21:44
von Roadrunner
Guten Abend zusammen
Eine Frage an die Experten der Geräuschgrenzwerte.
In meinem Schein steht unter U.1: 89 (ohne zussätzlichen Buchstaben wie "N" oder "P")
Im Text ist noch die Zusatzangabe: Zu Angabe I.DIN-PHONE GEM.RILI F. D.GERAEUSCHMESS.VOM 14.07.1957*
Darf ich da die 26dB auch dazu rechnen, oder schränkt der Zusatz die Lautstärke ein.
Besten Dank vorab für eure Antwort.
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 21:55
von Schraubaer
Welche 26dB????
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 21:59
von Roadrunner
Hi Heiner
Hier ein Auszug den ich im Netz gefunden habe:
Die Buchstabenkennung in den KFZ-Papieren sagt aus wieviel dB(A) vom gemessenen Wert abgezogen werden können.
„N“ = gemessener Wert minus 26 dB(A) (21 dB(A) pauschal für die Entfernung und 5 dB(A) Toleranz)
„P“ = gemessener Wert minus 05 dB(A) Toleranz
„E“ = gemessener Wert minus 05 dB(A) Toleranz
„D“ = ist mit den heutigen Geräten nicht messbar
Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 dB(A) und in den Papieren steht 82N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82N plus 21 dB(A) plus 5 dB(A) Toleranz ergibt einen Grenzwert von 108 dB(A). Sollte aber 82P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 dB(A) erlaubt.
Die Nahfeldmessung (Standgeräusch) sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt.
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 22:55
von Schraubaer
Lies mal hier:
http://www.sengpielaudio.com/RechnerSonephon.htm
Wenn Deine 89 im Schein auf eine alte Phon-Messung basiert (???????) hast Du einen Persilschein für die tatsächliche Lautstärke!
Denn messtechnisch kann die nur nach der alten Messmethode widerlegt werden, was wohl praktisch unmöglich ist!?
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 23:12
von Roadrunner
Danke für die flotte Antwort, Heiner.
Sooo viel Text - verschiebe das Lesen auf Sonntag
Mich würde auch interssieren was bei euch im Fahrzeugschein bezüglich dB und Zusatzbuchstaben unter U.1 steht

Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: So 12. Aug 2018, 06:10
von Schimmi
Bei mir steht unter U.1 90 ohne Zusatzbuchstaben.
Bei U.3 sind’s 80, ebenfalls ohne Buchstabenzusatz.
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: So 12. Aug 2018, 08:20
von sally67
Schimmi hat geschrieben:Bei mir steht unter U.1 90 ohne Zusatzbuchstaben.
Bei U.3 sind’s 80, ebenfalls ohne Buchstabenzusatz.
So wie bei mir auch,nur andere Zahlen.
Gruß und
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: So 12. Aug 2018, 15:18
von Bullfrog
90 und 84, keine Buchstaben.
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: So 12. Aug 2018, 21:04
von extra_stout
Ja, die +26 dB stimmen. Das ist aber quasi eine Umrechnung... Von Phone in
Dezibel. Das passiert dadurch, dass der Phone-Wert die 26 (mit Toleranz) addiert bekommt und dann ein dB(a)-Wert ist. dB und dB(a) unterscheide sich, da das zweite das erste nur nach Frequenz gewichtet ist. Die hemdsärmligen Umrechnungen passen so PI*Daumen und sind quasi so im Gesetz verankert als Richtwert für die Polizisten und die Graukittel.
Um den Wert richtig zu ermitteln, muss eine Frequenzanalyse statfinden, da das so komplziert ist, gibts den hemdsärmlichen Ansatz.
Bei mir stehen 97P drin
Achja: Die Messung wird von der Polizei bei angegebenem Abstand vom Endrohr bei 2/3 der Nenndrehzahl durchgeführt (steht auch im Schein). Außerdem wird die Messung drei mal wiederholt und vom MIttelwert 5 dB abgezogen... Nur falls jemand wissen will, wie es richtig geht, wenn man mal entsprechend kontrolliert wird und die Polizei nicht bescheid weiß.
Auf jedenfall darauf achten, dass nicht bei irgendwelche Lastwechseln gemessen wird...
Gruß,
Bernhard
Re: Geräuschgrenzwerte | Eintragung im Fahrzeugschein
Verfasst: So 12. Aug 2018, 22:11
von Roadrunner
Danke Bernhard
Das wären bei mir also bei 3733 U/min (5600 stehn im Schein) ein Wert von 115dB
Klasse, da habe ich ja zum Schrecken der Nachbarn noch ordentlich Luft nach oben...
Einen schönen Wochenstart euch allen.