Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

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Erwin
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Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von Erwin »

Hallo zusammen

Mal eine blöde Frage , für was brauche ich eigentlich ein Wertgutachten , die Versicherung verlangt es nicht .


Gruß Erwin
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69ShelbyGT500
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Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

Ab einem bestimmten Wert verlangt es die Versicherung.

In Deinem Fall wäre es nach abgeschlossener Restauration sicherlich nicht schlecht, da Deine Restauration und somit der Restaurationswert sicherlich den Marktwert um ein mehrfaches überschreiten wird.

Und damit es nicht zu bösen Problemen kommt, wenn Dir einer reinfährt, wäre ein unabhängiges Gutachten nicht schlecht. Ansonsten kommt da irgendein "Pferdeschlächter" und schätzt Deinen Wagen maximal auf Marktwert und schon hast Du die A....karte.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von GC-33 »

Hallo Erwin,

und was noch sehr wichtig ist:

Das Gutachten setzt sich aus zwei Werten zusammen.
1. Der Marktwert und
2. der Wiederbeschaffungswert bei Totalverlust (Diebstahl. Brand)

Der Betrag für die Wiederbeschaffung sollte alle Deine Ersatzteilkosten und die geleisteten Arbeiten incl. der MWSt. enthalten. Dieser Betrag ist dann auch zur Errrechnung der Prämie für die Vollkasko Versicherungsprämie maßgebend.
Gruß Günter
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Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

... nur den Wiederbeschaffungswert bei Brand oder Diebstahl oder selbst verursachtem Unfall; also eigene Teil-o. Vollkoasko versichert nicht jede Gesellschaft.

In meinem Fall habe ich alles durchgeprüft incl. AvD & ADAC ( bei dem ich seit 25 Jahren bin ), aber nur die Oldie Car Cover versichert einen WIEDERBESCHAFFUNGSWERT und das auch nur, wenn ich mir wirklich wieder einen identischen Shelby kaufe. Falls nicht, bekomme ich auch hier nur den Marktwert ( wie gesagt, alles nur auf eigene Teil-o. Vollkaskoversicherung bezogen ).


Vorherige Feststellung des Wiederbeschaffungswertes durch ein Gutachten im Falle eines Unfalls von einem Fremden verursacht hilft gegenüber der gegnerischen Versicherung,die natürlich so wenig wie möglich bezahlen will.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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GC-33

Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von GC-33 »

69ShelbyGT500 hat geschrieben:... nur den Wiederbeschaffungswert bei Brand oder Diebstahl oder selbst verursachtem Unfall; also eigene Teil-o. Vollkoasko versichert nicht jede Gesellschaft.


Genau deswegen habe ich der OCC vor vier Jahren den Rücken gekehrt, die eben nicht den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten versichern wollte, sondern nur den Marktwert. Außerdem wurde durch den Wechsel die Versicherungsprämie deutlich günstiger, obwohl bei der OCC die 10% Clubrabatt in Abzug gebracht wurden.

Ach ja - außerdem leistet ein solches Gutachten sehr gute Dienste, wie ich 2006 bei dem Heckschaden feststellen konnte, als die gegnerische Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe begleichen wollte. (Wertminderung, Nutzungsausfall uä.)
Gruß Günter
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Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

GC-33 hat geschrieben:.....
Genau deswegen habe ich der OCC vor vier Jahren den Rücken gekehrt, die eben nicht den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten versichern wollte, sondern nur den Marktwert. .....

Hallo Günter !
Das verwundert mich, denn mir ist genau das Gegenteil bestätigt worden.
Marktwert € 85.000,--
Wiederbeschaffungswert € 125.000,-- auf dessen Basis auch der Beitrag berechnet wird.
AvD, ADAC, HDI, AXA wollten an den Wiederbeschaffungswert nicht dran


GC-33 hat geschrieben:.....
Ach ja - außerdem leistet ein solches Gutachten sehr gute Dienste, wie ich 2006 bei dem Heckschaden feststellen konnte, als die gegnerische Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe begleichen wollte. (Wertminderung, Nutzungsausfall uä.)
Gruß Günter

Genau das meinte ich. Selbst wenn die eigene Versicherung kein Gutachten verlangt, kann es an anderer Stelle sehr von Nutzen sein.
Mit freundlichen Grüssen

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Wolle

Re: Für welchen Zweck ein Wertgutachten ? 30.04.09

Beitrag von Wolle »

Hallo, Marktwert und Wiederbeschaffung unterscheiden sich natürlich. Bei Versicherung ist Marktwert über Classic-Data anzuraten, Wiederbeschaffungswert ist höher. Versicherungsbeitrag dadurch auch höher. Gruß Wolle
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